Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/4518 Thema: Strafverfahren und Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit Crystal in Sachsen 2010 - 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Menge der Droge „Crystal Meth“ wurde 2015 im Freistaat Sachsen beschlagnahmt? Bitte aufschlüsseln nach Landkreis/Kreisfreier Stadt, Sicherstellungsmenge in Gramm (gesamt), erfassten Fällen und durchschnittlicher Menge je Beschlagnahme. Durch die sächsische Polizei wurden für das Jahr 2015 die nachfolgend aufgeführten Mengen Methamphetamin (Crystal) sichergestellt. Die folgenden Angaben sind der INPOL-Fall-Datei Rauschgift (FDR)1 entnommen, in welcher ausschließlich Informationen zu Fällen im Zusammenhang mit „harten“ Drogen (u. a. Crystal) ab einer Sicherheitsmenge von 1 g Abgebildet sind: Jahr erfasste Fälle mit Methamphetamin (Crystal) Sicherstellungsmenge gesamt (in g) durchschnittlich sichergestellte Menge pro erfasstem Fall (in g) 2015 1.326 15.636,61 11,79 Im Weiteren wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen . Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder 1Erfasste Fälle sowie Sicherstellungsmengen der sächsischen Polizei, ohne Sicherstellungsmengen der Zollbehörden. Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/9700 Dresden, 6. April 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. Seite 2 von 8 parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten . Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren , den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Die sächsische Polizei führt keine Statistik im weiteren Sinne der Fragestellung. Die Registrierung von Sicherstellungsmengen erfolgt auf der Grundlage des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes (KPMD) zentral in der FDR. Eine automatisierte Zuordnung zu Landkreisen/Kreisfreien Städten ist dort nicht möglich. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) kann aufgrund der beschränkten Inhalte der Abbildung von Verstößen gegen das BtMG für die Beantwortung nicht herangezogen werden. Eine automatisierte Recherche im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) ist aufgrund fehlender Erfassungsfelder nicht möglich. Zur vollständigen Beantwortung der Fragen wäre insofern eine Einzelfallauswertung bzw. eine manuelle Zuordnung der Fälle mit Sicherstellungsmengen zu den jeweiligen Landkreisen/Kreisfreien Städten erforderlich. Insgesamt müssten über tausend Fälle ausgewertet werden. Der insgesamt dafür erforderliche Aufwand kann nicht abgeschätzt werden. Es wäre jedoch notwendig, mehrere Sachbearbeiter über einen mehrere Tage währenden Zeitraum mit den Recherchen und Auswertungen zu beauftragen. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Eine solche aufwendige Recherche ist unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten. Frage 2: Wie viele Strafverfahren wurden in den Jahren 2010 bis 2015 nach § 29 I BtMG in Bezug „Crystal Meth“ in Sachsen eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach Tatbestand nach Nummern des §29 I BtMG, Landkreisen/Kreisfreien Städten und Jahr - „Handel treiben“ und „Einfuhrschmuggel“, können bei dieser Frage unberücksichtigt bleiben.) Frage 3: Detailfrage: Wie viele Strafverfahren wurden in den Jahren 2010 bis 2015 wegen des Einfuhrschmuggels von „Crystal Meth“ in Sachsen eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach geringer und nicht geringer Menge; Landkreisen/Kreisfreien Städten und Jahr) Frage 4: Detailfrage: Wie viele Strafverfahren wurden in den Jahren 2010 bis 2015 wegen des „Handeltreibens“ von „Crystal Meth“ in Sachsen eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach geringer und nicht geringer Menge; Landkreisen/Kreisfreien Städten und Jahr) Seite 3 von 8 Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 4: Bis 2013 wurden Verstöße gegen das BtMG mittels Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) in der Stoffgruppe „Amphetamin/Methamphetamin und deren Derivate in Pulver- oder flüssiger Form“ erfasst. Ab dem Jahr 2014 wurden für die Verstöße gegen das BtMG mittels Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) eigenständige Straftatenschlüssel eingeführt und diese in der PKS separat ausgewiesen. Ein direkter Vergleich zur Entwicklung der Fallzahlen bearbeiteter Vorgänge i. Z. m. dem Methamphetamin Crystal ist daher nicht möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund bestimmter Umstände (z. B. Wiederaufnahme bereits abgeschlossener Verfahren) Vorgänge bis 2013 auch als Delikte mittels Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) ausgewiesen werden. Weiterhin können Erfassungsfehler umgekehrt dazu geführt haben, dass 2014 auch noch Fälle mittels Amphetamin/Methamphetamin in Pulver- und flüssiger Form erfasst wurden. Die abgebildeten Fallzahlen entsprechen nicht den ausgangsstatistischen Daten der PKS. Hier vorliegende Fälle wurden im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) mit Datum der Anzeigenerstattung recherchiert, um entsprechend der Fragestellung Aussagen zu den eingeleiteten Verfahren treffen zu können. Entsprechend der Fragestellung wurde der Beantwortung das Datum der Anzeigeerstattung zu Grunde gelegt. Die Auswertung umfasst ausschließlich Fälle und Sicherstellungsmengen der durch sächsische Polizeidienststellen bearbeiteten Vorgänge. Fälle von Bundesbehörden sowie anderer Bundesländer mit Tatort Sachsen sind darin nicht enthalten. Straftaten nach § 29/I BtMG im Zusammenhang mit „Crystal“ nach Tatbestand: Tatbestand Anzahl der Fälle im Jahr der Anzeigenerstattung 2010 2011 2012 2013 2014 2015 BtMG § 29/I/1 – unerl. Herstellung v. BtM – von Amphetamin/Methamphetamin und deren Derivaten in Pulver- oder flüssiger Form (gültig bis 31.12.2013) 29 13 13 13 0 0 BtMG § 29/I/1 – unerl. Herstellung v. BtM – von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) 0 1 0 1 6 10 BtMG § 29/I/1 – unerl. Veräußerung, Abgabe , in Verkehr bringen v. BtM – von Amphetamin /Methamphetamin und deren Derivaten in Pulver- oder flüssiger Form (gültig bis 31.12.2013) 69 152 172 135 0 0 BtMG § 29/I/1 – unerl. Veräußerung, Abgabe , in Verkehr bringen v. BtM – von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) 0 0 3 72 207 168 BtMG § 29/I/1 – unerl. Erwerb, sich verschaffen v. BtM – von Amphetamin /Methampheta-min und deren Derivaten in Pulver- oder flüssiger Form (gültig bis 31.12.2013) 720 1.371 1.484 1.366 12 0 Seite 4 von 8 BtMG § 29/I/1 – unerl. Erwerb, sich verschaffen v. BtM – von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) 5 4 54 465 1.432 1.921 BtMG § 29/I/2 – unerl. Herstellung ausgenommene Zubereitung – von Amphetmin/ Methamphetamin und deren Derivate in Pulver - oder flüssiger Form (gültig bis 31.12.2013) 2 4 1 2 0 0 BtMG § 29/I/2 – unerl. Herstellung ausgenommene Zubereitung – von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) 0 0 0 1 1 1 BtMG § 29/I/3 – unerl. Besitz v. BtM – von Amphetamin/Methamphetamin und deren Derivate in Pulver- oder flüssiger Form (gültig bis 31.12.2013) 1.014 1.927 2.512 2.802 9 0 BtMG § 29/I/3 – unerl. Besitz v. BtM – von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) 1 0 15 635 3.335 2.698 BtMG § 29/I/5 – Missachtung der Vorschriften zur Durchfuhr v. BtM – mit Amphetamin/ Methamphetamin und deren Derivaten in Pulver- oder flüssiger Form (gültig bis 31.12.2013) 0 1 0 0 0 0 BtMG § 29/I/10 – Gelegenh. z. BtM-Verbrauch / -Erwerb/ -Abgabe mitteilen... – von Amphetamin/Methamphetamin und deren Derivaten in Pulver- oder flüssiger Form (gültig bis 31.12.2013) 2 2 1 3 0 0 BtMG § 29/I/10 – Gelegenh. z. BtM-Verbrauch / -Erwerb/ -Abgabe mitteilen... – von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) 0 0 0 2 9 5 Gesamt 1.842 3.475 4.255 5.497 5.011 4.803 Straftaten nach § 29/I BtMG im Zusammenhang mit „Crystal“ nach Landkreisen/ Kreisfreien Städten: Kreisfreie Stadt/Landkreis Anzahl der Fälle im Jahr der Anzeigenerstattung 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Chemnitz, Stadt 247 406 503 390 518 404 Erzgebirgskreis 168 342 303 549 495 454 Mittelsachsen 67 122 235 300 300 442 Vogtlandkreis 96 145 229 265 280 264 Zwickau 95 187 281 413 286 294 Dresden, Stadt 214 365 530 806 647 684 Bautzen 153 236 244 419 440 361 Görlitz 156 243 345 388 303 404 Meißen 165 328 319 289 264 338 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 171 306 391 473 291 242 Seite 5 von 8 Leipzig, Stadt 140 403 401 605 661 470 Leipzig 121 243 339 349 296 251 Nordsachsen 48 149 131 250 229 195 Sachsen (ohne weitere Angabe) 1 0 4 1 1 0 Gesamt 1.842 3.475 4.255 5.497 5.011 4.803 Straftaten nach § 29/I und § 30/I/4 BtMG im Zusammenhang mit unerlaubter Einfuhr von „Crystal“ nach Tatbestand* (Tatbestand 1 = 143 Fälle und Tatbestand 2 = 415 Fälle ) und betroffenen Landkreisen/Kreisfreien Städten: Kreisfreie Stadt/Landkreis Tatbestand * Anzahl der Fälle im Jahr der Anzeigenerstattung 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Chemnitz, Stadt 1 0 0 0 0 0 2 2 0 0 2 0 4 5 Erzgebirgskreis 1 0 0 1 10 14 12 2 5 13 20 30 25 27 Mittelsachsen 1 0 0 0 2 0 0 2 0 0 3 5 3 1 Vogtlandkreis 1 0 1 0 6 11 10 2 2 15 18 16 5 11 Zwickau 1 0 0 0 1 2 0 2 1 0 3 2 2 2 Dresden, Stadt 1 0 0 0 0 0 1 2 1 2 3 2 1 2 Bautzen 1 0 0 0 3 8 2 2 0 4 1 8 4 0 Görlitz 1 0 0 0 2 3 7 2 3 7 8 8 0 4 Meißen 1 0 0 0 0 3 1 2 1 1 1 5 3 1 Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 1 3 0 0 3 19 12 2 3 19 8 21 23 10 Leipzig, Stadt 1 0 0 0 0 0 0 2 1 0 0 1 3 8 Leipzig 1 0 0 0 0 1 1 2 1 3 3 2 1 3 Nordsachsen 1 0 0 0 1 0 1 2 0 0 0 13 0 0 Sachsen (ohne weitere Angabe ) 1 0 1 0 1 0 0 2 0 1 0 1 0 0 Gesamt 1 3 1 1 28 61 49 2 18 65 70 114 74 74 *Tatbestand: 1 = BtMG § 29/I/1 – unerl. Ein-/Ausfuhr v. BtM – von Amphetamin/Methamphetamin und deren Derivaten in Pulveroder flüssiger Form (gültig bis 31.12.2013) und BtMG § 29/I/1 – unerl. Ein-/Ausfuhr v. BtM – von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) (ab 01.01.2014) 2 = BtMG § 30/I/4 – unerl. Einfuhr von nicht geringen Mengen – von Amphetamin/Methamphetamin und deren Derivaten in Pulver- oder flüssiger Form (gültig bis 31.12.2013) und BtMG § 30/I/4 – unerl. Einfuhr von nicht geringen Mengen – von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) (ab 01.01.2014) Seite 6 von 8 Straftaten nach § 29/I/1 und § 29a/I/2 BtMG im Zusammenhang mit unerlaubtem Handel von „Crystal“ nach Tatbestand* (Tatbestand 1 = 512 Fälle und Tatbestand 2 = 1.024 Fälle) und betroffenen Landkreisen/Kreisfreien Städten: Kreisfreie Stadt/Landkreis Tatbestand * Anzahl der Fälle im Jahr der Anzeigenerstattung 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Chemnitz, Stadt 1 0 0 0 4 16 13 2 5 9 18 11 34 30 Erzgebirgskreis 1 1 3 1 4 14 13 2 13 9 7 13 12 14 Mittelsachsen 1 0 0 0 5 17 19 2 2 3 5 7 15 6 Vogtlandkreis 1 0 0 1 7 13 8 2 5 11 11 15 11 13 Zwickau 1 1 1 2 7 13 17 2 2 13 18 10 9 18 Dresden, Stadt 1 0 0 2 9 12 29 2 22 19 7 9 20 41 Bautzen 1 0 0 0 5 7 11 2 15 17 9 26 17 22 Görlitz 1 0 0 2 8 14 9 2 16 16 10 9 9 5 Meißen 1 1 1 0 11 10 3 2 9 15 10 10 18 4 Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 1 1 2 0 1 4 6 2 3 6 4 8 2 9 Leipzig, Stadt 1 0 1 3 36 41 29 2 9 18 26 63 48 19 Leipzig 1 0 0 0 4 21 17 2 3 6 15 11 20 9 Nordsachsen 1 0 0 0 5 18 9 2 2 5 4 14 6 7 Sachsen (ohne weitere Angabe ) 1 0 0 0 0 0 0 2 0 1 0 0 2 0 Gesamt 1 4 8 11 106 200 183 2 106 148 144 206 223 197 *Tatbestand: 1 = BtMG § 29/I/1 – unerl. Handel m. BtM – mit Amphetamin/Methamphetamin und deren Derivaten in Pulver- oder flüssiger Form (gültig bis 31.12.2013) und BtMG § 29/I/1 – unerl. Handel m. BtM – mit Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) 2 = BtMG § 29a/I/2 – Handel v. BtM in nicht geringer Menge – von Amphetamin/Methamphetamin und deren Derivaten in Pulver- oder flüssiger Form (gültig bis 31.12.2013) und BtMG § 29a/I/2 – Handel v. BtM in nicht geringer Menge – von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) Im Weiteren wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch Seite 7 von 8 mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Die sächsische Polizei führt keine Statistiken im Sinne der Fragestellung. Die Straftatbestände des § 30a Abs. 1 BtMG, unerlaubter Handel von BtM in nicht geringen Mengen – als Mitglied einer Bande, sowie § 30a Abs. 1 BtMG, unerlaubte Ein-/Ausfuhr in nicht geringen Mengen – als Mitglied einer Bande, werden nicht nach Stoffgruppen unterschieden. Eine Darstellung zum Methamphetamin (Crystal) ist daher nicht möglich. Zur vollständigen Beantwortung der Fragen wäre insofern eine Einzelfallauswertung aller in Frage kommenden Ermittlungsverfahren erforderlich. Insgesamt müssten mehrere tausend Fälle ausgewertet werden. Der insgesamt dafür erforderliche Aufwand kann nicht abgeschätzt werden. Es wäre jedoch notwendig, mehrere Sachbearbeiter über einen mehrere Tage währenden Zeitraum mit den Recherchen und Auswertungen zu beauftragen. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Eine solche aufwendige Recherche ist unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten. Frage 5: Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren (§24a II StVG) und Strafverfahren (§§ 315c und 316 StGB) wurden in den Jahren 2010 bis 2015 in Sachsen eingeleitet ? (Bitte aufschlüsseln nach Tatbestand; Landkreisen/Kreisfreien Städten und Jahr) Es wird auf die Anlagen 1 und 2 verwiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Grund der neuen Struktur, welche die sächsische Polizei im Jahr 2013 eingenommen hat, eine Vergleichbarkeit der ab diesem Jahr erhobenen Daten mit denen der Vorjahre nicht oder nur bedingt möglich ist. Die sächsische Polizei führt keine Statistiken im Sinne der Fragestellungen. Eine Differenzierung nach Drogenarten erfolgt in diesem Zusammenhang nicht. Ebenso erfolgt keine Erfassung nach Landkreisen und Kreisfreien Städten. Außerdem ist darauf hinzuweisen , dass eine gesonderte Erfassung von Straftaten gemäß § 315c StGB in der Verkehrspolizeilichen Statistik nicht erfolgt. Vor dem Hintergrund, dass bei Verkehrsunfällen , die unter dem Einfluss berauschender Mittel verursacht wurden, grundsätzlich der Verdacht einer Straftat gemäß § 315c Absatz 1 Nr. 1a StGB besteht, wird auf die als Anlage 2 beigefügte Übersicht verwiesen. Eine Differenzierung nach Drogenarten ist auch hier nicht möglich. Im Weiteren wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem STAATSM1N1STER1UM DES 1NMER1M Freistaat SACHSBTSJ Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Zur vollständigen Beantwortung der Frage wäre insofern eine Einzelfallauswertung bzw. eine manuelle Zuordnung der Fälle zu den jeweiligen Landkreisen/Kreisfreien Städten und nach Drogenarten erforderlich. Insgesamt müssten über tausend Fälle ausgewertet werden. Der insgesamt dafür erforderliche Aufwand kann nicht abgeschätzt werden. Es wäre jedoch notwendig, mehrere Sachbearbeiter über einen mehrere Jage, währenden Zeitraum mit den Recherchen und Auswertungen zu beauftragen. Diese^Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur s^hr eingeschränkt zur Verfügung. Eine solche aufwendige Recherche ist unverhältn /^mejfßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nichlffcu /eisten. MiffiteLfridlichen Grüßen Markus Utbf Anlagen: 2 Seite 8 von 8 Anlage 1 § 24a Absatz 2 StVG* § 316 StGB* § 24a Absatz 2 StVG* § 316 StGB* § 24a Absatz 2 StVG* § 316 StGB* Polizeidirektion Chemnitz-Erzgebirge 397 18 370 28 388 17 Polizeidirektion Dresden 85 4 107 10 119 14 Polizeidirektion Leipzig 77 14 116 20 69 15 Polizeidirektion Oberes Elbtal-Osterzgebirge 348 22 401 22 439 10 Polizeidirektion Oberlausitz-Niederschlesien 151 30 230 12 212 18 Polizeidirektion Südwestsachsen 265 23 292 9 302 25 Polizeidirektion Westsachsen 182 21 230 40 344 39 § 24a Absatz 2 StVG* § 316 StGB* § 24a Absatz 2 StVG* § 316 StGB* § 24a Absatz 2 StVG* § 316 StGB* Polizeidirektion Chemnitz 484 22 528 25 410 17 Polizeidirektion Dresden 595 30 558 31 550 21 Polizeidirektion Görlitz 263 34 367 38 351 35 Polizeidirektion Leipzig 476 85 448 74 440 68 Polizeidirektion Zwickau 326 30 253 29 202 18 *eingeleitete Verfahren 201520142013 201220112010 Anlage 2 Straßenverkehrsunfälle und Verunglückte 2010 bis 2015 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen sowie Ursache Drogen im Einfluss engeren berausch. Sinne Mittel 2010 Chemnitz, Stadt 5 2 1 2 2 - 1 1 Erzgebirgskreis 5 3 1 1 3 - 1 2 Mittelsachsen 6 2 4 - 2 - 1 1 Vogtlandkreis 4 3 - 1 5 - 3 2 Zwickau 4 2 2 - 4 - 4 - Dresden, Stadt 10 5 3 2 5 - 3 2 Bautzen 16 7 8 1 10 - 4 6 Görlitz 7 5 2 - 6 - 2 4 Meißen 4 1 2 1 2 - 2 - Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 3 1 2 - 2 - - 2 Leipzig, Stadt 13 9 4 - 11 - 1 10 Leipzig 3 2 1 - 3 - 1 2 Nordsachsen 6 5 - 1 6 - 3 3 Insgesamt 86 47 30 9 61 - 26 35 2011 Chemnitz, Stadt 1 - 1 - - - - - Erzgebirgskreis 5 2 3 - 2 - - 2 Mittelsachsen 5 3 2 - 5 - 3 2 Vogtlandkreis 7 6 1 - 10 - 6 4 Zwickau 5 4 1 - 5 - 3 2 Dresden, Stadt 12 9 1 2 11 - 4 7 Bautzen 8 3 5 - 3 - 1 2 Görlitz 3 2 1 - 2 - 1 1 Meißen 5 1 4 - 1 - - 1 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 4 1 2 1 1 - - 1 Leipzig, Stadt 7 4 3 - 4 - 1 3 Leipzig 9 4 5 - 5 - 3 2 Nordsachsen 7 3 2 2 4 - - 4 Insgesamt 78 42 31 5 53 - 22 31 2012 Chemnitz, Stadt 7 6 1 - 6 - 2 4 Erzgebirgskreis 11 4 5 2 5 - 2 3 Mittelsachsen - - - - - - - - Vogtlandkreis 7 5 1 1 6 - 2 4 Zwickau 6 1 4 1 1 - - 1 Dresden, Stadt 14 6 7 1 6 - 2 4 Bautzen 7 5 1 1 5 - 3 2 Görlitz 5 3 2 - 3 - 1 2 Meißen 6 2 4 - 2 - 1 1 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 2 1 1 - 2 - - 2 Leipzig, Stadt 11 8 2 1 10 - 4 6 Leipzig 10 7 3 - 11 - 3 8 Nordsachsen 9 5 3 1 9 - 1 8 Insgesamt 95 53 34 8 66 - 21 45 Gemeinden Straßenverkehrsunfälle Verunglückte insgesamt mit Personenschaden mit Sachschaden insgesamt davon schwerwiegende Getötete Schwerverletzte Leichtverletzte Anlage 2 im Einfluss engeren berausch. Sinne Mittel 2013 Chemnitz, Stadt 5 2 1 2 3 - - 3 Erzgebirgskreis 14 4 4 6 5 - 1 4 Mittelsachsen 14 2 5 7 2 - 1 1 Vogtlandkreis 6 3 3 - 3 - 3 - Zwickau 15 3 4 8 4 1 1 2 Dresden, Stadt 26 9 6 11 13 - 5 8 Bautzen 8 4 2 2 4 - 1 3 Görlitz 11 5 - 6 5 1 - 4 Meißen 7 2 2 3 2 - 1 1 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 13 6 - 7 8 1 2 5 Leipzig, Stadt 23 11 7 5 11 1 2 8 Leipzig 8 4 1 3 5 - 5 - Nordsachsen 13 7 3 3 9 - 2 7 Insgesamt 163 62 38 63 74 4 24 46 2014 Chemnitz, Stadt 12 2 4 6 2 - - 2 Erzgebirgskreis 16 7 3 6 8 - 6 2 Mittelsachsen 9 - 3 6 - - - - Vogtlandkreis 11 8 1 2 9 - 5 4 Zwickau 10 2 3 5 2 - 2 - Dresden, Stadt 22 9 5 8 16 - 6 10 Bautzen 15 6 5 4 6 - 2 4 Görlitz 15 1 6 8 1 - 1 - Meißen 14 5 4 5 8 - 2 6 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 6 2 1 3 9 - 6 3 Leipzig, Stadt 30 16 7 7 20 - 2 18 Leipzig 23 11 5 7 19 1 7 11 Nordsachsen 4 2 1 1 4 1 2 1 Insgesamt 187 71 48 68 104 2 41 61 2015 Chemnitz, Stadt 8 4 2 2 4 - 1 3 Erzgebirgskreis 11 4 4 3 5 - 3 2 Mittelsachsen 7 2 4 1 5 - - 5 Vogtlandkreis 10 3 3 4 4 - 4 - Zwickau 12 5 1 6 8 - 1 7 Dresden, Stadt 23 5 6 12 5 - 1 4 Bautzen 16 4 7 5 4 - 1 3 Görlitz 8 6 - 2 12 1 5 6 Meißen 10 6 3 1 8 1 2 5 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 16 4 4 8 5 - 2 3 Leipzig, Stadt 41 13 10 18 18 - 6 12 Leipzig 15 6 4 5 8 - 4 4 Nordsachsen 13 6 1 6 7 - 1 6 Insgesamt 190 68 49 73 93 2 31 60 Gemeinden Straßenverkehrsunfälle Verunglückte insgesamt mit Personenschaden mit Sachschaden insgesamt davon schwerwiegende Getötete Schwerverletzte Leichtverletzte 6_4518_rs SB2-6PS-Biz16040616430 6_4518_Anlage 1 Anlage 1_24aII_316 6_4518_Anlage 2 Tabelle1 2016-04-07T08:56:05+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes