Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/4561 Thema: Rettung des Kulturdenkmales Meinertsche Spinnmühle in Lugau (Erzgebirgskreis) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Meinertsche Spinnmühle in Lugau im Erzgebirgskreis ist ein ausgewiesenes Kulturdenkmal. Seit dem letzten Eigentümerwechsel sind keine sichtbaren Bemühungen zu erkennen, die darauf schließen lassen , dass der derzeitige Eigentümer seinen Verpflichtungen nachkommt , das Industriedenkmal seiner wichtigen kulturhistorischen und architekturgeschichtlichen Bedeutung gemäß zu sichern, zu erhalten oder gar zu sanieren.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Gebäude bzw. Gebäudebestandteile oder sonstigen Objekte auf dem Areal des Ensembles Meinertsche Spinnmühle in Lugau in welchem baulichen Zustand stehen aufgrund welcher Kriterien unter Denkmalschutz und worin besteht der denkmalpflegerische Wert des Ensembles des Denkmales aus Sicht der Staatsregierung bzw. des Landesamtes für Denkmalpflege (LfD)? Vom Ensemble der Meinertschen Spinnmühle auf dem Flurstück 273/7 der Gemarkung Lugau ist nur noch das Fabrikgebäude vorhanden und als Kulturdenkmal erfasst. Gemäß Charakterisierung des Landesamtes für Denkmalpflege ist dies ein dreigeschossiger Massivbau mit einem hohen Mansardwalmdach von nochmals vier Geschossen und vier riesigen Ecksäulen. Im Raum Chemnitz ist sie das letzte im Äußeren original erhaltene Beispiel dieses Bautyps, woraus ihr außerordentlich hoher bauhistorischer und industriegeschichtlicher Wert resultiert. Das Gebäude wurde 1812 bis 1814 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 51-014151/8163 Dresden, 11. April 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. Seite 2 von 4 durch Johann Traugott Lohse erbaut. Im Übrigen wird auf den Auszug aus der gemäß § 10 Sächsisches Denkmalschutzgesetz durch das Landesamt für Denkmalpflege von Amts wegen zu erfassenden Kulturdenkmalliste verwiesen, der als Anlage beiliegt. Frage 2: Wann wurde die Meinertsche Spinnmühle unter welchen denkmalschutzrechtlichen Auflagen an wen verkauft und welche Maßnahmen haben die zuständigen Behörden bzw. die Staatsregierung wann mit welchen Ergebnissen unternommen bzw. plant sie wann zu unternehmen, um die Durchsetzung der denkmalschutzrechtlichen Auflagen bzw. die sich aus dem Denkmalrecht ergebenden Eigentümerpflichten notfalls durch auch aufsichtsrechtliche Maßnahmen zu erwirken sowie welche Möglichkeiten zur Förderung sind konkret angeboten worden bzw. könnten zumindest grundsätzlich zur Verfügung stehen? Das Gebäude diente zuletzt Wohnzwecken, steht jedoch seit 1974 leer. Anfang der 1990er Jahre befand sich die Meinertsche Spinnmühle in Rechtsträgerschaft der Stadt Lugau. Die Sanierung scheiterte an finanziellen Mitteln. Eine mögliche Nutzung wurde nicht gefunden. Es wurden Sicherungsmaßnahmen veranlasst. Der Verkauf des Gebäudes wurde angestrebt. 1997 ging die Meinertsche Spinnerei in Privateigentum über. Der neue Eigentümer aus Italien stellte sich bei den Denkmalbehörden vor und legte Planungsabsichten dar. 1999 wurde ein Bauantrag gestellt. Um Substanz und Erscheinungsbild dieses Kulturdenkmals der Industriegeschichte zu bewahren wurde die am 16. Dezember 1999 erteilte Baugenehmigung mit entsprechenden denkmalschutzrechtlichen Auflagen erteilt. Zur Ausführung kamen die geplanten Arbeiten jedoch nicht. Zwischenzeitlich sind diverse Aktivitäten unternommen worden (2005 „Deutscher Werkbund Sachsen e. V“; 2009 Architekten Rehn und Sikora), für die Erhaltung des Kulturdenkmals einen Investor/Käufer und auch finanzielle Zuwendungen zu finden. Bereits 2009 wurde allerdings konstatiert, dass alle diesbezüglichen Bemühungen aufgrund der aktuellen Eigentums- und Rechtsverhältnisse, fehlender Kaufinteressenten, fehlender Nachnutzungsperspektiven und fehlender finanzieller Mittel zum Scheitern verurteilt sein dürften. Im Januar 2016 wurde die untere Denkmalbehörde durch die Bauaufsicht in Kenntnis gesetzt, dass sich das Objekt in einem Zustand befindet, der dringenden Handlungsbedarf zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit erfordert, d. h. ein Abbruch aus statischkonstruktiven Gründen unvermeidbar sei. Der Zustandsbericht des Objektes stellt sich nach Einschätzung der Bauaufsicht des Landratsamtes Erzgebirgskreis wie folgt dar: - In der Folge von eintretendem Niederschlagswasser seit nunmehr 35 Jahren sind massive Schäden an der Dachkonstruktion zu verzeichnen; ca. 80 % der nordwestlichen und ca. 15% der südöstlichen Dachkonstruktion sind betroffen. - In diesen Bereichen fehlen äußere Auflager des Dachgeschosses und des Spitzbodenbereiches. Seite 3 von 4 - Dachgaupen sind durch eindringendes Niederschlagswasser bereits eingestürzt , die Fußschwellen der Mansardbereiche sind zum Teil völlig zerstört. - Durch Nässeschäden sind die Holzbalkendecken massiv geschädigt und eingestürzt . Dies hat ein ungehindertes Eintragen von Windlasten durch die großflächigen Dachöffnungen im Mansardbereich zur Folge, wobei offensichtlich nur die starken Dimensionierungen der tragenden Bauteile in den zurückliegenden Jahren ein vollständiges Standsicherheitsversagen verhinderten. Da der Verfall der Dachkonstruktion zunehmend fortschreitet, ist bei einem unkontrollierten Einsturz von einer wesentlichen Gefährdung der Nachbargrundstücke auszugehen. Deshalb besteht akuter Handlungsbedarf . Ein Betreten des Gebäudes wurde durch die Bauaufsicht untersagt. Am 3. März 2016 fand eine gemeinsame Besichtigung mit den Denkmalschutzbehörden und der Bauaufsicht statt. Der durch das Landesamt für Denkmalpflege hinzugezogene Statiker bestätigte grundsätzlich den desolaten Zustand des Gebäudes und den umgehenden Handlungsbedarf. Für die Prüfung, inwieweit die originale Bausubstanz zu retten wäre, sowie des Gefährdungspotentials verschiedener Einsturzszenarien werden gegenwärtig durch den Statiker des Landesamtes für Denkmalpflege Gutachten erstellt. Der Freistaat Sachsen stellt wie in den Vorjahren auch im Jahr 2016 für das Landesprogramm Denkmalpflege 5 Mio. EUR zur Verfügung. Mit dem Landesprogramm Denkmalpflege unterstützt die Staatsregierung Denkmalprojekte der Landkreise und Kreisfreien Städte. Diese Fördermittel werden von den unteren Denkmalschutzbehörden weisungsfrei vergeben. Auch das Sonderprogramm Denkmalpflege wird mit 8 Mio. EUR im Jahr 2016 auf hohem Niveau fortgeführt. Mit dem Sonderprogramm Denkmalpflege werden besonders hochwertige bzw. national bedeutsame Kulturdenkmale vor dem drohenden Verfall bewahrt. Aus dem Sonderprogramm Denkmalpflege werden auch die Bundesprogramme zur Erhaltung dieser Kulturdenkmale kofinanziert. Weder aus dem Sonderprogramm Denkmalpflege noch aus dem Landesprogramm wurden für die Meinertsche Spinnmühle in der Vergangenheit Mittel beantragt. Frage 3: Unter welchen Voraussetzungen wird die Staatsregierung im Falle des Verkaufs der Meinertschen Spinnmühle in Lugau wegen dessen überörtlicher Bedeutung das Vorkaufsrecht des Freistaates Sachsen nach § 17 Abs. 1 SächsDenkmSchG ausüben, um den weiteren Verfall des Denkmales zu verhindern? Dem Freistaat Sachsen sind keine Verkaufsabsichten des Denkmaleigentümers bekannt . Insoweit erübrigen sich weitere Ausführungen im Hinblick auf die Ausübung eines Vorkaufsrechtes nach § 17 Abs. 1 SächsDSchG durch den Freistaat Sachsen. STAATSM11N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Welche Initiativen von Vereinen, Verbänden und einzelner Personen zum Erhalt und zur Nutzung des Denkmals sind der Staatsregierung bekannt und inwieweit können diese unterstützt werden? Dem Freistaat Sachsen liegen zu Initiativen von Vereinen, Verbänden und einzelnen Personen zum Erhalt und zur Nutzung des Denkmals keine über die Beantwortung der Frage 2 hinausgehenden Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird im Hinblick auf Unterstützungsmöglichkeiten auf die Antwort auf die Frage 2 verwiesen. Frage 5: Welche Unterstützung erhält die Kommune bzw. soll die Kommune wann durch den Freistaat erhalten, um die Sicherung und Instandhaltung sowie eine künftige öffentliche Nutzung des Denkmals gewährleisten zu können und welche Pläne und Konzepte für die Nutzung des Denkmals sind bekannt? Der Frei^aat Sachsen bietet Denkmaleigentümern im Rahmen von Denkmalförderprogramm ^n Unterstützung an. Es wird insoweit auch auf die Antwort auf die Frage 2 verwieseqf . Zu/Plänen und Konzepten für die Nutzung des Denkmals liegen dem Freistaat Sachsen kjfeine über die Antwort auf die Frage 2 hinausgehenden Erkenntnisse vor. Mit fr^uncillichen Grüßen » Markus Ulbig Anlage Seite 4 von 4 GondroMe Schreibmaschinentext Anlage GondroMe Schreibmaschinentext 6_4561_rs SB2-6PS-Biz16041211090 6_4561_Anlage 2016-04-12T11:28:50+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes