Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/4530 Thema: Nachfrage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/4165: Vermummte oder Waffen tragende Teilnehmer bei Demonstrationen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Vermummte, Schutzbewaffnete und bewaffnete Personen wurden von der jeweiligen Versammlung ausgeschlossen? (Bitte aufschlüsseln nach Verstößen gegen das Vermummungs-, das Waffenund Schutzwaffenverbot) Der Umstand, ob und aus welchen Gründen eine Person von einer Versammlung ausgeschlossen wurde, wird von den Sicherheitsbehörden des Freistaates Sachsen nur insofern festzustellen sein, soweit es für deren Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Sofern Daten im Sinne der Fragestellung überhaupt vorliegen, müssten diese in jedem Einzelfall händisch ausgewertet werden, da diese weder statistisch erhoben noch anderweitig zentral erfasst werden. Es wird insofern auf die zusammenfassende Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 2 und 5 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/4165 verwiesen. Frage 2: Wie viele der festgestellten Verstöße können dem linken bzw. rechten Spektrum zugeordnet werden? (Bitte aufschlüsseln nach linkem bzw. rechtem Spektrum, jeweiligem Verstoß sowie der Frage, ob ein Ausschluss von der Versammlung erfolgte oder nicht) Die Feststellung, inwiefern ein Tatverdächtiger einem bestimmten politischen Spektrum zuzuordnen ist, wird nur in solchen Fällen Gegenstand der Ermittlungen sein, in denen die tatbestandsmäßigen Umstände dies erfordern und es zur Aufklärung der jeweiligen Straftat erforderlich ist. Diese Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/9709 Dresden, 6. April 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATS1VI1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Feststellungen sind im Laufe eines Ermittlungsverfahrens jedoch grundsätzlich als nicht abschließend zu betrachten. Daraus folgt, dass eine bestimmte Anzahl von Tatverdächtigen keinem politischen Spektrum zugeordnet wird bzw. deren Zuordnung aufgrund fehlender Erkenntnisse nicht erfolgen kann. Vor diesem Hintergrund liegen die folgenden Erkenntnisse vor: Anzeigen wegen eines Verstoßes gegen das Links Rechts Waffenverbot Schutzwaffenverbot Ve rm^ m m u n gsve rbot 49 1 Hinsii nichtj Mitfri itlicl^. der Zuordnung, ob ein Ausschluss von der Versammlung erfolgte oder 'wir^auf die Antwort auf die Frage 1 ven/viesen. iurfdlichen Grüßen ^ Markus Ulbig\ Seite 2 von 2 6_4530_rs SB2-6PS-Biz16040710291 2016-04-07T12:08:08+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes