-o STAATSMINISTERIUIM FÜR UMWEUT UND TANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UNo LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Berhard-von-Li ndenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Schubert, FTAKt¡ON BÜNDNIS gO/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.:6/4591 Thema: VwV lnvestkraft Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Was ist unter ,,investiven Begleit- und Folgekosten" zu verstehen (Budget ,,Bund", IV. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung, 4. Bemessungsgrundlage dl? Bei lnvestitionen, insbesondere bei Baumaßnahmen, fallen regelmäßig Kosten für Begleit- und Folgemaßnahmen an. Beispiele sind Abrisskosten bei Neubauten/Ersatzneubauten, Austausch der Fensterbänke bei Erneuerung der Fenster bei Maßnahmen der energetischen Sanierung, notwendige Maler- und Putzarbeiten zur lnstandsetzung der von der energetischen Sanierung betroffenen Flächen (zum Beispiel bei Verlegung von Leitungen für Heizung, Lüftung, Beleuchtunù. Zu den Begleitmaßnahmen zählen auch naturschutzrechtlich zwingende Kompensationsmaßnahmen. Voraussetzung ist jedoch auch hier, dass es sich um Maßnahmen handeln muss, ohne deren Durchführung der jeweilige Zuwendungszweck nicht erreicht werden könnte. Frage 2: Was ist unter F. Bestimmungen zum kommunalen Haushaltsrecht ; 6. c) bb) im Satz ,,Die Nachweise für die Prüfung anderer Realisierungsvarianten sowie die Wirtschaftlichkeitsberechnungen sind auf das Notwendigste zu beschränken." zu verstehen, was bedeutet ,,das Notwendigste "? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 18. Mä'z20'16 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141.501'1915142 Dresden, lto'oV' 2o¿6 Tag der I I Deutschcn Elnhc¡t I Ì.'I : ¡¡ir¡:lll Freista¿tSachsen; I or.-o3,ro.zo16 Hausanschr¡ft: Sächs¡sches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkpl¿itze am KÖnigsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch signierte sowiê für verschlüsselte elektronische DokumenteSeite 1 von 3 STAATS[4INISTERIU[4 FÜR UMWEUT UND LANDWIRTSCHAFT Es handelt sich insoweit um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der einen weiten Beurteilungsspielraum eröffnet und daher einer pauschalen Definition nicht zugänglich ist. Der Begriff ist wegen der erforderlichen operationellen Flexibilität in dem Sinne auszulegen, dass jedenfalls keine vollumfängliche Wirtschaftlichkeitsprüfung gemäß C. lll der Venrualtungsvorschrift Komminvest gefordert ist, sondern lediglich eine Glaubhaftmachung der Wirtschaftlichkeit der zugrundeliegenden Entscheidung. Voraussetzung für eine solche Glaubhaftmachung ist jedoch, dass in geeigneter Weise aktenkundig gemacht wird, welche Handlungsalternativen im konkreten Einzelfall bestehen und wie sie sich in ihren finanziellen Auswirkungen voneinander unterscheiden. Zudem ist dazulegen, mit welchen Rechtsgütern und lnteressen die jeweiligen Handlungsalternativen kollidieren könnten und wie die widerstreitenden Aspekte im Rahmen einer Güterabwägung im Ergebnis zu bewerten sind. Dieser Abwägungsvorgang muss hinreichend dokumentiert sein, damit die konkrete Auswahlentscheidung auch von Dritten nachvollzogen werden kann. Über das konkrete Abwägungsergebnis entscheiden die Umstände des jeweiligen Einzelfalls. Frage 3: Wer entscheidet nach welchen Kriterien über die Förderfähigkeit der eingereichten Maßnahmepläne? (Abteilung, Referat und/ oder Zusammensetzung des Entscheidungsgremiums) Nach Zugang werden die Maßnahmepläne der Landkreise und Kreisfreien Städte zunächst durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) auf die Einhaltung der Vorgaben von $ 3 Absätze 1 und 2 des Gesetzes zur Stärkung der lnvestitionskraft der kreisangehörigen Gemeinden, Landkreise und Kreisfreien Städte im Freistaat Sachsen (Sächsisches lnvestitionskraftstärkungsgesetz - SächslnvStärkG) geprüft. Danach erfolgt im Rahmen einer Maßnahmeplankonferenz eine Bewertung aller Einzelmaßnahmen unter fachlichen Belangen durch die jeweils zuständigen Staatsministerien im Einvernehmen mit dem SMUL. Teilnehmer der Maßnahmeplankonferenzen sind die jeweils für die Einzelmaßnahmen fachlich zuständigen Ressorts, der jeweilige Landkreis beziehungsweise die jeweilige Kreisfreie Stadt und der zuständige Kreisverband des Sächsischen Städte- und Gemeindetages. Die Entscheidung , welche Organisationseinheiten das jeweils fachlich zuständige Ressort in der Maßnahmeplankonferenz vertritt, obliegt dem jeweiligen Ressort und wird sich insbesondere nach der Art der angemeldeten Maßnahmen und dem Grad der fachlichen Betroffenheit richten. Die Maßnahmepläne mit den Einzelmaßnahmen mit einem positiven Votum übergibt das SMUL der Sächsischen Staatskanzlei zur Bestätigung als lnvestitionsplan gemäß g 3 Abs. 3 Satz 2 SächslnvStärkG. Die Aufnahme der Maßnahme in einen lnvestitionsplan ist eine von mehreren Zuwendungsvoraussetzungen, jedoch keine abschließende Entscheidung über deren Zuwendungsfähigkeit. Diese obliegt allein der Bewilligungsstelle . l5 FreistaatSACHSEN Seite 2 von 3 'îil'lüi'åää l æ iXëilsun LANDWIRTSCHAFT I \!7 Frage 4: Wie viele Mitarbeiter*innen der SAB werden das Programm bearbeiten ? (Unterteilen bitte nach Bearbeitung von Neuanträgen, Beratung, Auszah I u ng von Förderm ittel n, Verwend u n gsnachweisprüfu ng) Die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - plant den Einsatz ihres Personals anhand des erwarteten Bearbeitungsaufwandes. Hinreichend belastbare Schätzungen des Aufwandes setzen mindestens eine Kenntnis der Anzahl der zu enryartenden Projektanträge und deren Verteilung auf die Fördergegenstände voraus. Beides ist noch nicht bekannt, sodass eine Angabe der Anzahl der einzusetzenden Mitarbeiter derzeit noch nicht möglich ist. lm Übrigen hängt der Umfang des Personaleinsatzes davon ab, wie sich der Bearbeitungsaufwand im Zeitverlauf darstellt. Da sich die Bearbeitungsschritte zeitlich überlagern , wird der Personaleinsatz nicht getrennt nach Beratung, Antragsprüfung, Bewilligung , Auszahlung und Verwendungsnachweisprüfung geplant. Frage 5: Wie wird die Finanzschwäche der Kreisfreien Städte, Landkreise und Kreisangehörigen Gemeinden in Sachsen entsprechend den Vorgaben nach S 6 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz KlnvFG des Bundes im Einzelnen begründet? Entsprechend g 4 Abs. 1 Nr. 2 SächslnvStärkG sind alle Gemeinden, die in den Jahren 2009 bis 2015 ununterbrochen abundant waren, das heißt Finanzausgleichsumlage gezahlt haben, von einer Förderung aus Mitteln des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes ausgeschlossen. Mit ndlichen Grüßen Thomas Schmidt Seite 3 von 3 2016-04-12T11:27:17+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes