STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCtiSETN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 34-0141.50/9727 Dresden, /l, . Mai 2016 Große Anfrage der AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/4594 Thema: Distanz-Elektroimpulsgerät "Taser" bei der sächsischen Polizei Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Große Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Modelle des Distanz-Elektroimpulsgerätes "Taser" sind bei der sächsischen Polizei in Gebrauch und wie viele Schüsse sind damit jeweils bei einer Anwendung möglich? Die Polizei im Freistaat Sachsen verfügt über zehn Distanz- Elektroimpulsgeräte X3 des Herstellers "TASER International". Diese verfügen über eine Kartusche, welche mit drei Elektrodenpaaren bestückt ist und somit eine entsprechende Anzahl an Schüssen ermöglicht. Frage 2: Wie oft kam das Gerät in den Jahren 2013, 2014 und 2015 jeweils zum Einsatz? Distanz-Elektroimpulsgeräte kamen in den Jahren 2014 einmal und 2015 zweimal zum Einsatz. 2013 wurde kein Distanz-Elektroimpulsgerät durch die sächsische Polizei eingesetzt. Frage 3: Wie oft wäre in den Fällen zu 2. auch ein Pistolengebrauch bei Nicht- Vorhandensein eines Tasers gerechtfertigt gewesen? In allen Fällen zu Frage 2 lagen die Voraussetzungen für den Schusswaffeneinsatz gemäß SächsPolG vor Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4. Um was für Situationen und Lebenssachverhalte handelte es sich in den Fällen zu 2. und 3. jeweils? Bei einem Einsatz des Spezialeinsatzkommandos (SEK) im Mai 2014 hatte eine Person seine Familie mit Schusswaffen, Armbrust und Messer bedroht. Im September 2015 kam das SEK zweimal zum Einsatz, weil sich jeweils eine betroffene Person der Zwangseinweisung in eine psychiatrische Klinik widersetzte und die Einsatzkräfte mit einem Messer bedrohte. Frage 5: Welche gesundheitlichen Auswirkungen hatten die Einsätze für die betroffenen Personen? Es wird auf die Antwort auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs-Nr. 6/4527 verwiesen. Frage 6: Wie hoch ist der zeitliche Ausbildungs- und Fortbildungsumfang für die zum Einsatz mit dem Gerät befugten Polizeibeamten, welchen Anteil nehmen Handhabungstrainings daran ein und welchen Anteil taktische Trainings? Die Einsatzbeamten des SEK trainieren pro Jahr jeweils einmal insgesamt vier Stunden den Einsatz bzw. Umgang mit den Distanz-Elektroimpulsgeräten. Der Anteil des Handhabungstrainings beträgt 1,5 Stunden, der des faktischen Trainings 2,5 Stunden pro Einsatzbeamten. Frage 7: Wie hoch ist der zeitliche Fortbildungsumfang für den Einsatz von Pistolen beim SEK, welchen Anteil nehmen Handhabungstrainings daran ein und welchen Anteil faktische Trainings? Der zeitliche Umfang für die Aus- und Fortbildung mit der Pistole beträgt im Jahr 45 Stunden pro Einsatzbeamten des SEK. Der Anteil des Handhabungstrainings beträgt 25 Stunden, des faktischen Trainings 20 Stunden. Frage 8: Wie wird der Einsatz eines Tasers geräteseitig und dienstlich dokumentiert? Die Dokumentation des Einsatzes erfolgt im jeweiligen Einsatzbericht. Frage 9: Wie steht die Staatsregierung zur Einführung von Tasern über das Spezialeinsatzkommando hinaus für den gesamten Polizeivollzugsdienst und mit welcher Begründung? Frage 13: Welche neuen Erkenntnisse hat die Staatsregierung in den Jahren 2013, 2014 und 2015 im Hinblick auf den Taser gewonnen? Seite 2 von 4 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 9 und 13: Der Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten ausschließlich durch Kräfte des Spezialeinsatzkommandos Sachsen hat sich vor dem Hintergrund dessen besonderer Aufgaben und der darauf ausgerichteten Aus- und Fortbildung bewährt. Eine Ausweitung der Ausstattung auf andere Organisationseinheiten der sächsischen Polizei ist aus diesem Grund nicht vorgesehen. Frage 10: Wie teuer wäre die Anschaffung des Distanz-Elektroimpulsgerätes "Taser" wenn jeder Polizeibeamte damit ausgestattet würde? (Bitte aufschlüsseln nach den Behörden nachgeordneten Dienststellen) Frage 11: Wie teuer wäre die Anschaffung des Distanz-Elektroimpulsgerätes "Taser", wenn jeder Streifenwagen damit ausgestattet würde? (Bitte aufschlüsseln nach den Behörden nachgeordneten Dienststellen) Frage 12: Wie teuer ist im Vergleich zu den Punkten 10. und 11. die Anschaffung einer Pistole für jeden Polizeibeamten bzw. jeden Streifenwagen (Bitte aufschlüssein wie Punkte 10. und 11.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 10 bis 12: Wie bereits in der zusammenfassenden Beantwortung der Fragen 9 und 13 ausgeführt, sind keine Beschaffungsvorhaben zu Elektroimpulsgeräten für die sächsische Polizei geplant. Die Fragen richten sich insoweit auf einen rein hypothetischen Sachverhalt. Vor diesem Hintergrund können keine Auskünfte zu etwaigen Preisen und Gesamtkosten gegeben werden. Da gemäß § 2 EG VOL/A Vergabeverfahren zur Markterkundung oder Ertragsberechnung unzulässig sind, wären der Preis und die Gesamtkosten erst im Ergebnis eines (bei konkretem Bedarf durchzuführenden) europaweiten Vergabeverfahrens feststellbar . Die Kosten sind u. a. auch von der geforderten technischen Ausstattung, der Stückzahlen und geforderten Lieferzeiten abhängig. Ein Vergleich zwischen Beschaffungskosten von Elektroimpulsgeräten und Polizeidienstpistolen ist auf Grund der nicht erhobenen Haushaltsmittelbedarfe für eine Be- Schaffung von Elektroimpulsgeräten mangels vergleichbarer Daten bereits begrifflich ausgeschlossen. Im Übrigen könnten auch hinsichtlich der Anschaffungskosten für die Dienstpistole der sächsischen Polizei aus Vertrags- und vergaberechtlichen Gründen keine detaillierten Angaben gemacht werden. Entsprechend § 17 Abs. 3 EG VOL/A sind die Angebote und ihre Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Seite 3 von 4 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCtiSETN Zudem regelt § 5 Abs. 2 Vergabeverordnung, dass bei der gesamten Kommunikation sowie beim Austausch und der Speicherung von Informationen der öffentliche Auftraggeber die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote einschließlich ihrer Anlagen gewährleisten muss. Die Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote einschließlich ihrer Anlagen sowie die Dokumentation über Öffnung und Wertung der Teilnahmeanträge und Angebote sind auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Ein Verstoß gegen diese Vertraulichkeitsregelung könnte zu Schadenersatzforderungen seitens des Auftragnehmers führen. Dies ist auch in vorliegender Konstellation nicht auszuschließen, da gerade in Bezug auf Beschaffungsvorhaben für neue Polizeidienstpistolen Weitere Vergabeverfahren in anderen Bundesländern zu erwarten sind. Sachsen war in diesem Zusammenhang eines der ersten Bundesländer, welches diesem Pistolenmodell einen Zuschlag erteilte. Darüber hinaus beinhaltet der Rahmenvertrag mit Heckler und Koch eine explizite Vertraulichkeitsvereinbarung , nach der sich alle Vertragspartner verpflichten, diesen Ver trag und seinen Inhalt vertraulich zu behandeln. Vorgesagtes steht auch einer Offenlegung in nichtöffentlicher Sitzung entgegen. Für die Beschaffungsmaßnahme Dienstpistole sind ausweislich des Haushaltsplanes Haushaltsrrfittel in Höhe von 8.000 T eingeplant. Damit wird eine Ausstattung aller Polizeibeafrnten der sächsischen Polizei mit einer persönlichen Dienstpistole einschließlich /Zub^hör erfolgen. l Mitfreuihdlichen Grüßen irkus Ulbigl Seite 4 von 4 2016-05-24T14:26:22+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes