STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Anhvort angeben) StAS24-01.41.51/8153 ^Dresden, {j .April 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4523 Thema: Umverteilung von Geflüchteten innerhalb und außerhalb Sachsens Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Anträge auf landesinterne Umverteilung wurden von in sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen untergebrachten Geflüchteten im Jahr 2015 gestellt und wie viele davon wie beschieden? (Bitte Anträge "aclT_ Gründen sowie Entscheidungen nach Bewilligung/Ablehnung und Gründen aufschlüsseln.) Es wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf solche Personen bezieht , welche eine Umverteilung innerhalb der Einrichtungen der Erstaufnähme begehren. Ausländer, die den Asylantrag bei einer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu stellen haben, sind gemäß § 47 Abs. 1 des Asylgesetzes (AsylG) verpflichtet, bis zu sechs Wochen, längstens jedoch bis zu sechs Monaten, in der für ihre Aufnahme zuständigen Äufnahmeeinrichtung zu wohnen. Es besteht kein Anspruch auf eine'Zuweisung in ein bestimmtes Objekt bzw. einen bestimmten Standort. Anträge auf Umverteilung innerhalb der im Rahmen der Erstaufnahme zur Verfügung stehenden Objekte sind hierbei nicht vorgesehen. Sofern eine Verlegung in ein anderes Objekt aufgrund besonderer Umstände angezeigt ist, wird darüber individueil und formlos entschieden. Die Gründe, warum Asylbewerber innerhalb der Einrichtungen der Erstaufnähme umverteilt werden, sind vielfältig. In Frage kommen beispielsweise Kapazitätsgründe, ethnische oder religiöse Gründe, die Zusammenführung von Familien oder der besondere Schutz von Personen bzw. Personen^ gruppen. Die Gründe für die Umverteilungen von Asylbewerbern innerhalb Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STBRIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN der Erstaufnahmeeinrichtungen werden nicht erfasst. Daher würde selbst eine nachträgliche Recherche allein bei 69.900 Zugängen im Jahr 2015 zu keiner Aussage über formlose Entscheidungen bzw. entsprechende Fallzahlen führen. Frage 2: Wie viele Anträge auf Umverteilung außerhalb Sachsens wurden von in sächsisehen Erstaufnahmeeinrichtungen untergebrachten Geflüchteten im Jahr 2015 gestellt und wie viele davon wie beschieden? (Bitte Anträge nach Gründen sowie Entscheidungen nach Bewilligung/Ablehnung und Gründen aufschlüsseln.) Im Sinne der länderübergreifenden Verteilung gemäß § 51 AsylG wurden im Jahr 2015 insgesamt 1.145_Anträge auf Verteilung aus Sachsen in andere Bundesländer gestellt. Davon wurden 178 Anträge positiv beschieden; 155 Anträge wurden abgelehnt und bei 812 Anträgen wurde noch keine Entscheidung getroffen. Von einer weiteren Beantwortung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Aus- Übung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Eine statistische Erfassung erfolgt lediglich zur Anzahl der Anträge sowie deren Ausgang . Zur Feststellung der einzelnen Antrags- und Entscheidungsgründe müssten demnach sämtliche Antragsakten (1.145) händisch ausgewertet werden. Bei einer Kalkulation von 15 Minuten pro Akte ergibt sich bei 1. 145 Akten ein voraussichtlicher Mindestprüfbedarf von 286 Stunden und somit mehr als sieben Wochen für eine Vollzeitarbeitskraft . Dies ist im Rahmen der zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit und ohne Gefährdung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Landesdirektion"Sachsen nicht möglich. Frage 3: Wie viele Anträge auf landesinterne Umverteilung wurden von in den Landkreisen und Kreisfreien Städten untergebrachten Geflüchteten im Jahr 2015 gestellt und wie viele davon wie beschieden? (Bitte Anträge nach Gründen sowie E nt- Scheidungen nach Bewilligung/Ablehnung und Gründen aufschlüsseln.) Es wird darauf hingewiesen, dass eine landesinterne Umverteilung von Asylbewerbern im Gegensatz zu länderübergreifenden Verteilungen gemäß §51 AsylG gesetzlich mcht geregelt ist Bei den nachfolgenden Angaben handelt es sich daher um" entsprechende Umverteilungsersuchen von Asylbewerbern, die an die Landesdirektion Sachsen herangetragen worden sind. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCtiSETsJ Danach wurden im Jahr 2015 insgesamt 351 Ersuchen auf landesinterne Verteilung gestellt. Davon wurden 72 Ersuchen stattgegeben und 77 Ersuchen abgelehnt. In 202 Fällen wurde noch keine Entscheidung getroffen. Von einer weiteren Beantwortung wird abgesehen. Hierzu wird auf die Antwort auf die Frage 2 verwiesen. Ergänzend wird angemerkt, dass bei einer Kalkulation von 15 Minuten pro Akte sich bei 351 Akten ein voraussichtlicher Mindestprüfbedarf von 88 Stunden und somit mehr als zwei Wochen für eine Vollzeitarbeitskraft ergibt, was jedoch innerhalb der zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit nicht möglich ist. Frage 4: Wie lange dauert die Bearbeitung von Umverteilungsanträgen im Durchschnitt und welche sind die bearbeitenden und beteiligten Behörden? Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Anträge auf landesinterne Umverteilung beträgt vier bis sechs Monate. Die Entscheidung erfolgt durch die Landesdirektion Sachsen unter Beteiligung der jeweiligen unteren Unterbringungsbehörde (Landkreis oder Kreisfreie Stadt). Bei lär/^erübergreifenden Umverteilungen beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit s^,6hs bis sieben Monate. Die Entscheidung trifft die aufzunehmende zuständige Behörjde dp's jeweiligen Bundeslandes. Mit frpun^llichen Grüßen Markus Ulbig Seite 3 von 3 2016-04-06T08:49:11+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes