Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4538 Thema: Geflüchtete in Sachsen 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Vor dem Hintergrund, dass der sehr allgemein gefasste Begriff „Geflüchtete“ weder im Aufenthaltsgesetz noch im Asylgesetz formell Anwendung findet, geht die Staatsregierung bei der Beantwortung der nachfolgenden Fragen davon aus, dass sich diese auf den Personenkreis der Asylsuchenden beziehen . Frage 1: Wie viele Geflüchtete wurden im Jahr 2015 in Sachsen aufgenommen? Nach Angaben der Landesdirektion Sachsen wurden im Jahr 2015 insgesamt 69.900 Asylsuchende aufgenommen. Frage 2: Wie viele der unter 1. benannten Geflüchteten hielten sich zum 31.12.2015 tatsächlich in Sachsen auf und wie ist die Diskrepanz zu erklären? (Bitte nach Gründen aufschlüsseln.) Im Jahr 2015 wurden insgesamt 32.150 Asylsuchende in die sächsischen Landkreise und Kreisfreien Städte verteilt. Wie viele sich davon tatsächlich am 31. Dezember 2015 dort aufhielten, ist nicht bekannt. Weitere rd. 8.000 Personen befanden sich zum Jahresende 2015 in den Einrichtungen der Erstaufnahme. Die Diskrepanz ist damit zu erklären, dass ein nicht zweifelsfrei ermittelbarer Anteil an Asylsuchenden ohne vorherige Abmeldung abgängig war. Dies ist auch in einer Vielzahl von Fällen geschehen, bei denen noch keine Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs24-0141.51/8160 Dresden, . April 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATS1VI1N1STBR1U1VI DES INNERN Freistaat SACtiSETN Registrierung erfolgt war. Aus diesem Grund liegen hierzu keine validen Angaben vor. Darüber hinaus liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 3: Wie viele Geflüchtete hielten sich zum 31.12.2015 insgesamt in Sachsen auf? (Bitte nach Herkunftsländern und Aufenthaltsstatus aufschlüsseln.) Die Angaben sind der Anlage zu entnehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich diese Angaben lediglich auf die Sachverhalte beziehen, welche ausschließlich aufgrund einer Entscheidung im Rahmen eines Asyl- Verfahrens getroffen wurden. Ausländer, die zwar in der Vergangenheit ein Asylverfahren betrieben haben, zum Stichtag 31. Dezember 2015 jedoch im Besitz eines Aufenthaitstitels zu anderen Zwecken waren (z. B. zum Zwecke der Familienzusammenführung , andere humanitäre Zwecke u. a.) bleiben unberücksichtigt. Eine gesonderte Ausweisung dieses Personenkreises ist im Rahmen der monatlichen Erhebung zum Ausländerzentralregister nicht vorgesehen. Das gleiche gilt im Übrigen auch für ehemalige Asylbewerber, die bereits die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Zur /y/izahj der zum 31. Dezember 2015 in Sachsen aufhältigen Personen, die nach Ableyjfhur^ des Asylantrages vollziehbar ausreisepflichtig waren, wird auf die Antwort der ^ ta^fsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/3847 verwiesen. Mit ^ eijlndlichen Grüßen Markus Ulbi Anlage Seite 2 von 2 Seite 1 von 2 Anlage zu Drs. Nr. 6/4538 Anzahl der am Stichtag 31. Dezember 2015 im Freistaat Sachsen aufhältigen Asylbewerber und Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Ausländer, bei denen ein Abschiebungshindernis festgestellt wurde (Quelle: Ausländerzentralregister) Herkunftsland Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis* Ausländer mit Niederlassungserlaubnis ** Ausländer mit Aufenthaltsgestattung Afghanistan Ägypten Albanien Algerien Angola Armenien Aserbaidschan Äthiopien Bangladesch Bosnien-Herzegowina Burundi China Elfenbeinküste Eritrea Georgien Ghana Griechenland Guinea Indien Irak Iran Israel Italien Jordanien Jugoslawien (ehemals) Kasachstan Kenia Kolumbien Kongo Kongo, DR Kosovo Libanon Liberia Libyen Madagaskar Mali Marokko Mazedonien 430 1 7 8 4 5 4 1 1 11 - 5 - 53 2 2 - 3 8 221 122 - - 6 - - 2 - - 13 27 23 1 76 1 1 8 3 49 - - 3 - - 8 - - - - 5 - 2 1 - - - - 358 102 - - - 1 1 - 3 1 1 6 4 - 17 - - 1 - 3.120 11 344 21 - 9 6 3 3 2 1 1 1 759 621 2 1 - 764 1.464 508 2 8 10 1 6 2 1 - 1 366 642 1 1.059 - - 548 84 Seite 2 von 2 Herkunftsland Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis* Ausländer mit Niederlassungserlaubnis ** Ausländer mit Aufenthaltsgestattung Moldau Mongolei Montenegro Myanmar Nepal Nigeria ohne Angabe ohne Bezeichnung Pakistan Peru Philippinen Portugal Russische Föderation Senegal Serbien Serbien (ehemals) Simbabwe Somalia sonst.afr.Staaten sonst.asiat.Staaten sonst.europ.Staaten Sri Lanka staatenlos Sudan (ohne Südsudan) Syrien Tunesien Türkei Ukraine ungeklärt USA Usbekistan Venezuela Vietnam Weißrussland Sachsen gesamt: - - 3 - - 6 - 16 53 - - - 85 - 26 1 1 7 - 123 - 2 15 1 2.704 5 31 3 168 1 - 2 17 2 4.321 - - - - - - - - 9 - 1 - 39 - 3 - - 2 - - - - 3 - 36 1 127 1 8 - - - 15 - 808 1 1 2 42 1 - 10 66 1.508 1 1 3 1.021 3 103 1 - 305 5 806 3 - 16 2 4.871 548 212 13 51 2 1 25 30 2 20.028 * Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 1 bis 3 AufenthG (Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge nach Genfer Flüchtlingskonvention, Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz, Ausländer mit festgestellten Abschiebehindernissen) ** Niederlassungserlaubnis gem. § 26 Abs. 3 AufenthG (Asyl/GfK nach 3 Jahren) 2016-04-07T15:19:03+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes