STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/4549 Thema: Situation der Tänzerinnen, Gasttänzerinnen und Komparsin nen in der Komparserie des Staatsbetriebs Sächsische Staatstheater - Staatsoper Dresden und Staatsschauspiel Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Arbeitszeitregelungen gelten jeweils für Tänzerinnen, Gasttänzerinnen und Komparsinnen an der Komparserie des Staatsbe triebs Sächsische Staatstheater - Staatsoper Dresden und Staatsschau spiel Dresden und wie werden Arbeitszeiten jeweils terminlich und ver traglich fixiert (bitte jeweils aufschlüsseln nach Einrichtung)? Die Beschäftigung von Tänzern erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages NV Bühne/ Sonderregelung Tanz. Die sich auf die individuelle Arbeitszeit aus wirkende Mitwirkungspflicht, die Probenzeiten, die Ruhezeiten sowie die freien Tage der Tänzer richten sich nach den Regelungen der §§ 84, 85, 86 und 87 des NV Bühne/ Sonderregelung Tanz. Eine klassische Arbeitszeitre gelung, wie sie z. B. im nichtkünstlerischen Tarifbereich des TV-LAnwendung finden, ist im Tarifbereich der künstlerischen Beschäftigten des NV Bühne nicht vorgesehen. Gasttänzer unterliegen nicht der Tarifbindung. Sie werden produktionsbezogen im Rahmen eines individuellen Dienstvertrages als Gast abhängig ver traglich verpflichtet. Die vertraglichen Regelungen für Gast-Arbeitnehmer ent halten üblicherweise keine Vorgaben für die Arbeitszeit. Im Rahmen der ein zelvertraglichen Gestaltung kommt es weniger auf die Anwesenheit des Gast- Arbeitnehmers an, sondern vielmehr auf die Zeiten, in denen die Gast-Arbeit nehmer tatsächlich künstlerische Tätigkeiten in Erledigung ihrer Aufgaben nach dem Gastvertrag ausführen. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/1/64-2016/ Dresden, 0P April 2016 Zertifikat seit 2007 audft »erjfundfjmilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besu cherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. 'Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Komparsen stehen nicht in einem Arbeitnehmerverhältnis; sie sind weder weisungsge bunden noch sind sie in die betriebliche Arbeitsorganisation eingegliedert. Die Mitwirkung der Komparsen zu den jeweiligen Proben und Vorstellungen der Staatsoper Dresden und des Staatsschauspiel Dresden richtet sich nach den Tagesplänen der jeweiligen Spiel stätten. Maßgeblich sind die Zeiten, in denen die Komparsen tatsächlich als solche tätig sind. Für alle drei Beschäftigungsgruppen erfolgt die Tätigkeitserfassung anhand der Probenund Vorstellungspläne in der Verantwortung der jeweiligen Künstlerischen Betriebsbü ros. Die Proben- und Vorstellungspläne werden mit den Choreographen / Regisseuren bzw. deren Assistenten abgestimmt. Frage 2: Wie werden Tänzerinnen, Gasttänzerinnen und Komparsinnen der Kom parserie des Staatsbetriebs Sächsische Staatstheater - Staatsoper Dresden und Staatsschauspiel Dresden jeweils seit 2010 bis zum heutigen Stichtag basierend auf welchen Vereinbarungen vergütet (bitte jeweils aufschlüsseln nach Einrich tung, Geschlecht und Jahr)? Die Vergütung der Tänzer erfolgt im Rahmen der §§ 89 bis 95 NV Bühne/ Sonderrege lung Tanz. Die Honorare für Gasttänzer unterliegen der Vertragsfreiheit und werden individuell ver einbart. Die Honorare für Komparsen in der Staatsoper Dresden und im Staatsschauspiel Dres den unterliegen ebenfalls der Vertragsfreiheit und wurden bzw. werden von der Kauf männischen Geschäftsführung in Abstimmung mit den jeweiligen Künstlerischen Leitun gen festgesetzt: Die Zahlung der Vergütung und Honorare erfolgt geschlechtsneutral. Frage 3: Werden den Tänzerinnen, Gasttänzerinnen und Komparsinnen der Kom parserie des Staatsbetriebs Sächsische Staatstheater - Staatsoper Dresden und Staatsschauspiel Dresden jeweils Sonn- und Feiertagszuschläge sowie Nachtzu schläge gezahlt und in welcher Höhe (bitte jeweils nach Einrichtung aufschlüs seln)? Tänzer, Gasttänzer und Kamparsen erhalten weder Sonn- und Feiertagszuschläge noch Nachtzuschläge. Frage 4: In welcher Höhe bekommen Tänzerinnen, Gasttänzerinnen und Kompar sinnen der Komparserie des Staatsbetriebs Sächsische Staatstheater- Staatsoper Dresden und Staatsschauspiel Dresden jeweils seit 2010 Fahrt- und Übernach tungskosten erstattet sowie Probenpauschalen ausgezahlt (bitte jeweils auf schlüsseln nach Einrichtung, Geschlecht und Jahr)? Tänzer, Gasttänzer und Komparsen erhalten für ihre Bühnentätigkeit an den Spielstätten des Staatsbetriebs Sächsische Staatstheater im Regelfall weder Fahrt- und/oder Über nachtungskosten noch Probenpauschalen. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Frage 5: In welchem Umfang sind Tänzerinnen, Gasttänzerinnen und Komparsin nen der Komparserie des Staatsbetriebs Sächsische Staatstheater - Staatsoper Dresden und Staatsschauspiel Dresden jeweils unfallversichert? Tänzer, Gasttänzer und Komparsen sind gegen Arbeitsunfall bei der Unfallkasse Sach sen versichert. Mit freundlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Sta/lge Seite 3 von 3 2016-04-11T08:39:34+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes