STAATSM1N1STBR1UM DBS INNERN Freistaat SACMSETN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs-0141.51/8165 Dresden.1 April 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/4544 Thema: Frauen und Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erstaufnahmeeinrichtungen (längerfristig genutzte und vorübergehend eingerichtete) werden zur ausschließlichen Aufnahme besonders schutzbedürftiger Personen - Frauen, Kinder und LSBTTI- Menschen - genutet? (Bitte aufschlüsseln nach Ort und Unterbringungskapazität.) Für bedrohte Frauen und besonders schutzbedürftige Personen hält die Landesdirektion Sachsen (LDS) eigens zwei Einrichtungen mit 90 bzw. 120 Plätzen bereit. Diese sind so gelegen, dass sie den Frauen bzw. anderen schutzbedürftigen Personen Ruhe und Sicherheit gewährleisten. Damit dies auch weiterhin garantiert ist, sind die Standorte vertraulich. Des Weiteren gibt es in Dresden die Möglichkeit einer speziellen Unterbringung für Mensehen mit homosexueller Orientierung. Frage 2: Wie, von wem und in welchen zeitlichen Abständen wird die Umsetzung der in 3.2. des Sicherheitsrahmenkonzeptes für Erstaufnahmeeinrichtungen im Freistaat Sachsen beschriebenen Aufgaben in Bezug auf den Schutz von Frauen, Kindern und LSBTTIQ-Menschen kontrolliert ? Punkt 3.2 des "Sicherheitsrahmenkonzeptes für Erstaufnahmeeinrichtungen im Freistaat Sachsen" beschäftigt sich mit "Anforderungen an die Betreiber sowie deren Aufgaben und Zuständigkeiten in Sicherheitsfragen". Die Umsetzung der Festlegungen erfolgt zum Einen bei Bau- bzw. Einrichtungs- Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATS1VI1N1STETi1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Übergabe, zum Anderen im Rahmen der regelmäßigen Kontrolle der Unterkunftsobjekte über die zuständigen Mitarbeiter der LDS Frage 3: In welchen Erstaufnahmeeinrichtungen (längerfristig genutzte und vorüberg ehend eingerichtete) haben die Betreiber unter Bezugnahme auf das Sicherheitsrahmenkonzept spezifische Gewaltschutzkonzepte zum Schutz von Frauen, Kindem und LSBTTIQ-Menschen erarbeitet? In allen von den Maltesern betriebenen Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) gibt es konkrete Gewaltschutzkonzepte. Diese beinhalten personelle Standards (z. B. ausgewogenes Verhältnis der Mitarbeiter männlich/weiblich, Schulung der Mitarbeiter/innen, Notfallplan bei Übergriffen), räumliche Rahmenbedingungen (z. B. geschlechtergetrennte , abschließbare Sanitäreinrichtungen, räumliche Trennung allein reisender Männer /Frauen, separate Sozialräume) sowie Hilfsangebote an die Betroffenen (Aushang Frauenrechte in relevanten Sprachen, Präventionsbeauftragter für das Thema sexualisierte Gewalt). Bei allen anderen EAE, wie denen vom DRK und der Volkssolidarität betriebenen, gibt es keine spezifischen Gewaltschutzkonzepte, jedoch zahlreiche Einzelmaßnahmen, welche dem Schutz von Frauen und besonders schutzbedürftigen Personen dienen. So bestehen beispielsweise immer Möglichkeiten der separaten Unterbringung, welche auch abschließbare Sanitäreinrichtungen umfassen. Dabei wird strikt auf eine Trennung von allein reisenden Männern zu einzelnen Frauen sowie Familien geachtet. Darüber hinaus sind oftmals eigene Spielzimmer für Kinder sowie Sozialräume für besonders schutzbedürftige Gruppen vorhanden, in welchen unter anderem Gesprächskreise zum Austausch untereinander durchgeführt werden. Auch eine Vermittlung zu Beratungsstellen (z. B. Beratung Schwangerer) findet in allen EAE statt. Frage 4: Durch welche konkreten Maßnahmen in welchen konkreten Einrichtungen wird der Schutz von Frauen, Kindern und LSBTTIQ-Menschen jeweils gewährleistet? Das Sächsische Staatsministerium des Innern hat im Dezember 2015 das o. g. Sicherheitsrahmenkonzept erlassen. Darauf aufbauend werden durch die LDS objektspezifisehe Sicherheitskonzepte für die EAE erstellt (Einzelmaßnahmen: siehe Antwort auf die Frage 3). Die einzelnen Schritte und Maßnahmen werden unter Absprache mit wichtigen Sicherheitskontakten vor Ort, wie beispielsweise der Feuerwehr, der Polizei, dem Rettungsdienst, dem Betreiber, dem Wachschutz u. a. abgestimmt. Zu den in der Antwort auf die Frage 1 genannten Einrichtungen wurden zahlreiche An- Fassungen unternommen, beispielsweise wurde das Personal von Betreibern und Wachschutz vorwiegend mit weiblichen Personen besetzt. Ebenso wurde das Personal von Drittfirmen angepasst (z. B. Reinigungsfirma). Es erfolgten auch Anpassungen baulicher Art und bei der materiellen Ausstattung in der EAE. Darüber hinaus liegt jeder EAE eine Arbeitsanleitung der LDS vor, wie im Falle von Übergriffen auf Frauen und Kinder bzgl. deren Unterbringung zu verfahren und schnellstmöglich zu reagieren ist. Diese enthält konkrete Maßgaben bei Übergriffen /häuslicher Gewalt, nach denen die Mitarbeiter/innen der Zentralen Ausländerbe- Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN horde_wie.auch. die. Mitarbeiter/innen in den Unterkunftsobjekten (Träger der Einrichtungen ) zu handeln bzw. zu verfahren haben. Diese sindim~Einzeinenz!:"B. . Hinzuziehung der Polizei (bei Bedarf) ' ,unt^brin9un9,ineiner."SPez'.ellenErstaufnahmeeinrichtung" mit verstärktem '., Betreuung im Objekt durch weibliches PersonaFu. a.' Die Arbeitsanleitungen der LDS verfolgen zudem zahlreiche präventive Ansätze, z. B. ' Frauen.und K'ndern sowi.e. anderen schutzbedürftigen Personen" ist" besondere Fllorge..sowSLm'LBIick auf sexuellel. als' au^h"auf'"hausliche"b^.Iugec schlechtsspezifische Gewalt zukommen zu lassen,' ! ^.u!u^der Mitarbeiter in den EAE (Betreiberpersonal, Wachschutz), * schujlun9en.im Rahmen der sozialen Betreuung (teilweisein" Planuna bzw. Festlegung in den Verträgen mit den Betreibern), " '"'"""" "' ..".."..a u"v- ' Hinweise zur Gleichstellung von Frauen und Männern sowie zur Gleichbehand- 1gvon_Angehörigen verschiedener Nationen, unterschiedlicher 7eHoiöser'oder ?en oder sexueller Orientierung, '