STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 I 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Kagelmann, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4528 Thema: Verwaltungsverfahren der Vattenfall Europe Mining AG bei dem Sächsischen Oberbergamt Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 38-1053/13/73 Dresden, 0 5, APR, 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die angefragte geografische Lage der Verfahrensgegenstände befindet sich in jedem Fall innerhalb der in den jeweiligen Braunkohleplänen definierten Planflächen, Diese sind zum Beispiel auf der Internetseite zur Braunkohlen¬ planung des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien http://www.rpv-oberlausitz-niederschlesien.de/braunkohle/braunkohlenplanung .html öffentlich frei zugänglich. Sollten detailliertere Angaben (soweit vorhanden) benötigt werden, steht das Sächsische Oberbergamt für die Ak¬ teneinsicht zur Verfügung. Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamiiic Frage 1: Wie ist der jeweilige Stand der von dem Sächsischen Ober¬ bergamt seit dem 1. Januar 2011 bearbeiteten Genehmi¬ gungsverfahren, Planfeststellungsverfahren oder sonstigen Verwaltungsverfahren, die aufgrund von Anträgen der Vatten¬ fall Europe Mining AG durchgeführt wurden oder werden? (Bitte jeweils nach Antragsdatum / Verfahrensgegenstand / geografischer Lage / Verfahrensbeteiligten / Datum der Be¬ scheide aufschlüsseln.) Die vom Sächsischen Oberbergamt seit dem 1. Januar 2011 bearbeiteten Genehmigungsverfahren, Planfeststellungsverfahren oder sonstigen Verwal¬ tungsverfahren, welche aufgrund von Anträgen der Vattenfall Europe Mining AG durchgeführt wurden oder werden, sind in der Anlage aufgeführt. Von einer weiteren Beantwortung der Frage bezüglich der Benennung der Verfahrensbeteiligten wird abgesehen. Seite 1 von 3 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirfschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haileslelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was inner¬ halb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. In der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit war die Zusammenstellung der Verfahrensbeteiligten für die angefragten Verfahren mit ange¬ messenem Aufwand nicht zu realisieren. Das Sächsische Oberbergamt steht für die Akteneinsicht im Einzelfall zur Verfügung. Frage 2: Welche Verwaltungskosten sind auf welcher Rechtsgrundlage in wel¬ cher Kostenart und Höhe insgesamt in den jeweiligen Verfahren im Sinne der Frage 1 jeweils entstanden? (Bitte jeweils nach Verfahrens¬ gegenstand / Verfahrensbeteiligten / Datum und Kostenart des Be¬ scheids / Gesamtkosten aufschlüsseln.) Die Verwaltungskosten werden gemäß dem Sächsischen Verwaltungskostengesetz (SächsVwKG) in Verbindung mit der Neunten Verordnung des Sächsischen Staatsmi¬ nisteriums der Finanzen über die Bestimmung der Verwaltungsgebühren und Auslagen (Neuntes Sächsisches Kostenverzeichnis - 9. SächsKVZ) ermittelt. Die Verwaltungs¬ kosten für die bergrechtlichen Bescheide (Flauptbetriebspläne, Sonderbetriebspläne, Abschlussbetriebspläne, Wasserrechtliche Erlaubnisse und Ausnahmebewilligungen sowie zur Erteilung der Bergbauberechtigungen) sind der Anlage zu entnehmen. Frage 3: Welche förmlichen und formlosen Rechtsbehelfe sind in den jeweiligen Verfahren im Sinne der Frage 1 von wie vielen Beteiligten eingelegt worden? (Bitte jeweils nach Verfahrensgegenstand / Verfahrensbeteilig¬ ten / Datum der Einlegung und des Abschlusses des Rechtsbehelfsver¬ fahrens aufschlüsseln.) Die Vattenfall Europe Mining AG hat gegen die Zulassung des Flauptbetriebsplans 2016/2017 für den Tagebau Nochten vom 23. Dezember 2015 mit Schreiben vom 15. Januar 2016 Widerspruch gegen den Wortlaut der Formulierung einer Nebenbe¬ stimmung beim Sächsischen Oberbergamt eingelegt. Das Widerspruchsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Frage 4: Sind in den jeweiligen Verfahren im Sinne der Frage 1 jeweils Sicher¬ heitsleistungen in welcher Höhe gezahlt worden? (Bitte jeweils nach Verfahrensgegenstand / Verfahrensbeteiligten / Datum der Zahlungen aufschlüsseln.) In den jeweiligen Verfahren wurden keine Sicherheitsleistungen erhoben. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Frage 5: In welchen jeweiligen Verfahren im Sinne der Frage 1 ist bereits von Genehmigungen, Planfeststellungen oder sonstigen begünstigen Ver¬ waltungsakten Gebrauch gemacht worden? (Bitte jeweils nach Verfah¬ rensgegenstand / geografischer Lage / Maßnahme / Umsetzungsdatum aufschlüsseln.) Sofern in den Verfahren im Sinne der Frage 1 (Anlage) bereits Bescheide erteilt wur¬ den, wurden und werden die Maßnahmen die durch Genehmigungen, Planfeststellun¬ gen und sonstigen begünstigenden Verwaltungsakten bestätigt wurden umgesetzt. Von einer weiteren Beantwortung der Frage bezüglich der Benennung der einzelnen Maßnahmen wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was inner¬ halb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. In der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit war die Zusammenstellung der einzelnen Maßnahmen, die aus den über 50 Verwaltungsakten resultieren, mit angemessenem Aufwand nicht zu realisieren. Das Sächsische Ober¬ bergamt steht für die Akteneinsicht im Einzelfall zur Verfügung. Mit fmimHiichen Grüßen Seite 3 von 3 Anlage Kleine Anfrage 06/4528 Seite 1 von 4 Übersicht Verwaltungsverfahren Vattenfall Europe Mining AG seit 1. Januar 2011 Betriebsname Vorgangsname Gegenstand Antrag vom Datum des Bescheides Kosten in € Betr. Standort Schwarze Pumpe Zulassung eines Hauptbetriebsplanes nach § 52 Abs. 1 BBergG Veredlung 2016-23 29-Jan-2016 offen * Betr. Standort Schwarze Pumpe Zulassung eines Sonderbetriebsplanes nach §§ 52 Abs. 2, 55, 56 BBergG Gasschutzwesen 2013/14 09-Nov-2012 21-Dez~2012 363,24 Betr. Standort Schwarze Pumpe Zulassung eines Sonderbetriebsplanes nach §§ 52 Abs. 2, 55, 56 BBergG Gasschutzwesen 2015/16 24-Nov-2014 17-Dez-2014 308,07 Betr. Standort Schwarze Pumpe Zulassung eines Sonderbetriebsplanes nach §§ 52 Abs. 2, 55, 56 BBergG Feuerwehr 2015/19 26-Nov-2014 17-Dez-2014 816,14 Braunkohle¬ tagebau Welzow-Süd Erteilung einer Bergbauberechtigung Bewilligung Tagebau Welzow-Süd, räumlicher Teilabschnitt II, 03-Sep-2012 01-Dez-2015 1.187,44 Braunkohle¬ tagebau Welzow-Süd Ergänzung zum Sonderbetriebsplan Dichtwand Lagerflächen 13-Dez-2011 28-Feb-2012 * Braunkohle¬ tagebau Welzow-Süd Zulassung eines Sonderbetriebsplanes nach §§ 52 Abs. 2, 55, 56 BBergG Sprengwesen Welzow-S, Jänschwalde, Cottbus-N 22-Nov-2012 21-Dez-2012 424,86 Braunkohle¬ tagebau Nochten Erteilung einer Bergbauberechtigung Bewilligung Tagebau Nochten, Randschlauch 30-Jun-2014 23-Nov-2015 2.601,73 Braunkohle¬ tagebau Nochten Zulassung eines obligatorischen Rahmenbetriebsplanes nach § 52 Abs. 2c in Verbindung mit 2a Ergänzung und Abänderung zur Erweiterung Nochten 1994 20-0kt-2014 offen * Braunkohle¬ tagebau Nochten Zulassung eines Hauptbetriebsplanes nach § 52 Abs. 1 BBergG Nochten 2012-13 30-Aug-2011 20-Dez-2011 7.500,00 Braunkohle¬ tagebau Nochten Zulassung eines Hauptbetriebsplanes nach § 52 Abs. 1 BBergG Nochten 2014-15 03-Sep-2013 20-Dez-2013 7.500,00 Braunkohle¬ tagebau Nochten Zulassung eines Hauptbetriebsplanes nach § 52 Abs. 1 BBergG Nochten 2016-17 10-Aug-2015 23-Dez-2015 7.500,00 Braunkohle¬ tagebau Nochten Zulassung eines Sonderbetriebsplanes nach §§ 52 Abs. 2, 55, 56 BBergG Klarwasserabieiter Ost 28-NOV-2012 14-Mrz-2013 1.359,60 Braunkohle¬ tagebau Nochten Zulassung eines Sonderbetriebsplanes nach §§ 52 Abs. 2, 55, 56 BBergG Auswirkungen der GW- Absenkung - Teilzulassung 04-NOV-2011 30-Apr-2013 * Braunkohle¬ tagebau Nochten Zulassung eines Sonderbetriebsplanes nach §§ 52 Abs. 2, 55, 56 BBergG Betreiben 110-kV- Leitungen 26-Aug-2014 21-Nov-2014 463,45 Braunkohle¬ tagebau Nochten Zulassung eines Sonderbetriebsplanes nach §§ 52 Abs. 2, 55, 56 BBergG Transport Bg. 1571 27-Apr-2015 29-Jul-2015 1.020,12 Braunkohle¬ tagebau Nochten Zulassung eines Sonderbetriebsplanes nach §§ 52 Abs. 2, 55, 56 BBergG Immissionsschutz 13 26-Jun-2013 12-Aug-2015 5.000,00 Anlage Kleine Anfrage 06/4528 Seite 2 von 4 Betriebsname Vorgangsname Gegenstand Antrag vom Datum des Bescheides Kosten in € Braunkohle¬ tagebau Mochten Zulassung eines Sonderbetriebsplanes nach §§ 52 Abs. 2, 55, 56 BBergG Kl F60 02-Mrz-2016 offen * Braunkohle¬ tagebau Mochten Abänderung eines Betriebsplanes Sanierung der 110-kV- Freileitung 07-Nov-2012 14-Mrz-2013 * Braunkohle¬ tagebau Mochten Ergänzung eines Betriebsplans 2. Erg. Brücke über K66 16-Feb-2011 02-Mai-2011 * Braunkohle¬ tagebau Mochten Ergänzung eines Betriebsplans 3. Erg. Brücke Radweg 30-Sep-2011 02-Nov-2011 * Braunkohle¬ tagebau Mochten Ergänzung eines Betriebsplans 1. Erg. Grubenwasservorbehandl.- Anl. und Bau Strugaleitung 28-Jan-2013 30-Apr-2013 * Braunkohle¬ tagebau Mochten Ergänzung eines Betriebsplans Erg. Kippenriegel Mulde K 19-Feb-2013 21-Jun-2013 * Braunkohle¬ tagebau Mochten Ergänzung eines Betriebsplans Erg. RR Randschlauch Mochten 05-Jun-2013 19-Aug-2013 * Braunkohle¬ tagebau Mochten Ergänzung eines Betriebsplans 1. Erg. AEW-Aufbereitung Halle P.U.S 27-Jun-2013 10-0kt-2013 •k Braunkohle¬ tagebau Mochten Ergänzung eines Betriebsplans Erg. WRE Tzschelln Einleitung in Floß- und Rothwassergraben 11-Apr-2013 10-Mrz-2014 * Braunkohle¬ tagebau Mochten Ergänzung eines Betriebsplans Verlegung 30-kV-Erdkabel mit Rückbau Freileitung 31-Mrz-2014 28-Mai-2014 * Braunkohle¬ tagebau Mochten Ergänzung eines Betriebsplans 2. Erg. Bau Ökowasserzuführungen 21-Feb-2014 31-Jul-2014 * Braunkohle¬ tagebau Mochten Ergänzung eines Betriebsplans 3. Erg. Versuchsanlage mikrob. Oxidation 20-Jan-2015 02-Apr-2015 * Braunkohle¬ tagebau Mochten Ergänzung eines Betriebsplans Spreedüker 29-Jan-2015 14-Okt-2015 * Braunkohle¬ tagebau Mochten Wasserrechtliche Erlaubnis nach WHG Versickerung Niederschi- Wasser E-Haus 47 11-Apr-2014 05-Aug-2014 204,40 Braunkohle¬ tagebau Mochten Ausnahmebewilligung nach § 13 ArbZG Sonn- und Feiertagsarbeit Fa. P.U.S 17-Mrz-2014 29-Apr-2014 178,07 Braunkohle¬ tagebau Reichwalde Erteilung einer Bergbauberechtigung Tagebau Reichwalde, Nordrandschlauch 30-Jun-2014 27-Jul-2015 2.174,01 Braunkohle¬ tagebau Reichwalde Zulassung eines Hauptbetriebsplanes nach § 52 Abs. 1 BBergG Reichwalde 2013/16 18-Sep-2012 21-Dez-2012 7.500,00 Braunkohle¬ tagebau Reichwalde Zulassung eines Sonderbetriebsplanes nach §§ 52 Abs. 2, 55, 56 BBergG Kippstelle am Südrand 15-Feb-2012 02-Apr-2012 279,05 Anlage Kleine Anfrage 06/4528 Seite 3 von 4 Betriebsname Vorgangsname Gegenstand Antrag vom Datum des Bescheides Kosten in € Braunkohle¬ tagebau Reichwalde Zulassung eines Sonderbetriebsplanes nach §§ 52 Abs. 2, 55, 56 BBergG Rekonstruktion A2Rs-B 1121 24-Jan-2013 07-Mrz-2013 626,90 Braunkohle¬ tagebau Reichwalde Zulassung eines Sonderbetriebsplanes nach §§ 52 Abs. 2, 55, 56 BBergG Errichtung E-Stationen VS 09-Aug-2013 28-Okt-2013 310,76 Braunkohle¬ tagebau Reichwalde Zulassung eines Sonderbetriebsplanes nach §§ 52 Abs. 2, 55, 56 BBergG Reko Bg ERs710/365 11-Dez-2013 27-Mrz-2014 626,90 Braunkohle¬ tagebau Reichwalde Zulassung eines Sonderbetriebsplanes nach §§ 52 Abs. 2, 55, 56 BBergG Immissionsschutz Reichwalde 27-Jun-2012 23-Dez-2015 2.882,19 Braunkohle¬ tagebau Reichwalde Abänderung eines Betriebsplanes Rückbau Haus 3 15-Jul-2013 28-Okt-2013 * Braunkohle¬ tagebau Reichwalde Ergänzung eines Betriebsplans 3. Erg. Ringschließung RR 14-Dez-2011 20-Feb-2012 Braunkohle¬ tagebau Reichwalde Ergänzung eines Betriebsplans RR Süd 13A 10-Mai-2012 29-Jun-2012 * Braunkohle¬ tagebau Reichwalde Ergänzung eines Betriebsplans 4.4 Förderung und Personenverkehr 17-Sep-2013 16-Okt-2013 * Braunkohietagebau Reichwalde Ergänzung eines Betriebsplans Weiterführung Dichtwand 26-Mrz-2013 28-NOV-2013 * Braunkohle¬ tagebau Reichwalde Verlängerung eines Hauptbetriebsplans Kohlebandanlage 2013-16 30-0kt-2012 20-Nov-2012 * Braunkohle¬ tagebau Reichwalde Wasserrechtliche Erlaubnis nach WHG Entnahme Bohrwasser aus W. Schöps 04-Apr-2013 21-Aug-2013 287,63 Braunkohle¬ tagebau Reichwalde Wasserrechtliche Erlaubnis nach WHG Versickerung Nieder¬ schlagswasser TA Boxberg 15-Mai-2014 25-Aug-2014 526,90 Braunkohle¬ tagebau Reichwalde Wasserrechtliche Erlaubnis nach WHG Abwasserableitung aus Tagesanlagen Reichwalde 20-Mai-2015 01-Dez-2015 150,00 Braunkohle¬ tagebau Reichwalde Zulassung eines Abschlussbetriebsplanes nach § 53 BBergG Teilfläche des UW Rw 02-Jun-2014 06-Aug-2014 629,59 Braunkohle¬ tagebau Reichwalde Zulassung eines Abschlussbetriebsplanes nach § 53 BBergG Tagesanlagen Rw 27-Nov-2015 offen * Braunkohle¬ tagebau Reichwalde Zulassung eines Hauptbetriebsplanes nach § 52 Abs. 1 BBergG ZEB 2014-18 05-Mai-2014 27-Jun-2014 7.500,00 Zentraler Eisenbahn¬ betrieb Zulassung eines Sonderbetriebsplanes nach §§ 52 Abs. 2, 55, 56 BBergG Erweiterung Infrastr RSTW 022 28-Mrz-2013 02-Jul-2013 513,45 Zentraler Eisenbahn¬ betrieb Zulassung eines Sonderbetriebsplanes nach §§ 52 Abs. 2, 55, 56 BBergG | Modernisierung Kohlewagen Fal 84 20-Dez-2013 05-Aug-2014 4.607,60 Anlage Kleine Anfrage 06/4528 Seite 4 von 4 Betriebsname Vorgangsname Gegenstand Antrag vom Datum des Bescheides Kosten in € Zentraler Eisenbahn¬ betrieb Abänderung eines Betriebsplanes Rückbau Brücken Reichwalde 23-Okt-2014 01-Dez-2014 * Zentraler Eisenbahn¬ betrieb Feststellung des Endes der Bergaufsicht einer Teilfläche Verkehrsbauwerk 1.2342 Schöpsbrücke 16-Jun-2011 10-Jul-2012 * Zentraler Eisenbahn¬ betrieb Feststellung des Endes der Bergaufsicht einer Teilfläche Anschlussbahn Nochten/Graustein 30-Sep-2011 16-Apr-2013 * * Für die mit gekennzeichneten Felder "Verwaltungskosten" wurde auf die Angabe verzichtet, weil in der für die Beantwortung einer kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit die Ermittlung der Verwaltungskosten für die betreffenden Ergänzungen, Verlängerungen und Abänderungen von Betriebsplänen mit angemessenem Aufwand nicht realisiert werden konnte. Das Sächsische Oberbergamt steht für die Akteneinsicht zur Verfügung. 2016-04-06T13:00:29+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes