Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4527 Thema: Verwendung von Elektroschockpistolen (Taser) bei der sächsischen Polizei Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Elektroschockpistolen (Taser) welchen Typs werden gegenwärtig von der sächsischen Polizei in welchem Dienstbereich eingesetzt und welche Anschaffungskosten sind dabei pro Elektroschockpistole (Taser) entstanden? (Bitte aufschlüsseln nach Gerätetypen, Dienststelle und Spezialeinheit!) Derzeit werden bei der sächsischen Polizei insgesamt zehn Distanz- Elektroimpulsgeräte X3 des Herstellers TASER International ausschließlich beim Landeskriminalamt, Dezernat Spezialeinsatzkommando, eingesetzt. Die Anschaffungskosten betrugen dabei pro Gerät 2.374 €. Frage 2: Wie oft wurden seit deren Einführung bei der sächsischen Polizei Elektroschockpistolen (Taser) von sächsischen Polizisten im Dienst eingesetzt und kam es hierbei zu Verletzten? (Bitte aufschlüsseln nach Ort, Datum, Art und Grund des Einsatzes und Art der Verletzung!) Die Elektroimpulsgeräte (Taser) wurden seit 2007 insgesamt 14 mal durch Kräfte des Spezialeinsatzkommandos eingesetzt. Die nachfolgende Tabelle weist diese Einsätze im Einzelnen aus: Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 34-0141.50/9707 Dresden, 5. April 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. Seite 2 von 3 Datum Ort Einsatzanlass (Art und Grund) Verletzung 14.08.2007 Leipzig Einsatz gg. bewaffneten Suizidenten/Messer einmal oberflächliche Hautverletzung durch Pfeile/Elektroden 16.08.2007 Leipzig Einsatz gg. bewaffneten Gewalttäter/Suizidenten/ Schusswaffe und Messer einmal oberflächliche Hautverletzung durch Pfeile/Elektroden 06.12.2007 Hoyerswerda Einsatz gg. bewaffneten Gewalttäter/Schusswaffe und Samuraischwert einmal oberflächliche Hautverletzung durch Pfeile/Elektroden 10.03.2008 Leipzig Einsatz gg. bewaffneten Gewalttäter/Messer keine Verletzungen 05.10.2010 Dresden Festnahme eines Tatverdächtigen einmal oberflächliche Hautverletzung durch Pfeile/Elektroden 10.11.2010 Görlitz Geiselnahme in der JVA einmal oberflächliche Hautverletzung durch Pfeile/Elektroden 21.06.2011 Chemnitz Einsatz gg. Suizidenten einmal oberflächliche Hautverletzung durch Pfeile/Elektroden 11.12.2011 Johanngeorgenstadt Festnahme eines Tatverdächtigen einmal oberflächliche Hautverletzung durch Pfeile/Elektroden 03.08.2012 Leipzig Zweimaliger Einsatz gegen bewaffneten Gewalttäter/ Suizidenten/Messer einmal oberflächliche Hautverletzung durch Pfeile/Elektroden 14.05.2014 Lampertswalde Zweimaliger Einsatz gegen Gewalttäter/Schusswaffe und Messer, Armbrust keine durch Taser verursachte Verletzungen 12.09.2015 Dresden Einsatz gg. bewaffneten Suizident/Messer einmal oberflächliche Hautverletzung durch Pfeile/Elektroden 19.09.2015 Hartha Einsatz gg. bewaffneten Suizident/Messer einmal oberflächliche Hautverletzung durch Pfeile/Elektroden Für die Jahre vor 2007 liegen keine Unterlagen vor. Frage 3: Wie oft wurde seit der Einführung von Elektroschockpistolen (Taser) deren Einsatz in welchem zeitlichen Umfang pro Jahr trainiert und wie viele spezialisierte Trainer stehen dafür zur Verfügung? (Bitte aufschlüsseln nach Dienstelle, Spezialeinheit , Beamten, Trainern, Trainings, Trainingsstunden und Jahr!) Die Einsatzbeamten des Spezialeinsatzkommandos trainieren pro Jahr jeweils einmal insgesamt vier Stunden den Einsatz bzw. Umgang mit den Elektroimpulsgeräten. Hierfür stehen vier Trainer zur Verfügung. STAATSMIN1STER1UM DES 11M1MERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Nach welcher Rechtsvorschrift werden Elektroschockpistolen (Taser) bei der sächsischen Polizei verwendet und welche Voraussetzungen muss ein sächsischer Polizist erfüllen um eine Elektroschockpistolen (Taser) im Einsatz führen zu dürfen? Der Einsatz des Elektroimpulsgerätes (Taser) erfolgt unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nach den gesetzlichen Voraussetzungen über die Anwendung des unmittelbaren Zwangs gemäß § 32 des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen (SächsPolG). Gemäß § 31 Abs. 2 Satz 2 SächsPolG ist das Staatsministerium des Innern (SMI) berechtigt, weitere Hilfsmittel der körperlichen Gewalt, die nicht bereits in § 31 Abs. 2 Satz 1 SächsPotG genannt sind, zuzulassen. Auf Grundlage dieser Rechtsvorschrift hatte das SMI im Jahr 2002 das Elektroimpulsgerät "Taser" für den Einsatz beim Spezialeinsatzkommando zugelassen. Diesbezüglich hat das SMI die Verwaltungsvorschrift des SMI über die Zulassung des Elektroimpulsgerätes "Taser" beim Spezialeinsatzkommando des Freistaates Sachsen (VwV ZulElmpG SEK) vom 16. Oktober 2002 (Sächs. ABI. S. 1277), geändert mit Verwaltungsvorschrift vom 2. September 2004 (Sächs. ABI. S. 973), erlassen. Grundvoraussetzung der dienstlichen Anwendung des Elektroimpulsgerätes (Taser) durch sächsische Polizeibeamte sind laut VwV deren Zugehörigkeit zum Spezialeinsatzkommando der sächsischen Polizei sowie eine eingehende Einweisung in die Bedienung , die Wirkungsweise und die medizinischen Risiken eines Einsatzes. Frage 5: Wie viele Beschwerden und Anzeigen gab es seit der Einführung von Elektroschockpistolen (Taser) bezüglich deren Anwendung? (Bitte aufschlüsseln nach Dati^fn und Grund der Anzeige bzw. Beschwerde!) Zu Beschwerden bzw. Anzeigen im Sinne der Anfrage liegen keine Erkenntnisse vor Mit freundlichen Grüßen , ^', irkus Ulbig Seite 3 von 3 6_4527_rs SB2-6PS-Biz16040609110 2016-04-06T12:18:38+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes