Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/4501 Thema: 2015 und 2016 verausgabte Mittel für das Gemeinsame Kompetenz - und Dienstleistungszentrum auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung der Länder Berlin , Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit wurden die im Kapitel 03 20 in Titelgruppe 98 eingestellten Mittel für 2015 in Höhe von 142,7 T€ für Verwaltungskosten bzw. 1.033,4 T€ für Investitionskosten für welche konkreten Maßnahmen verausgabt oder aus welchen konkreten Gründen nicht verausgabt? Die im Kapitel 03 20 in Titelgruppe 98 eingestellten Mittel für 2015 in Höhe von 142,7 T€ für Verwaltungskosten bzw. 1.033,4 T€ für Investitionskosten waren vorgesehen als sächsischer Anteil des Zuschusses für Verwaltungsausgaben bzw. als sächsischer Anteil des Zuschusses für Investitionskosten für das Gemeinsame Rechen- und Dienstleistungszentrum (RDZ – vormaliger Arbeitsbegriff) auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts der Länder Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt sowie der Freistaaten Sachsen und Thüringen. Rechtliche Voraussetzung für die Bildung der Anstalt des öffentlichen Rechts ist ein von den Parlamenten der Länder Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt sowie der Freistaaten Sachsen und Thüringen verabschiedeter Staatsvertrag. Auf Grund des noch nicht abgeschlossenen Willensbildungsprozesses in den Landes- bzw. Staatsverwaltungen der Länder Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt sowie der Freistaaten Sachsen und Thüringen konnte im Jahr 2015 eine parlamentarische Befassung zum Staatsvertrag noch nicht eingeleitet, der Staatsvertrag somit parlamentarisch nicht Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 37-0141.50/9693 Dresden, 4. April 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM11M1STBR1U1VI DES INNERN Freistaat SACHSEN verabschiedet werden. Insofern gab es im Jahr 2015 keine Zahlungsverpflichtung des Freistaates Sachsen. Frage 2: Für den Fall, dass die Mittel für 2015 nicht (vollständig) verausgabt wurden: Inwieweit wurde eine Übertragung der Mittel beantragt und genehmigt? Eine Übertragung der für 201 5 nicht verausgabten Mittel wurde nicht beantragt. Frage 3: Inwieweit wurden die im Kapitel 03 20 in Titelgruppe 98 eingestellten Mittel für 2016 in Höhe von 183,3 T für Verwaltungskosten bzw. 2.103,2 T für Investitionskosten für welche konkreten Maßnahmen verausgabt bzw. ist absehbar, für welche konkreten Maßnahme diese im laufenden Jahr verausgabt werden? Hinsichtlich der Planungen der eingestellten Mittel für 2016 in Höhe von 183,3 T für Verwaltungskosten bzw. 2.103,2 T für Investitionskosten wird auf die Antwort auf die Frage 1 verwiesen. Inwieweit eine Zahlungsverpflichtung im Jahr 2016 noch entsteht, ist abhängig vom weiteren Verlauf der Willensbildungsprozesse in den Landes- bzw. Staatsverwaltungen der Länder Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt sowie der Freistaaten Sachsen und Thüringen und der sich daran anschließenden parlamentarischen Befassungen zum Staatsvertrag. Frage 4: In jeweils welchen Haushaltstiteln wurden die Kosten für die Gutachten und die sonstigen Beratungsleistungen von Prof. Dirk Heckmann, die Reisekosten sächsischer Behördenmitarbeiter sowie die Beratungskosten für die Firma ESG Elektroniksystem - und Logistik GmbH in jeweils welcher Höhe verausgabt? Der sächsische Anteil für die Beratungskosten der Firma ESG wurde im Haushaltsjahr 2013 in Höhe von 26.230,21 EUR, im Haushattsjahr 2014 in Höhe von 22.379,88 EUR und in? Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 1.278,65 EUR bei Kapitel 03 20 Titel 534 99 verau^gabt. Das Gutachten war Bestandteil der Beratungsleistung der Firma ESG. Sonsfige ^ eratungsleistungen von Prof. Dirk Heckmann hat es nicht gegeben. Mit freunjälichen Grüßen Markus Ulbig Seite 2 von 2 6_4501_rs SB2-6PS-Biz16040415100 2016-04-05T08:13:20+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes