Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4537 Thema: Selbständige Ausreise von Asylsuchenden Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Mit Blick auf das Thema der Kleinen Anfrage wird bei der Beantwortung ausschließlich der Personenkreis der Asylsuchenden bzw. der Personen, die aufgrund des abgelehnten Asylantrages vollziehbar ausreisepflichtig sind, berücksichtigt. Frage 1: Wie viele selbstständige Ausreisen standen im Jahr 2015 wie vielen Abschiebungen gegenüber? Im Jahr 2015 erfolgten insgesamt 1.725 Abschiebungen im Sinne des § 58 des Aufenthaltsgesetzes. Soweit den unteren Ausländerbehörden Erkenntnisse zu freiwilligen Ausreisen von Ausländern, d. h. nicht nur zum erfragten Personenkreis, vorliegen, sind im Jahr 2015 insgesamt 597 Personen nachweislich ausgereist. Frage 2: Welche Hilfen konnten abgelehnte Asylsuchende im Jahr 2015 in Anspruch nehmen? (Bitte nach Art und Höhe der Unterstützung aufschlüsseln .) Auf die Antwort auf die Frage 2 auf die Kleine Anfrage Drs. Nr. 6/936 wird verwiesen. Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs24-0141.51/8159 Dresden, 8. April 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. Seite 2 von 3 Frage 3: Wie viele Anträge auf finanzielle Beihilfen zur selbstständigen Ausreise wurden im Jahr 2015 gestellt und wie viele davon aus welchen Gründen abgelehnt? (Bitte nach Zielländern aufschlüsseln.) Die Antragsbearbeitung einschließlich der statistischen Erhebung der zur Frage 2 genannten Förderprogramme obliegt dem jeweiligen Projektträger (Internationale Organisation für Migration und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge). Der Staatsregierung liegen zum Fragegegenstand keine Erkenntnisse vor. Eine statistische Erfassung erfolgt jeweils nur zu den bewilligten Fällen. Demnach wurde für den Freistaat Sachsen im Rahmen des REAG/GARP-Programmes die freiwillige Ausreise von insgesamt 877 Antragstellern bewilligt. 267 Rückkehrer aus dem Freistaat Sachsen in den Kosovo erhielten entsprechende Unterstützungsleistungen im Rahmen des Programmes „URA 2“. Dieses Programm beinhaltet die Beratung und finanzielle sowie praktische Unterstützung nach der Rückkehr. Frage 4: Welche durchschnittliche Bearbeitungsdauer hatten die Anträge auf finanzielle Beihilfen für Rückkehrer und Rückkehrerinnen aus Sachsen? Auf die Antwort auf die Frage 3 wird verwiesen. Frage 5: Welche Träger sind im Bereich der Rückkehrberatung aktiv? (Bitte inklusive Standort und Höhe der finanziellen Förderung durch den Freistaat Sachsen auflisten .) Neben einzelnen Landkreisen und Kreisfreien Städten sind in der Rückkehrberatung eigenständig auch freie Träger wie insbesondere der Caritasverband Leipzig e. V. und der DRK-Kreisverband Chemnitzer Umland e. V., in Dresden auch die AWO, der Ausländerrat , das Sächsische Umschulungs- und Fortbildungswerk (SUFW) und Rasop (Radebeuler Sozialprojekt) im Rahmen ihrer sozialen Tätigkeit aktiv. Im Einzelnen liegen zur Rückkehrberatung in den Landkreisen und Kreisfreien Städte folgende Erkenntnisse vor: Die in der Landeshauptstadt Dresden mit sozialer Betreuung beauftragten freien Träger leisten Rückkehrberatung im Rahmen ihrer sozialen Arbeit. Gemäß der Richtlinie „Soziale Betreuung“ wurden und werden der Landeshauptstadt Dresden entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt, um damit die entsprechenden Kosten der freien Träger zu refinanzieren. Für 2016 werden der Landeshauptstadt Dresden für die Rückkehrberatung per Förderbescheid des Freistaates Sachsen 83.690,00 EUR zur Verfügung gestellt . Der Landkreis Görlitz hat sich für eine Vergabe der Rückkehrberatung durch einen freien Träger entschieden. Nach einer Ausschreibung wurde mit der DRK Wohnen im Alter Zittau GmbH, einer 100%igen Tochter des DRK-Kreisverbandes Zittau e. V., für das Jahr 2016 ein dahingehender Vertrag geschlossen. Die Beratung wird an den Standorten Zittau, Niesky, Löbau, Ludwigsdorf und Boxberg erfolgen. STAATSM1N1STBR1UM DES INNERN Freistaat SACtiSETN Die Stadt Leipzig hat als kommunale Leistung wöchentlich fünf Stunden Rückkehrberatung beim Caritasverband Leipzig e. V. in Form der Beratungskapazitäten gefördert. Es erfolgte aus diesen Mitteln keine finanzielle Förderung individueller Ausreisen. Seit Jahresende 2015 wurde dieser Beratungsumfang auf 40 Stunden/Woche nach der Förderrichtlinie des Freistaates Sachsen aufgestockt. Eine weitere Aufstockung der Beratungskapazitäten aus den Mitteln des Freistaates Sachsen befindet sich derzeit in Vorbereitung . Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge werden Rückkehrberatungen im Rahmen der Flüchtlingssozialarbeit durch den Caritasverband Dresden e. V. vorgenomi ^en. ...f Im ^ brigisn wird auf die Antwort auf die Kleine Anfrage Drs. Nr. 6/4356 verwiesen. Mit freujhdlichen Grüßen .(rküs Ulbii) Seite 3 von 3 6_4537_rs SB2-6PS-Biz16041108440 2016-04-11T09:44:42+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes