STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4485 Thema: Schuleingangs- und Kindervorsorgeuntersuchungen im öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Schuleingangs- und Kindervorsorgeuntersuchungen (U- und J-Untersuchungen) wurden im Jahr 2015 von den Gesundheitsämtern in Sachsen durchgeführt (bitte aufschlüsseln nach Untersuchungen , kreisfreien Städten und Landkreisen)? Der Staatsregierung liegen Angaben zur Anzahl der untersuchten Kinder anlässlich der Schulaufnahme im Schuljahr 2014/15 vor. Die Daten können Sie bitte der nachfolgenden Tabelle entnehmen: Schuleingangs- Kindervorsorgeuntersuchung Landkreis untersuchung Kreisfreie Stadt 2014/2015 (vor- u J zeitig und regulär) Bautzen 2691 10 0 Görlitz 2113 0 0 Meißen 2145 0 0 Sächsische Schweiz I 2230 0 0 Osterzgebirge Dresden-Stadt 5242 0 0 Nordsachsen 1670 0 0 Leipzig-Land 2252 0 0 Leipzig Stadt 4863 0 0 Er~g_ebirgskreis 2875 0 0 Mittelsachsen 2589 0 0 Vogtlandkreis 1741 0 0 Zwickau 2458 0 0 Chemnitz-Stadt 1940 2 0 ~SACHsEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 21-0141.51-16/174 Dresden , lf . April 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 2: Wie viele Honorarärzte wurden für diese Untersuchungen eingesetzt (bitte aufschlüsseln nach Untersuchungen, kreisfreien Städten und Landkreisen )? Die Anzahl der für die Untersuchungen eingesetzten Honorarärzte sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst: Landkreis Anzahl der für die Un- Kreisfreie Stadt tersuchungen eingesetzten Honorarärzte Bautzen 0 Görlitz 4 Meißen 0 Sächsische 1 Schweiz/Osterzgebirge Dresden-Stadt 0 Nordsachsen 2 Leipzig-Land 0 Leipzig Stadt 0 Erzgebirgskreis 1 Mittelsachsen 1 Vogtlandkreis 0 Zwickau 0 Chemnitz-Stadt 4 Frage 3: Wie hoch waren die Ausgaben im Jahr 2015 für diese Honorarkräfte (bitte aufschlüsseln nach Untersuchungen, kreisfreien Städten und Landkreisen)? Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17.Januar 2000, NVwZ 2000, 671 ). Letzteres ist vorliegend der Fall, denn die Frage betrifft ausschließlich Sachverhalte, die von den Städten I den Gemeinden als Pflichtaufgaben (Schuleingangsuntersuchung ) und freiwillige Aufgaben wahrgenommen werden . Die vorgenannten Aufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die damit beauftragten Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 SächsGemO nur dann Gebrauch machen, wenn Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder erfolgte Rechtsverletzung im Einzelfall vorliegen (Rehak, in: Quecke/Schmid, SächsGemO, Rdn. 3 zu § 113 SächsGemO). Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMl NlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Der Sachverhalt der Durchführung der Schuleingangsuntersuchungen und der Kindervorsorgeuntersuchungen im Rahmen des SächsKiSchG - gültig bis Juli 2015, wird ausschließlich von den Gesundheitsämtern in den kreisfreien Städten und Landkreisen wahrgenommen. Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung bei der Durchführung der Schulaufnahmeuntersuchungen und der Kindervorsorgeuntersuchungen liegen nicht vor, da in den vergangenen Jahren die Schuleingangsuntersuchung in Sachsen bei nahezu 100% aller Kinder im Jahr vor Schulbeginn durchgeführt wird. Zudem ist es keine Pflicht der Staatsregierung, die Gesundheitsämter nach finanziellen Ausgaben für Honorarkräfte zu befragen. Dies wäre als Einmischung in die Hoheit der Städte und Landkreise aufzufassen. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2016-04-04T12:47:36+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes