Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/4567 Thema: Maßnahmen zur Stärkung der Polizei Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche konkreten Maßnahmen hat die Staatsregierung ergriffen, um den Personalabbau bei der Polizei zu stoppen und die von der Fachkommission empfohlene Aufstockung um rund 1.000 Stellen zu erreichen ? Frage 2: Welche konkreten Maßnahmen will die Staatsregierung in Zukunft noch ergreifen, um den Personalabbau bei der Polizei zu stoppen und die von der Fachkommission empfohlene Aufstockung um rund 1.000 Stellen zu erreichen? Frage 3: In welchem Zeitraum will die Staatsregierung die in Frage 2 beschriebenen Maßnahmen umsetzen? Frage 4: Wie wirken sich diese Maßnahmen auf die Zahl der Polizisten unter Berücksichtigung der Altersabgänge in den Jahren bis 2020 aus? (Bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Jahren und Fragen 1 und 2.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: In Umsetzung des Stellenabbaustopps werden nach Beschluss des Haushalt - und Finanzausschusses des Sächsischen Landtages vom 6. April 2016 den erbrachten kw-Vermerken aus dem Jahr 2015 entsprechende Neustellen in den Kapiteln der Polizei zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden diese Haushaltsstellen und jene, die den kw-Vermerken des Jahres Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-0141.50/9717 Dresden, 12. April 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATS1VI1N1STER1UM DES 1NNBRN Freistaat SACHSE1N 2016 entsprechen, als neue Haushaltsstellen in den Polizeikapiteln in den Entwurf für den Doppelhaushalt 2017/2018 eingebracht. Um die Aufstockung der Polizei zu erreichen , werden, ebenfalls auf Grundlage des Beschlusses des Haushalts- und Finanzausschusses des Sächsischen Landtags vom 6. April 2016, die Einstellungen in die Ausbildung 2016 von 400 auf 500 angehoben. Die weitere Anhebung der Einstellungen in die Ausbildung auf 600 für den Zeitraum bis zur Erreichung der neuen Zielorganisation ist Bestandteil des Entwurfs für den Doppelhaushalt 2017/2018. Neben der Personalsteuerung über die Ausbildungsplanung ist auch die temporär eingerichtete Wachpolizei Bestandteil der Maßnahmen. Darüber hinaus wird von einer Beantwortung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen kann die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese den "Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" berühren. Die Fragen berühren den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, weil der Willensbildungsprozess der Staatsregierung zur Umsetzung weiterer Maßnahmen, die geeignet sind, die Personalausstattung der Polizei kurz-,und mittelfristig zu beeinflussen, noch nicht abgeschlossen ist. Insofern können derzeit auch keine belastbaren Prognosen zur Entwicklung der Anzahl verfügbarer Polizeik /eamt^r abgegeben werden, die über das Aitersausscheiden, die Fluktuation und die ^ |uf d^m Einstellungskorridor beruhenden Einstellungszahlen hinausgehen. Mit freurfidlichen Grüßen Seite 2 von 2 6_4567_rs SB2-6PS-Biz16041309280 2016-04-13T10:35:35+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes