STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllAlES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4539 Thema: Interkulturelle Öffnung der Altenhilfe- und Pflegestrukturen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Strategie verfolgt die Sächsische Staatsregierung, damit insbesondere auch ältere Migranten ein fester Bestandteil der sächsischen Bevölkerung werden können? Spezielle Programme und Strategien der Sächsischen Staatsregierung, welche die Integration von älteren Zuwanderern in der sächsischen Bevölkerung unterstützen, sind derzeit nicht geplant. Frage 2: Welche Erfahrungen gibt es für die kommunal- und landespolitische Teilhabe Älterer mit Migrationserfahrung im Freistaat Sachsen? Die Sächsische Staatsregierung und die kommunalen Spitzenverbände im Freistaat Sachsen gehen davon aus, dass ältere Zuwanderer als sachkundige Einwohner in den Gemeinderäten und Ausschüssen oder auch Seniorenbeiräten mitarbeiten können und mitarbeiten. Konkrete Erfahrungswerte gibt es hierzu nicht, da bisher keine Erhebungen durchgeführt wurden. Frage 3: Mit welchen Maßnahmen bzw. mit welchen Aktivitäten und/oder Förderprogrammen soll dabei die interkulturelle Öffnung der Altenhilfe- und Pflegestrukturen erfolgen? Frage 4: Gibt es im Freistaat Sachsen für die kultursensible Gestaltung der Arbeit im Bereich der Altenhilfe und Pflege Standards und konkrete Arbeitshilfen? Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.51-16/193 Dresden, J-April2016 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01 097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Frage 5: Sollten sich im Freistaat Sachsen Hilfestrukturen in der Pflege zum Beispiel ausschließlich auf Menschen mit Migrationshintergrund spezialisieren, bzw. sollen diese entwickelt werden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 bis 5: Nach § 1 Abs. 4a SGB XI soll in der Pflege den kulturell bedingt unterschiedlichen Bedürfnissen von pflegebedürftigen Menschen Rechnung getragen werden. Die Regelung beinhaltet einen Auftrag an die Pflegeeinrichtungen, welche im besonderen Maße von Menschen mit Migrationshintergrund in Anspruch genommen werden, die entsprechenden organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen. Konkrete Arbeitshilfen und Standards für die kultursensible Gestaltung der Arbeit im Bereich der Altenhilfe und Pflege gibt es im Freistaat Sachsen nicht. Aufgrund des gesetzlichen Auftrages in§ 1 Abs. 4a SGB XI sowie der Tatsache, dass die Zahl der älteren Zuwanderer im Freistaat Sachsen nicht signifikant hoch ist, plant die Sächsische Staatsregierung derzeit keine speziellen Maßnahmen zur interkulturellen Öffnung der Altenhilfe- und Pflegestrukturen sowie zur Etablierung von speziellen Hilfsstrukturen in der Pflege, die ausschließlich auf Menschen mit Migrationshintergrund ausgerichtet sind. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2016-04-06T10:51:46+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes