SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01 079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4522 Thema: Einschränkung des Zugangs zu Vorbereitungsklassen an den Berufsschulzentren für über 18-jährige Migrantlnnen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Laut Information des Sächsischen Ministerium für Kultus vom 26.2.2016 (,Neue Integrationswege für nicht mehr schulpflichtige Migranten') haben Migrantlnnen über 18 Jahren zukünftig keinen Zugang mehr zu den so genannten Vorbereitungsklassen an Berufsschulzentren. Stattdessen soll ab 1. März 2016 für diese Zielgruppe geprüft werden ,ob eine Integration über den Arbeits- oder Ausbildungsweg über die Bundesagentur für Arbeit möglich ist'. Alternativ dazu können Migrantlnnen über 18 Jahren ,die ihre Bildungslaufbahn auf dem ersten Bildungsweg fortsetzen möchten und das Abitur anstreben, [ ... ] dies schriftlich bei einem Kolleg beantragen . Über die Aufnahme in eine Vorbereitungsklasse am Kolleg entscheiden die Schulleiter."' Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Hintergrund hat die Entscheidung den Zugang zu Vorbereitungsklassen zum 1. März 2016 für über 18-jährige Migrantlnnen einzuschränken? Die fehlenden Sprachkursangebote haben dazu geführt, dass viele Migranten und in der Beratung Tätige die Vorbereitungsklassen mit berufspraktischen Aspekten an den Beruflichen Schulzentren mit Sprachkursen gleichgesetzt haben. Das Sächsische Staatsministerium für Kultus hat in den zurückliegenden Monaten unter äußerst wohlwollender Nutzung des Ermessensspielraums eine Vielzahl von jungen Menschen über 18 Jahren für den Schulbesuch in diesen Klassen zugelassen, die nicht mehr der Schulpflicht unterliegen und die auch nicht ihre Bildungslaufbahn fortsetzen möchten. Die dadurch entstandene extreme Heterogenität ist mit den Bildungszielen und Lehrplaninhalten nicht zu vereinbaren. Deshalb ist es erforderlich, dass für diese Zielgruppe Sprachkurse angeboten werden, die eine schnelle Orientierung und den Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen. Seite 1 von 2 ~SACHsEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-0141.50-60/4522/2 Dresden, 'J1 . März 2016 Hausanschrlft: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Frage 2: Unter welchen Voraussetzungen hatten Migrantlnnen über 18 Jahre bis zum 1. März 2016 Zugang zu den Vorbereitungsklassen in den Berufsschulzentren ? Vorbereitungsklassen mit berufspraktischen Aspekten haben die Aufgabe, die sprachlichen Voraussetzungen für eine berufliche Ausbildung oder für die Erlangung eines höheren Schulabschlusses auf dem ersten Bildungsweg zu ermöglichen. Dazu ist ein Bildungsweg im Herkunftsland Voraussetzung, der durch die Unterstützung des Faches Deutsch als Zweitsprache fortgesetzt werden kann. Frage 3: Welche Konsequenzen hat diese Entscheidung für die 1009 über 18- jährigen Geflüchteten, die derzeit an 96 Vorbereitungsklassen an Berufsschulzentren in Sachsen lernen? Gemäß dem schulischen Integrationskonzept werden mit jedem Schüler der Vorbereitungsklassen mit berufspraktischen Aspekten durch den Betreuungslehrer individuelle Bildungswege beraten, Unterstützung bei der Bewerbung für ein Kolleg gewährt oder in Kooperation mit den Berufsberatern der Bundesagentur für Arbeit (BA) individuelle Beratungsgespräche vereinbart. Frage 4: Welche spezifischen und vergleichbaren Angebote stehen der Zielgruppe bei der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung und welche mit der "besonderen Bildungsberatung" der Bildungsagentur vergleichbare Instanz der BA berät die jungen Erwachsenen? Die Vorbereitungsklassen mit berufspraktischen Aspekten sind keine Angebote, sondern reguläre Klassen, die durch den Unterricht im Fach Deutsch als Zweitsprache und durch die Integrationsbegleitung durch die Betreuungslehrer die Fortsetzung der Bildungslaufbahn ermöglichen. Bei der besonderen Bildungsberatung geht es um die hoheitliche Aufgabe der Anerkennung besuchter Schuljahre im Herkunftsland und um die Zuweisung in eine sächsische Schule. Diese Aufgaben liegen nicht in der Zuständigkeit der BA. Frage 5: Nach welchen Kriterien entscheiden die Schulleiterinnen von Kollegs über die Aufnahme von Migrantlnnen in die Vorbereitungsklassen? Die Aufnahme am Kolleg erfolgt mit dem Ziel der Fortsetzung der bisherigen Bildungslaufbahn und des Erwerbs des Abiturs. Deshalb werden Kriterien wie die bisherige Fremdsprachenfolge, der erworbene Schul- oder Berufsabschluss und die besuchten Schuljahre geprüft. Das Ziel der Aufnahme in die Vorbereitungsklasse ist die schnellstmögliche Integration in die Einführungsphase des Kollegs durch die intensive Unterrichtung des Faches Deutsch als Zweitsprache. Mit freundlichen Grüßen ~~;((71_ Brunhild Kurth Seite 2 von 2 2016-04-04T10:06:12+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes