SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01 067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/4546 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Thema: Absicherung der besonderen Bildungsberatung für junge Migrantlnnen, Flüchtlinge und Asylsuchende Sehr geehrter Herr Präsident, namensund im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Personengruppe hat aufgrund welcher rechtlichen Grundlage einen Anspruch auf die besondere Bildungsberatung in einer der Regionalstellen der Sächsischen Bildungsagentur (SBA) (ggf. Einschränkungen nach Alter, Aufenthaltsstatus, Herkunftsland, ... )? Im Bildungsbereich gibt es keine Einschränkungen einzelner Personengruppen nach Alter, Aufenthaltsstatus, Herkunftsland, sondern es gelten die rechtlichen Grundlagen des SchuiG und der untergesetzlichen Verordnungen für alle Personengruppen. Dies gilt auch für die Bildungsberatungen, die einen bildungslaufbahnbegleitenden Prozess darstellen. Die besondere Bildungsberatung stellt den Einstieg in diesen Prozess dar. Bei der besonderen Bildungsberatung geht es neben der Anerkennung besuchter Schuljahre im Herkunftsland um die Zuweisung an eine passende Schule, an der die Bildungsberatung fortgesetzt wird. Schulpflichtige (bis 18 Jahre) erhalten die besondere Bildungsberatung in den Regionalstellen der Sächsischen Bildungsagentur oder im ländlichen Bereich an ausgewählten Schulen durch Schulleiter oder Betreuungslehrer. Für über 18-Jährige, die ihre Bildungslaufbahn auf dem ersten Bildungsweg fortsetzen, wird die besondere Bildungsberatung auf Antrag an einem Kolleg durchgeführt. Frage 2: Wie viele besondere Bildungsberatungen wurden mit welchem Personal (VzÄ) in den SBA-Regionalstellen seit 2013 jeweils durchgeführt ? Seite 1 von 2 5jSACHsEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141 .50-60/4546/2 Dresden)o· April2016 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Schuljahr Personal (VZÄ) SBA 2013/2014 3,7 2014/2015 5,0 2015/2016* 9,0 *Stand: 21 .03.2016 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Anzahl der besonderen Bildungsberatungen keine Statistik 5081 8964 ~SACHsEN ln den Landkreisen wird die besondere Bildungsberatung an den Schulen mit Vorbereitungsklassen zum großen Teil durch die Betreuungslehrer oder Schulleiter fortgesetzt. Frage 3: ln welchem Zeitraum und durch wen erfolgt die Einladung zur besonderen Bildungsberatung an junge Migrantlnnen, Flüchtlinge und Asylsuchende? ln den Regionalstellen der Sächsischen Bildungsagentur gibt es offizielle Sprechzeiten für die besondere Bildungsberatung. Familien oder Kooperationspartner melden sich an den Schulen oder den Regionalstellen der Sächsischen Bildungsagentur und erhalten zeitnah einen Termin zur Bildungsberatung. Frage 4: Was sind die ersten Anlaufstellen für junge Migrantlnnen, Flüchtlinge und Asylsuchende unter 27 Jahren (entsprechend der Sächsischen Konzeption zur Integration von Migranten), um Anschlussmöglichkeiten zu ihrer bisherigen Erwerbs- und Bildungsbiographie auszuloten, wenn keine besondere Bildungsberatung durch die SBA erfolgt? Für die Anschlussmöglichkeiten an eine bisherige Erwerbsbiographie sind die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter erste Anlaufstellen . Über Anschlussmöglichkeiten einer bisherigen Bildungsbiographie kann sich jeder in den Regionalstellen der Sächsischen Bildungsagentur beraten lassen. Eine besondere Bildungsberatung ist nur erforderlich, wenn eine Fortsetzung der Bildungslaufbahn auf dem ersten Bildungsweg angestrebt wird. Frage 5: Wie wird mit jungen Migrantlnnen, Flüchtlingen und Asylsuchenden verfahren , die sich in der SBA um eine besondere Bildungsberatung bemühen, obwohl sie keinen Anspruch auf Beratung haben? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen 4.1/flL Brunhild Kurth Seite 2 von 2 2016-04-11T13:04:46+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes