-c.) :¡.- -F STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT SACHSISCHES STMTSMINISTERIUIVl FUR U¡/IWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 1005 10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernha rd-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka, Fraktion DIE LINKE, Drs.-Nr.: 6/4595 Thema: Ursachen, mögliche lnformationsdefizite und Folgen der Belastung sächsischer Weine mit lnsektizidrückständen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Aus welchen Gründen und auf wessen Veranlassung sind die betroffenen Winzer/die betroffene Winzergenossenschaft nicht bereits im September 2015 - dem Zeitpunkt, als die zuständige Kontrollbehörde die Kontamination der Weine mit Dimethoat erstmals festgestellt hatte - über diese informiert worden, um ggf. rechtzeitige Vorkehrungen zur Nichtweiterverarbeitung dieser Weine zu treffen, sondern erst im Januar 2016, nachdem die Weine bereits kostenintensiv verarbeitet worden sind? Nach Angaben des zuständigen Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) wurde am 10. September 2015 vom zuständigen Lebensmittelüben¡vachungs- und Veterinäramt (LÜVA) Meißen routinemäßig eine amtliche Planprobe aus Keltertrauben der Rebsorte ,,Goldriesling" entnommen, die anschließend bei der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinänvesen Sachsen (LUA) untersucht wurde. Das Untersuchungsergebnis lag am 21. Oktober 2015 bei der LUA vor und wurde danach an das zuständige LÜVA übermittelt. Am 28. Oktober 2015 hat das LÜVA die betroffene Weinkellerei rechtsverbindlich informiert, dass Erzeugnisse aus den belasteten Trauben nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen. Zu diesem Zeitpunkt lagen der amtlichen Weinüberwachung keine Erkenntnisse über eine Betroffenheit weiterer sächsischer Weinkellereien/-güter vor; diese ergab sich erst im Zuge des weiteren Ermittlungsgeschehens der Pflanzenschutzmittelanwendungskontroll - und der Weinübenruachungsbehörden. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 17 Màr22016 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141 .50t19t5143 Dresden, 'ldot Jo/e Tag der I I Deutschen Einhe¡t I I 'TTi ¡: III FreistaatSachsen , I or,-o3.ro,zor6 Hausanschrift: Sächsisches Staatsminister¡um für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden * Kein Zugang für elektronisch s¡gnierte sowie für verschlüsselte elektronische DokumenteSeite 1 von 3 STAATSMINìSTERìUM FUR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Zudem ist darauf hinzuweisen, dass entsprechend den lebensmittelrechtlichen Vorschriften, der Lebensmittelunternehmer die primäre Verantwortung dafür hat, nur rechtskonforme Erzeugnisse in den Verkehr zu bringen; dafür hat er eigenverantwortlich die Einhaltung der Anforderungen zu überprüfen. Frage 2: Seit wann hatten das SMUL und der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft erstmalig Kenntnis von der für Winzer wie Verbraucher bedeutsamen Tatsache der Kontamination von Weinen im Meißener Gebiet mit Dimethoat? Das für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zuständige SMS informierte das für Pflanzenschutz zuständige Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) auf Arbeitsebene erstmalig am 22. Januar 2016 von einer Kontamination von Wein durch Dimethoat. Daraufhin wurde das Sächsische Landesamt für Umwelt , Landwirtschaft und Geologie (LfULG) als zuständige Kontrollbehörde nach dem Pflanzenschutzgesetz vom SMUL um Auskunft gebeten. Am 26. Januar 2016 informierte das LfULG das SMUL überden Sachstand. Am 28. Januar20l6 erhieltderStaatsminister für Umwelt und Landwirtschaft Herr Thomas Schmidt Kenntnis über den Verdacht der unzulässigen Anwendung dimethoathaltiger Pflanzenschutzmittel im sächsischen Weinbau. Am 2. Februar 2016 vereinbarten die Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz Frau Barbara Klepsch und Staatsminister Schmidt einen regelmäßigen und umfänglichen lnformationsaustausch zwischen dem SMS und dem SMUL auf Abteilungsleiterebene. Frage 3: Welche Maßnahmen hat das SMUL hierauf im Sinne einer Schadensbegrenzung und eines Krisenmanagements ergriffen? Frage 4 Welche konkreten Maßnahmen wurden durch die Staatsregierung ergriffen, um den ggf. bereits eingetretenen lmageschaden und mögliche Langzeitfolgen für die Meißener Weinregion und deren Weine wirksam zu begegnen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Die Staatsregierung strengt eine zügige und umfassende Aufklärung des Geschehens der Belastung von sächsischem Wein mit Dimethoat an, da nur so das Verbrauchervertrauen sichergestellt und der gute Ruf des sächsischen Weines erhalten werden kann. Der erste Schritt eines jeden Krisenmanagements ist die vollständige Aufklärung der Vorkommnisse. Nur eine vollständige Aufklärung kann die Grundlage einer Schadensbegrenzung sein. Zu diesem Zweck wurden von den zuständigen Behörden mehrere Betriebskontrollen einschließlich Kontrollen der Pflanzenschutzmittellager und der Dokumentation der Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln vorgenommen (beginnend ab 9. November 2015); eine Vielzahl von Proben entnommen und untersucht, Traubenerzeuger ermittelt, die dimethoathaltige Pflanzenschutzmittel envorben haben, Seite 2 von 3 STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Anhörungen und Auskunftsersuchen veranlasst sowie Ord nu ngswid rigkeitsverfahren ei ngeleitet. Zusätzlich zu den anlassbezogenen Kontrollen der zuständigen Lebensmittelbeziehungsweise Weinüben¡vachungsbehörden, die Anfang Februar 2016 auf alle sächsischen Weingüter und Weinkellereien ausgedehnt wurden, wurde zwischenzeitlich ein spezielles Landesüberwachungsprogramm ,,Dimethoat und weitere Pflanzenschutzmittel in sächsischen Weinen" gestartet, welches das Ziel der schnellstmöglichen und vollumfänglichen Aufklärung der Belastungssituation hat. ln diesem Rahmen ist bis zum Ende des lll. Quartals 2016 die Untersuchung von circa 120 Proben sächsischen Weines auf Pflanzenschutzmittelrückstände vorgesehen. ndlichen Grüßen Thomas Schmidt I FreistaatI SACHSEN I Seite 3 von 3 2016-04-20T11:15:11+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes