Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/4497 Thema: Innenrevision im Geschäftsbereich des Innenministeriums 2014 und 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Prüfungen wurden 2014 und 2015 im Geschäftsbereich des Innenministeriums (SMI) jeweils geplant und durchgeführt? (Bitte nach Geschäftsbereich des SMI und nachgeordneten Staatsbehörden sowie nach angemeldet und unangemeldeten Prüfungen differenzieren.) Für die Wahrnehmung einer gezielten und effektiven Tätigkeit erstellt die Innenrevision grundsätzlich einen Arbeits- bzw. Prüfungsplan, der die unmittelbar anstehenden kurzfristigen und mittelfristigen Aufgaben und Prüfungen darstellt. Die Anzahl der für 2014/2015 geplanten und in 2014/2015 abgeschlossenen angemeldeten bzw. unangemeldeten Prüfungen ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle: Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) IR-0141.51/8147 Dresden, 1. April 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. Seite 2 von 4 Prüfungen in 2014 Prüfungen in 2015 geplant durchgeführt geplant durchgeführt angemeldet unangemeldet angemeldet unangemeldet SMI 9 4 0 4 1 0 nachgeordnete Staatsbehörden 19 4 0 16 4 0 Frage 2: Welcher Prüfgegenstand, zu prüfende Stelle und Prüfungsschwerpunkte wurde den Prüfungen nach Ziffer 1 zugrunde gelegt? (Bitte die wesentlichen Sachverhaltsfeststellungen der Prüfberichte ohne Personenbezug darlegen.) Die geprüften Stellen, die Prüfungsgegenstände, die Prüfungsschwerpunkte und die hierfür zu Grunde gelegten wesentlichen Sachverhaltsfeststellungen ergeben sich aus der tabellarischen Zusammenstellung in der Anlage. Frage 3: In wie vielen Fällen waren aufgrund der Prüfung aus welchen konkreten Gründen die Einleitung disziplinarischer oder anderer dienstrechtlicher Maßnahmen oder die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden geboten? Aufgrund der Prüfungen war in keinem Fall die Einleitung disziplinarischer oder anderer dienstrechtlicher Maßnahmen oder die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden geboten. Frage 4: Wann wurden 2014 und 2015 jeweils wann Revisionsberichte mit welchem wesentlichen Inhalt erstellt? Über die Erfüllung des Arbeitsplanes wurde kein Bericht erstellt. Frage 5: Welche konkreten Maßnahmen wurden aufgrund der Prüf- und Revisionsberichte 2014 und 2015 getroffen? Die nachfolgend aufgeführten konkreten Maßnahmen wurden aufgrund der Prüfungsberichte getroffen und jeweils für die Jahre 2014 und 2015 dargestellt: 2014 - Hauserlass zur Ausübung der Fach- und Dienstaufsicht im Geschäftsbereich des SMI, der neben Begriffsbestimmungen die Zuständigkeiten und die Ausübung der Fach- und Dienstaufsicht regelt. - Einführung einer elektronischen Vergabedatei für das SMI zum 1. Januar 2014, in der die für den Sächsischen Vergabebericht zu erfassenden Daten für das SMI erfasst werden. - Behördeninterne Festlegungen zur Nutzung von Dienstsiegeln auf der Grundlage der Empfehlungen und Hinweise der Stabsstelle Innenrevision. Seite 3 von 4 2014 und 2015 - Die betroffenen Bediensteten wurden sensibilisiert, dass, auch wenn im Grundsatz eine umfassende Dokumentation überwiegend vorzufinden war, dennoch alle maßgeblichen Entscheidungsschritte, die wesentlichen Gründe und verfahrensrelevante mündliche Erklärungen oder Informationen zu dokumentieren sind. - Die betroffenen Bediensteten wurden sensibilisiert, dass besonders risikobehaftete Teilprozesse eines freihändigen Vergabeverfahrens (wie z. B. die Auswahl der Unternehmen ) einer deutlicheren Dokumentation bedürfen. - Die Kraftstoffversorgung der polizeieigenen Tankstelle wurde als Rahmenvertrag mit Abruf bei drei Anbietern neu gestaltet. - Eine Betriebsanweisung für die Tankstelle wurde erlassen. - Der Vertrag mit dem derzeitigen Vertragspartner bzgl. der Tankkarten wird überprüft. 2015: - Bereitstellung eines Handlungsleitfadens zur Durchführung freihändiger Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb, in dem der Geschäftsprozess visuell dargestellt und die für eine ausreichende Dokumentation erforderlichen Maßnahmen festgelegt und erläutert werden. - Bereitstellung elektronischer Formulare für die Durchführung und Dokumentation freihändiger Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb. - Der Handlungsleitfaden und die elektronischen Formulare zur Durchführung freihändiger Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb wurden den Kommunalen Spitzenverbänden zur Verfügung gestellt und in mindestens 24 Fällen elektronisch angefordert. - Hauserlass zum Vergaberecht, der das Verfahren und die Zuständigkeiten für die Durchführung von Vergaben im SMI regelt. - Die vom SMI erlassenen Anwendungshinweise vom 30. Mai 2005 zur Verwaltungsvorschrift des SMI über die Vergütung nebenamtlicher Tätigkeiten in der Aus- und Fortbildung (VwV Lehrauftragsvergütung – Aus- und Fortbildung) vom 21. Oktober 2003, Vergütung und Vergabe von Dozentenleistungen, geändert mit Schreiben des SMI vom 28. Oktober 2013, werden angepasst. - Es wurden fachspezifische interne Festlegungen und Unterstützungsleistungen (z. B. bei der Beschaffung) im Umgang mit den Sicherheitsmaßnahmen für den Zugriff auf das REACH INFORMATIONS PORTAL FOR ENFORCEMENT (REACH) und für die Nutzung des Alfresco-Fileservers getroffen. - Erlass einer Organisationsverfügung für die LDS, die unter anderem die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen im Zusammenhang mit den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift des SMF über die Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen in der Sächsischen Landesverwaltung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Dezember 2003 (SächsABl. S. 1199), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 1. März 2012 (SächsABl. S. 271) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2015 (SächsABl.SDr. S. S 374) verbindlich regelt. - Die Dienstanweisung „Einsatz der Fahrzeuge, die aus EU-Fördermitteln beschafft wurden“ der PD Dresden wurde angepasst. - Die nachgeordneten Polizeidienststellen wurden hinsichtlich der Dienstzeiterfassung bzgl. der ihnen obliegenden Dienst- und Fachaufsicht sensibilisiert. - Einige der festgestellten Fehlerquellen wurden durch die neue Version des Arbeitszeiterfassungsprogramms „Dienstzeit-Planung, -Nachweis und -Abrechnung“ (DPNA) behoben, welche im 2. Quartal 2015 eingeführt wurde. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCHSETN - Unter Berücksichtigung der neuen DGUV Vorschrift 2 (zum 1. Juli 2015 in Kraft getreten ) wurden die Betreuungszeiten der Polizeiärzte für den Personalbestand der sächsischen Polizei grundlegend neu bestimmt und mit den vorhandenen Ressourcen abgeglichen. - Seitens ^ les SMI wird das Thema Fortbildungsplanung (insbesondere Fortbildung als Eljbmer^f der Personalentwicklung, Instrumente der Fortbiidungsbedarfsermittlung, R|hm^nbedingungen der Fortbildung) auch weiterhin regelmäßig vor allem in den Tagungen der Fortbildungskommission der sächsischen Polizei erörtert. Mit ft^eun|dlichen Grüßen t^' Markus Ulbig Anlage Seite 4 von 4 1 Anlage zu Frage 2 Geprüfte Stelle Prüfungsgegenstände Prüfungsschwerpunkte Sachverhaltsfeststellungen SMI Prüfungsgegenstände und Prüfungsschwerpunkte sind - die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Vergabe von Leistungen im Rahmen der Projektförderungen nach INTERREG (europäische territoriale Zusammenarbeit) und - die vorhandenen Sicherungsmechanismen. Im Rahmen der grenzübergreifenden Zusammenarbeit (Ziel 3-INTERREG A) zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik (Programm zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit 2007 - 2013 zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik) bzw. Republik Polen (Operationelles Programm der grenzübergreifenden Zusammenarbeit Sachsen -Polen 2007 - 2013) wurden Projekte umgesetzt, die die wirtschaftliche, kulturelle, soziale und ökologische Situation in beiden Grenzregionen verbessern sollten mit dem Ziel die Wettbewerbsfähigkeit sowie die Identifikation der Bevölkerung mit dem gemeinsamen Grenzraum im europäischen Kontext nachhaltig zu stärken. Im Rahmen der transnationalen Zusammenarbeit ist Sachsen im Programmraum Mitteleuropa (INTERREG B - CENTRAL EUROPE) verortet. Der Kooperationsraum umfasst dabei Österreich, die Tschechische Republik, Deutschland (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg , Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen), Ungarn, Italien, Polen, die Slowakische Republik, Slowenien und die Ukraine. Die Hauptziele des Programms sind die Stärkung der territorialen Kohäsion, die Förderung der internen Integration sowie die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Mitteleuropas. In den genannten Programmen wurden Projekte seitens SMI umgesetzt, zu deren Zielerreichung Leistungen an Dritte vergeben bzw. Waren und Dienstleistungen einge- 2 kauft wurden. In diesem Zusammenhang wurden die erforderlichen Vergabeverfahren durchgeführt. Vergabeverfahren, insbesondere die Durchführung freihändiger Vergaben, weisen per se ein abstraktes Risikopotential auf. Dies gilt insbesondere für bestimmte Teilprozesse einer freihändigen Vergabe, wie z. B. die Auswahl der Unternehmen und die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes. SMI Prüfungsgegenstände und Prüfungsschwerpunkte sind - die ordnungsgemäße Verwendung der zugewiesenen Haushaltsmittel, - die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Beschaffung von Waren bzw. der Vergabe von Leistungen gegen Entgelt an Dritte sowie - die Dokumentation und Aktenführung. Vergabeverfahren, insbesondere die Durchführung freihändiger Vergaben, weisen per se ein abstraktes Risikopotential auf. Dies gilt insbesondere für bestimmte Teilprozesse einer freihändigen Vergabe, wie z. B. die Auswahl der Unternehmen, das Erstellen der Vergabeunterlagen und die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes. Ausgaben müssen den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen und dürfen nur zu dem im Haushaltsplan bezeichneten und grundsätzlich für jeden Titel bestimmten Zweck geleistet oder in Anspruch genommen werden (§ 45 Abs. 1 SäHO). Angaben bei der Zweckbestimmung des Haushaltsplans sind verbindlich (Nr. 1.3 Satz 1 der VwV-SäHO). Für die Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Haushaltstitel und der Einhaltung der Vergabevorschriften wurde eine bewusste Stichprobe gezogen. Dies bedeutet, dass zunächst alle Ausgabepositionen aufgrund der Haushaltsüberwachungslisten (HÜL) erfasst und die vertieft zu prüfenden Einzelvorgänge nach Risikokriterien ausgewählt wurden. 3 SMI Prüfungsgegenstände und Prüfungsschwerpunkte sind - die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen sowie der Vergabe von Leistungen gegen Entgelt an Dritte sowie - die Dokumentation und Aktenführung. Vergabeverfahren, insbesondere die Durchführung freihändiger Vergaben, weisen per se ein abstraktes Risikopotential auf. Dies gilt insbesondere für bestimmte Teilprozesse einer freihändigen Vergabe, wie z. B. die Auswahl der Unternehmen, das Erstellen der Vergabeunterlagen und die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes. Für die Prüfung, ob die Vergabevorschriften eingehalten worden sind, wurde eine bewusste Stichprobe gezogen. Hierfür wurden zunächst alle Ausgabepositionen an Hand der HÜL in einer tabellarischen Übersicht erfasst und die vertieft zu prüfenden Einzelvorgänge nach Risikokriterien ausgewählt. SMI Prüfungsgegenstände sind - die Recht- und Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens zur Genehmigung von Dienstreisen, - die Recht- und Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens zur Abrechnung und Zahlung der Reiskosten und - die Dokumentation und Aktenführung. Prüfungsschwerpunkte sind - die Beachtung der Regelungen des Hauserlasses zum Vollzug des Reisekostenrechts hinsichtlich der Beteiligung der Reisekostenstelle bei der Anordnung der Dienstreisen, - die Anerkennung triftiger Gründe bei der Benutzung privater PKW, - die Genehmigung von Flugreisen , - die Übernahme der Reisekosten durch Dritte. Es standen Haushaltsmittel für Reisekosten der Bediensteten in einer Gesamthöhe von ca. 323.000 € zur Verfügung. Es sind ca. 1060 Dienstreiseanträge bearbeitet und zur Auszahlung gebracht worden. Aus dem vorhandenen Datenmaterial wurde eine bewusste Stichprobe in Höhe von 10 % gezogen, d. h. jeder 10. Buchungsvorgang, bei dem es sich um eine Reisekostenabrechnung eines Bediensteten handelte. 4 Akademie für öffentliche Verwaltung des Freistaates Sachsen (AVS), nunmehr Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen Prüfungsgegenstände sind - die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen sowie der Vergabe von Leistungen gegen Entgelt an Dritte , - die Dokumentation und Aktenführung. Prüfungsschwerpunkte sind die nachfolgend aufgeführten risikobehafteten Teilprozesse eines Vergabeverfahrens: - Bestimmung des Auftragswertes , - Auswahl der Unternehmen und - Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes. Vergabeverfahren, insbesondere die Durchführung freihändiger Vergaben, weisen per se ein abstraktes Risikopotential auf. Dies gilt insbesondere für bestimmte Teilprozesse einer Freihändigen Vergabe, wie z. B. die Auswahl der Unternehmen, das Erstellen der Vergabeunterlagen und die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes. Es standen Haushaltsmittel für die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen sowie für die Vergabe von Dienstleistungen an Dritte in einer Gesamthöhe von 1.322.000 € zur Verfügung. Es wurden mindestens 1.100 Seminare durchgeführt und hierzu nebenamtliche Lehraufträge bzw. Aufträge an hauptberuflich selbstständige Auftragnehmer vergeben . Hierbei sind die vom SMI erlassenen Anwendungshinweise vom 30. Mai 2005 zur Verwaltungsvorschrift des SMI über die Vergütung nebenamtlicher Tätigkeiten in der Aus- und Fortbildung (VwV Lehrauftragsvergütung – Ausund Fortbildung) vom 21. Oktober 2003, Vergütung und Vergabe von Dozentenleistungen, geändert mit Schreiben des SMI vom 28. Oktober 2013, zu beachten. Landesdirektion Sachsen (LDS) Prüfungsgegenstand ist die Feststellung von abstrakten Korruptionsgefährdungen der in der LDS vorhandenen Aufgabenbereiche / Dienstposten (Risikoanalyse). Prüfungsschwerpunkte sind - die Umsetzung des vom SMI vorgeschlagenen Modells zur Erstellung einer Risikoanalyse auf Basis der Organisationseinheiten , - die Bestimmung der Organisationseinheiten innerhalb der LDS als Prüffelder, - die Festlegung, welche Risikobereiche zu betrachten sind, Mit Bezug auf die Vorgaben des SMI zur Durchführung einer Risikoanalyse unter Zugrundlegung eines einheitlichen Maßstabes und einer einheitlichen Methodik sollte ein umfassender Überblick in Form einer Risikorangliste für die Behörde geschaffen werden. Die Berechnung des Risikowertes einer Organisationseinheit erfolgte dadurch, dass je Risikomerkmal der Skalierungswert mit dem prozentualen Gewichtungswert multipliziert und die Einzelergebnisse der Risikomerkmale addiert werden. Hieraus ergibt sich eine zu erstellende Matrix, aus der sich eine Rangfolge des abstrakten Korruptionsrisikos der jeweiligen Organisationseinheiten ableiten lässt. Die Ergebnisse werden in drei 5 - die Zuordnung und Gewichtung von Risikomerkmalen und - die Ermittlung und Skalierung von Zahlenwerten zu den Risikomerkmalen. Risikofelder eingeteilt (grün: geringes, gelb: mittleres und rot: hohes Risiko) und können im Organigramm der Behörde abgebildet werden. LDS Prüfungsgegenstand und Prüfungsschwerpunkt sind die Führung der Fahrtenbücher der zur vorrangigen Benutzung zugewiesenen Dienstkraftfahrzeuge. Nach Ziffer 6 Nr. 2 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen (SMF) über die Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen in der Sächsischen Landesverwaltung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Dezember 2003 (SächsABl. S. 1199), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 1. März 2012 (SächsABl. S. 271) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2015 (SächsABl.SDr. S. S 374) können Dienstkraftfahrzeuge zur vorrangigen Benutzung zugewiesen werden und bei allen dienstlichen Anlässen im Dienstbezirk und erforderlichenfalls auch außerhalb des Dienstbezirks benutzt werden. LDS Prüfungsgegenstände und Prüfungsschwerpunkte sind - die Einhaltung der Vorschriften zur Führung von Dienstsiegeln in der Behörde, - die Erfassung des aktuellen Bestandes und der Nutzung von Dienstsiegeln, - die Erfassung der bis zum 29. Februar 2012 in Nutzung gewesenen Dienstsiegel sowie - die anschließende Vernichtung von Dienstsiegeln nach Bildung der LDS. Mit Bildung der LDS zum 1. März 2012 waren die bisher im Verwaltungsverfahren der drei Landesdirektionen genutzten Dienstsiegel ungültig geworden und zu vernichten. Es waren neue Dienstsiegel zu beschaffen. Der Gebrauch der Dienstsiegel im Zusammenhang mit der Einhaltung aller Vorschriften zur Führung von Dienstsiegeln sowie der Schutz der Dienstsiegel vor Verlust und Missbrauch musste neu geregelt werden. LDS Prüfungsgegenstände und Prüfungsschwerpunkte sind - die Einhaltung der empfohlenen Sicherheitsmaßnahmen für den Zugriff auf das REACH INFORMATIONS POR- TAL FOR ENFORCEMENT (REACH) und für die Nut- Der Zugriff auf REACH und die Nutzung des Alfresco- Fileserver ist für die LDS in der Dienstanweisung vom 12. September 2012 und auf Grundlage der Leitlinien der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) geregelt. Insoweit 6 zung des Alfresco-Fileservers gemäß Nr. 5 der Dienstanweisung des Präsidenten der LDS vom 12. September 2012, - Einhaltung der Festlegungen zur Nutzung von REACH- Informationstechnik gemäß den Sicherheitsempfehlungen für Überwachungsbehörden für den Zugriff auf REACH (Version 0.5, Stand: 7. Juli 2011) und - Einhaltung der Festlegungen zur Nutzung des Alfresco- Fileservers gemäß der „Richtlinie für den Austausch und die Handhabung von vertraulichen REACH- und Biozid- Daten in den zuständigen Behörden des Bundes und der Länder“ (Version 1.1, Stand 7. Oktober 2010). sind Sicherheitsmaßnahmen für die LDS als zuständige Überwachungsbehörde des Landes im Hinblick auf ihre Dienstgebäude bzw. Diensträume, in denen die berechtigten Bediensteten Zugriff zur RIPE Anwendungen haben, sowie auf den zugriffsberechtigten Personenkreis zu treffen . Aufgrund der Vorgabe der EU hat die Innenrevision aller zwei Jahre eine entsprechenden Prüfung durchzuführen . LDS Prüfungsgegenstand und Prüfungsschwerpunkt sind die Einhaltung der Regelungen für die Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen im Bereich der Selbstkraftfahrer und der Berufskraftfahrer nach der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen in der Sächsischen Landesverwaltung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Dezember 2003 (SächsABl. S. 1199), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 1. März 2012 (SächsABl. S. 271) geändert worden ist. Es handelt sich um eine Nachschauprüfung, die üblicherweise bereits bei Abschluss der Erstprüfung für einen zukünftigen Termin (2015) festgelegt wird. Statistisches Landesamt (StaLA) Prüfungsgegenstände und Prüfungsschwerpunkte sind - die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen im Wege der Freihändigen Vergabe sowie - die Dokumentation und Aktenführung. Das StaLA beschafft für die Erfüllung seiner Aufgaben u. a. Waren und Dienstleistungen, wie z. B. Fachliteratur, Zeitschriften, Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände wie auch Dinge des täglichen Bedarfs. Hierfür stehen entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung. Die Durchführung freihändiger Vergaben weist per se ein abstraktes Risikopotential auf. Dies gilt insbesondere für bestimmte Teilprozesse, wie z. B. die Auswahl der Unter- 7 nehmen, das Erstellen der Vergabeunterlagen und die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes. Für die Prüfung , ob die Vergabevorschriften eingehalten worden sind, wurde anhand von Risikokriterien eine bewusste Stichprobe gezogen. Polizeidirektion (PD) Dresden Prüfungsgegenstände sind - der Fortbildungsbedarf , - der Fortbildungsstand und - die Fortbildungsplanung . Prüfungsschwerpunkt ist die Betrachtung der Nutzung der Fortbildungsmöglichkeiten im Geschäftsprozess. Das Sächsische Beamtengesetz schreibt die Fortbildungspflicht eines jeden Mitarbeiters fest. Weitergehende Festschreibungen durch die Dienststelle erfolgten nicht. Die zur Verfügung stehenden Fortbildungsmöglichkeiten werden nicht allumfänglich genutzt. PD Dresden Prüfungsgegenstand ist Ziel 3 - Multifunktionales Dienst-Kfz. Prüfungsschwerpunkt ist die Feststellung, ob der Einsatz des Dienst-Kfz nach Vorgaben der Ziel 3-Förderung erfolgt. Die Dienstanweisung zur Benutzung des Multifunktionalen Dienst-Kfz sollte durch die PD zur Sicherstellung einer Verwendung im Sinne der Ziel 3-Förderung entsprechend angepasst werden. PD Zwickau Prüfungsgegenstand ist der Dienstzeitnachweis. Prüfungsschwerpunkte sind die recht- und ordnungsgemäße Nutzung des Arbeitszeiterfassungsprogramm DPNA. Alle vorgefundenen Fehler sind Anwendungsfehler, welche nicht auf das System an sich zurückgeführt werden können . Bereitschaftspolizei Prüfungsgegenstand ist die polizeieigene Tankstelle . Prüfungsschwerpunkte sind die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit des weiteren Betriebes einer polizeieigenen Tankstelle. Der Betrieb einer unabhängigen polizeieigenen Tankstelle ist zweckmäßig und hat für die Polizei als Nutzer vielfältige Vorteile. Die Möglichkeit einer ständigen Nutzung der Tankstelle ist gegeben. Die für die Tankstelle im Behördenzentrum Dresden, Stauffenbergallee, vorgelegte Betriebsanweisung ist nicht amtlich. Die durch die Bereitschaftspolizei verwendeten Tagespreise enthalten keine unabhängigen Werte. Die Beschaffung von Kraftstoff erfolgt als freihändige Vergabe. Eine regelmäßige Unterwei- 8 sung und Belehrung der im Bereich der Tankstelle Beschäftigten konnte nicht nachgewiesen werden. Polizeiverwaltungsamt Prüfungsgegenstand ist der Polizeiärztliche Dienst. Prüfungsschwerpunkt ist der Bedarf des Polizeiärztlichen Dienstes zur Erfüllung der polizeiärztlichen - und betriebsärztlichen Tätigkeiten. Der Personalbestand des Polizeiärztlichen Dienstes ist im Wesentlichen mit den polizeiärztlichen Tätigkeiten ausgelastet . Betriebsärztliche Tätigkeiten können nur rudimentär durchgeführt werden. Eine konkrete Angabe des offenen Personalbedarfs ist wegen der Einführung der Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) für die betriebsärztlichen Tätigkeiten zum Prüfzeitpunkt nicht möglich. 6_4497_rs SB2-6PS-Biz16040110370 6_4497 Anlage_ew 2016-04-01T12:07:53+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes