SÄCHSISCHES STAATSMINI STERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 1 0 1 01 079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01 067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Schollbach, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4558 Thema: "Deutscher Katholikentag" in Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: ln welcher Höhe beabsichtigt der Freistaat Sachsen nach gegenwärtigem Stand, den in vom 25. Mai 2016 bis zum 29. Mai 2016 in Leipzig stattfindenden "Deutschen Katholikentag" mit Finanzmitteln zu bezuschussen und wie sollen diese Mittel konkret verwendet werden? Der Freistaat Sachsen wird den 100. Deutschen Katholikentag mit finanziellen Mitteln in Höhe von 3,0 Mio. € bezuschussen. Diese Mittel werden für die Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen des Katholikentages verwendet. Frage 2: ln welche Höhe beabsichtigen - nach Kenntnis der Sächsischen Staatsregierung - jeweils welche anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts, den in Leipzig stattfindenden "Deutschen Katholikentag " mit Finanzmitteln zu bezuschussen? · Das Bundesministerium des lnnern bezuschusst den 100. Deutschen Katholikentag mit Mitteln in Höhe von 500.000,00 €. Die Stadt Leipzig hat finanzielle Mittel in Höhe von 1 ,0 Mio. € bereit gestellt. Über weitere Zuschüsse liegen der Staatsregierung keine Angaben vor. Frage 3: Welches Volumen hat - nach Kenntnis der Sächsischen Staatsregierung - der Haushalt für den in Leipzig stattfindenden "Deutschen Katholikentag"? Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Begründung: Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu Seite 1 von 2 ~SACHsEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-0141 .50-60/4558/2 Dresden, {,j März 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fOr Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich . Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671) . Letzteres ist vorliegend der Fall, denn die Frage betrifft ausschließlich eigenverantwortlich wahrgenommene Angelegenheiten des 100. Deutschen Katholikentages Leipzig 2016 e. V., einer juristischen Person des Privatrechts. Frage 4: Mit welchen Sachleistungen, personellen Leistungen oder sonstigen geldwerten Vorteilen beabsichtigt der Freistaat Sachsen nach gegenwärtigem Stand, den in Leipzig stattfindenden "Deutschen Katholikentag" zu fördern? Der Freistaat Sachsen hat für Sachleistungen, personelle Leistungen oder sonstige geldwerte Vorteile nach gegenwärtigem Stand keine Förderung vorgesehen . Mit freundlichen Grüßen ;1, 1/~ Brunhild Kurth Seite 2 von 2 2016-04-04T10:07:03+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes