SACHSISCHE STAATSKANZLEI SACHSISCHE STAATSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern ha rd -von- Li ndena u-Platz I 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Mario Beger, AfD-FraktionDrs.-Nr.: 614531Thema: Abstimmungsverhalten und Ablehnungsgründe zur Drs. 195114 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt ,,Die Staatregierung legte nach Abstimmung über die Drs. 5/10651 im Sächsischen Landtag dem Bundesrat den dazugehörigen Gesetzentwurf -die Bundesratsdrucksache 195/14- zur Abstimmung vor. Die Ausschüsse für Arbeit und Sozialpolitik, der Finanzausschuss, der Gesundheitsausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfahlen den Gesetzentwurf nicht beim Deutschen Bundestag einzubringen. Anschf ießend ist der Bundesrat in seiner 923. Sitzung am 13. Juni 2014 dieser Empfehlung gefolgt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Kleine Anfrage bezieht sich auf die lnitiative des Freistaates Sachsens, die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge später, nämlich am 15. des Folgemonats, eintreten zu lassen. Damit sollte der frühere Rechtszustand wiederhergestellt werden. lm Jahr 2005 war die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge vorgezogen worden, um die Liquidität der Sozia lversicherungsträger zu verbessern. Der Bundesrat hat dieser lnitiative mit breiter Mehrheit die Unterstützung versagt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte bei den Beratungen fachliche Bedenken vorgetragen. Danach hätte eine spätere # FreistaatSACHSEN Ghef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl Telefon +49 351 564-1020 Telefax +49 351 564-1025 poststelle@ sk.sachsen.de Dresden, fi .April2}16 Tag der I I Deutschen Einheitl I I atlIra lll FreistaatSachsenI I or.-o3.ro.zor6 Hausanschr¡ft: Sächs¡sche Staatskanzlei Arch¡vstraße 1 01097 Dresden Seite 1 von 3 wvvw.sachsen.de SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge nachteilige Auswirkungen auf die Liquidität der Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von insgesamt ca. 25 Mrd. Euro, die durch eine deutliche Anhebung der Beitragssätze kompensiert werden müsste. Diese Bewertung könnte Einfluss auf die Meinungsfindung in den anderen Ländern gefunden haben. Frage 1: Mit welchen Begründungen wurde der oben genannte Gesetzentwurf in den Bu ndesratsausschüssen abgelehnt? (Bitte aufschlüsseln nach jeweiligem Ausschuss) Gemäß den in der Geschäftsordnung des Bundesrates im Einzelnen geregelten Verfahren wird nach demokratischen Grundsätzen über die Vorlagen abgestimmt. Dabei ist nicht vorgesehen, dass die Länder ihr Abstimmungsverhalten begründen. Der Staatsregierung ist daher nicht bekannt, welche Gründe die Länder bewogen haben, die sächsische lnitiative nicht zu unterstützen. Frage 2: Wie war das Abstimmungsverhalten der Beteiligten hierzu in den Bu ndesratsausschüssen? Der Freistaat Sachsen hat in allen beteiligten Ausschüssen seine lnitiative unterstützt. Die Sitzungsniederschriften der Bundesratsausschüsse, die nach $ 44 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates auch das Abstimmungsergebnis nach Ländern umfassen, sind vertraulich. ln der Praxis entscheidet jeder Ausschuss zu Beginn einer neuen Wahlperiode des Bundestages darüber, ob er die Vertraulichkeit seiner Sitzungsniederschriften aus der Zeit der jeweils vorletzten Wahlperiode des Bundestages aufhebt. Bei Beibehaltung der bisherigen Verfahrensweise wäre zu Beginn der 20. Wahlperiode des Bundestages über die Aufhebung der Vertraulichkeit zu entscheiden. Vor diesem Hintergrund steht eine Beantwortung der Frage über das oben gesagte hinaus nicht im Einklang mit der Geschäftsordnung des Bundesrates. Frage 3: M¡t welcher Begründung wurde der Gesetzentwurf -Bundesratsdrucksache 195114- der Staatregierung in der Bundesratssitzung am 13. Juni 2014 abgelehnt? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 veruviesen. Frage 4: Wie war das konkrete Abstimmungsverhalten zum Gesetzentwurf Bundesratsdrucksache 195/14- in der 923. Bundesratssitzung am 13. Juni 2014? Die Plenarsitzungen des Bundesrates sind öffentlich. Das konkrete Abstimmungsverhalten der Länder wird aber in der Niederschrift über die Sitzung nicht vermerkt und ist der Staatsregierung nicht bekannt. Die Drucksache 195114 war nach $ 29 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates Gegenstand der gemeinsamen Seite 2 von 3 ,, ì+!üìifiii I UiXðilsnn Abstimmung. lm Ergebnis hat sich das Bundesratsplenum gegen eine Einbringung des Gesetzentwurfes beim Deutschen Bundestag entschieden. Mit freundlichen Grüßen ? c Dr. Fritz Jaeckel Seite 3 von 3 2016-04-11T14:37:42+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes