STAATSMlNlSTFRlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01 097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, Fraktion AfD Drs.-Nr.: 6/4507 Thema: Anrufidentifizierung Krankenhäuser Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Können Krankenhäuser einen unbekannten Anrufer identifizieren , zurückverfolgen und bei einem Gesprächsverlauf, der auf einen medizinischen Notfall schließen lässt (etwa abrupte Gesprächsbeendigung aufgrund möglichen Zusammenbruchs des Anrufers) einen Notarzt schicken? Der Sächsischen Staatsregierung sind keine entsprechenden Möglichkeiten bekannt. Mit freundlichen Grüßen Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 34-0141.51-16/18502185 Dresden, r.. April2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www .sms.sachsen.de 2016-04-06T10:48:40+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes