STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/4568 Thema: Sächsischer Flüchtlingsrate. V. Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Bekommt der Verein Sächsischer Flüchtlingsrate. V. finanzielle Unterstützung vom Freistaat Sachsen? Der Verein Sächsischer Flüchtlingsrat e. V. hat zwei Anträge im Rahmen der Richtlinie Integrative Maßnahmen für das Jahr 2016 gestellt. Ein Antrag für das Vorhaben Kontakt- und Beratungszentrum für Asylsuchende Plauen (KuB Plauen) wurde am 22.02.2016 mit einem Volumen von 26.370,00 € bewilligt. Im Rahmen der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements nach der Richtlinie „Wir für Sachsen" hat der Sächsische Flüchtlingsrat e. V. für die in verschiedenen Projekten tätigen Ehrenamtlichen pauschale monatliche Aufwandsentschädigungen erhalten. Die Richtlinie „Wir für Sachsen" wird über die Bürgerstiftung Dresden abgewickelt. Frage 2: Wenn die Antwort auf Frage 1. „Ja" lautet: wie viel finanzielle Mittel hat der Verein Sächsischer Flüchtlingsrat e. V. in den Kalenderjahren 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 jeweils vom Freistaat Sachsen erhalten ? Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration Durchwahl Telefon +49 351 564-54905 Telefax +49 351 564-54909 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) DF-0141.51-16/202 Dresden, 8. April 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden Besucheradresse: Bautzner Straße 19a 01099 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ In den Kalenderjahren 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 gab es keine Anträge nach der Richtlinie Integrative Maßnahmen. Über die Bürgerstiftung Dresden wurden in folgender Höhe Aufwandsentschädigungen ausgereicht: • 2010: • 2011: • 2012: • 2013: • 2014: • 2015: 1.400,00 €, 2.160,00 €, 1.800,00 €, 3.960,00 €, 5.760,00 €, 6.480,00 €. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2016-04-11T13:04:03+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes