STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/4559 Thema: Gewaltschutzstrukturen für Flüchtlingsfrauen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "In der Stellungnahme der Staatsregierung zum Antrag „Gewaltschutzkonzept zum Schutz von Frauen und Kindern vor körperlicher und sexueller Gewalt in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates sowie in den Gemeinschaftsunterkünften der unteren Unterbringungsbehörden erarbeiten und umsetzen" (Drs 6/3362) wird zu Ziffer 11.1. ausgeführt : „[„.] Die Fachebene der Staatsministerin für Gleichstellung und Integration beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMGI) führt derzeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der sächsischen Frauenhäuser und Interventionsstellen sowie der Fachberatungsstelle KOBRAnet Gespräche mit dem Ziel, verbindliche Verfahrensweisen und Strukturen zu definieren, auf der Grundlage die bestehenden, vom Freistaat geförderten Angebote gezielt zum Schutz und zur Unterstützung der von Gewalt betroffenen Frauen und Kinder in den EAE und Gemeinschaftsunterkünften intervenieren können. Außerdem soll geklärt werden, wie geeignetes mehrsprachiges Informationsmaterial sowie eine sensible Ansprache der Betroffenen gestaltet werden muss. [„.]" Weiter heißt es zu Ziffer 11.2.f) „Die SMGI ist gerade dabei, gemeinsam mit der LAG der sächsischen Frauenhäusern untergebrachten und in den Interventionsstellen beratenen Migrantinnen, differenziert nach dem Status der Geflüchteten, ihrer Herkunft (EAE, Gemeinschaftsunterkunft, dezentrale Unterbringung , oder eigener Wohnraum) sowie der Art des Zugangs zu etablieren ." namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration Durchwahl Telefon +49 351 564-54905 Telefax +49 351 564-54909 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) GL-0141.51-16/194 Dresden, f.. April 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden Besucheradresse: Bautzner Straße 19a 01099 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat Frage 1: Welche Ergebnisse brachten die Gespräche der Staatsministerin für Gleichstellung und Integration zur Definition verbindlicher Verfahrensweisen und Strukturen, auf deren Grundlage die bestehenden, vom Freistaat geförderten Angebote gezielt zum Schutz und zur Unterstützung der von Gewalt betroffenen Frauen und Kinder in den EAE und Gemeinschaftsunterkünften intervenieren können? Die Fachebene der Staatsministerin für Gleichstellung und Integration beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMGI) führte Gespräche mit Vertreterinnen der LAG der sächsischen Frauenhäuser und Interventionsstellen sowie der Landesdirektion Sachsen (Abteilung Asyl und Ausländerrecht, Referat Zentrale Erstaufnahme und Verteilung), die noch nicht abgeschlossen sind. Thema war u. a. der Status des Unterkunftsobjekts im Kurort Hartha/OT Grillenburg. Hier werden alleinstehende Frauen mit Kindern untergebracht und zugleich weitere Plätze für die Unterbringung Gewalt betroffener Frauen und Kinder vorgehalten. Zwischen LAG, Landesdirektion und Fachebene des SMGI wurde Einverständnis darüber erzielt, dass das Unterkunftsobjekt in Grillenburg nicht den Status eines Frauenhauses hat. Die für die sächsischen Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen maßgeblichen Standards in der psychosozialen und rechtlichen Beratung und Begleitung können hier nicht gewährleistet werden. Eine Unterbringung in Grillenburg soll möglichst nur für kurze Zeit (i.d.R. nicht länger als 1 Woche) erfolgen. Für eine darüber hinausgehende Unterbringung gewaltbetroffener Frauen und Kinder aus Erstaufnahmeeinrichtungen in sächsischen Frauenhäusern müssen zwischen Landesdirektion und der LAG Frauenhäuser Regelungen zu Verfahrens- und zu Finanzierungsfragen getroffen werden, was in einem weiteren Fachgespräch zwischen Landesdirektion, LAG und SMGI zeitnah geschehen wird. Mit dem Verein Frauen für Frauen e. V. in Leipzig ist die Fachebene des SMGI im Austausch über ein Konzept zur Umsetzung eines spezialisierten Schutzangebotes für gewaltbetroffene Flüchtlingsfrauen. Über die mögliche Förderung eines entsprechenden Modellprojektes aus Landesmitteln ist noch nicht entschieden. Mit der Fachberatungsstelle für Opfer von Menschenhandel führte die Fachebene des SMGI ein Gespräch über die zielgruppengerechte und sensible Ansprache von gewaltbetroffenen Migrantinnen im Rahmen eines Frauencafes. Frage 2: Wurde mehrsprachiges Informationsmaterial zu den sächsischen Gewaltschutzstrukturen , das in den Erstaufnahmeeinrichtungen ausgereicht wird, erarbeitet? Wenn ja, in welchen Sprachen? Wenn nein, warum nicht? Das SMGI bereitet ein mehrsprachiges Informationsangebot für gewaltbetroffene Frauen in Erstaufnahmeeinrichtungen vor, das ein Plakat, einen Flyer und ein darauf abgestimmtes Internetangebot umfassen soll. Vorgesehen sind Informationen in den Sprachen Urdu, Tigrinya, Kurdisch, Farsi, Französisch, Englisch, Russisch, Arabisch, Türkisch und Deutsch. Vor allem die Gestaltung der mehrsprachigen Website ist aufwändig und benötigt noch etwas Zeit. Seite 2 von 3 SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 3: Findet nunmehr die statistische Erfassung der in Frauenhäusern untergebrachten und in den Interventionsstellen beratenen Migrantinnen, differenziert nach dem Status der Geflüchteten, ihrer Herkunft (EAE, Gemeinschaftsunterkunft , dezentrale Unterbringung oder eigener Wohnraum) sowie der Art des Zugangs statt? Wenn ja, seit wann? Wenn nein, warum nicht? Bislang wird in standardisierten jährlichen Erhebungsbögen der Einrichtungen lediglich die Zahl der in Frauenhäusern und Interventionsstellen betreuten bzw. beratenen Migrantinnen erfasst. Um die Bedarfsentwicklung bezogen auf gewaltbetroffene Migrantinnen und ihre Kinder abzuschätzen, führt die Fachebene des SMGI derzeit eine Abfrage bei den sächsischen Frauenhäusern durch, um die Zahl der 2015 und 2016 aufgenommenen , beratenen und abgewiesenen Migrantinnen differenziert nach Status, Herkunft und Art des Zugangs zu erfassen. Die Abfrage ist noch nicht abgeschlossen. Sie gestaltet sich als langwierig, da die einzelnen Einrichtungen sehr unterschiedliche Kriterien und Merkmale für die statistische Erfassung dieses Personenkreises anwenden. Die Fachebene des SMGI plant, ein standardisiertes Verfahren in Bezug auf die Erfassung spezifischer Merkmale von hilfesuchenden Flüchtlingsfrauen gemeinsam mit der LAG der Frauenhäuser und Interventionsstellen in den nächsten Monaten zu etablieren . Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2016-04-08T10:43:51+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes