-ro -(o :r STAATSì\4I NI STERI U I\4 FÜR UNTWETT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMIN¡STERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von- Li nde n a u-Plalz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.:6/4596 Thema: Bereitstellung finanzieller und struktureller Hilfen sowie Unterstützung für Winzer und deren Genossenschaften Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Die von der im Januar dieses Jahres öffentlich gewordene Kontamination von Weinen mit Dimethoat betroffene Winzergenossenschaft zahlt ihren Mitgliedern (Winzern) ein sogenanntes Traubengeld, das sich nach dem tatsächlichen Umsatz aus dem Weinverkauf unter Abzug der aufgewendeten Kosten berechnet. Dieses wird nach dem absehbar desaströsen Umsatzausfall infolge unverkäuflicher, mit Dimethoat belasteter Weine stark eingekürzt werden müssen mit entsprechenden Vermögenseinbußen für die betroffenen Winzer." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Weinsorten, mit welchen Gesamtmengen und mit welchem Markt-/ Handelswert (zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage) sind mit Dimethoat kontaminiert und damit unverkäuflich geworden und auf welchen konkreten Betrag wird der gesamte finanzielle Schaden für die betroffenen Winzer/ die betroffene Winzergenossenschaft beziffert? Die mit Stand vom 23. Mär22016 der amtlichen Lebensmittelübenuachung zur Kenntnis gelangten mit Dimethoat belasteten Weine, aufgeschlüsselt nach Sorte und Menge, sind der Anlage 1 zu entnehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Datengrundlage zu einem erheblichen Teil Eigenkontrollen der Ezeuger sind, sodass die Qualität der Daten behördlicherseits dezeit noch nicht abschließend bewertet werden kann. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 17. März2O16 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141 .50t19t5144 Dresden, r13,Ot ¿O& Tag der I I Deutschen E¡nhcit I ij I ''¡l!.I,'' llI FrelstaatSachsen 'r, ¡ or.-ol.ro.zol6 Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Fi.ir Besucher m¡t Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze g¡lt: Bitte beim Pfortendienst melden. " Ke¡n Zugang für êlektronisch signierte sow¡e für verschli¡sselte elektronische Dokumente o(\ (o Seite 1 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR UT\4WELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENÐ Der Staatsregierung liegen keine Kenntnisse tiber den Markt-/Handelswert dieser Weine vor. Frage 2: ln welcher Weise, in welcher Höhe und mit welchen finanziellen lnstrumentarien und Hilfen hat oder beabsichtigt die Staatsregierung, die erheblichen Umsatzverluste der Winzer/ Winzergenossenschaft infolge der Unverkäuflichkeit großer Mengen mit Dimethoat belasteter Weine zu kompensieren und auszugleichen, um die bestehende Gefahr der wirtschaftlichen Existenzbedrohung für betroffene Wi nzerlWi nzergenossenschaft rec htzeiti g a bzuwe nden ? Nach derzeitigem Sachstand und den zur Verfügung stehenden Programmen ist es möglich, zur vorübergehenden Stützung der Liquidität, der Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität und der Erhaltung von Arbeitsplätzen die Richtlinie Rettungsbeihilfe (RH/2015; http://www.revosax.sachsen.de/vorschrifU16238-Foerderrichtlinie- Rettungsbeihilfen) des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft, welche ausschließlich für landwirtschaftliche Unternehmen der Primärproduktion gemäß Anhang I des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union umfasst, anzuwenden. Ferner kann zur vorübergehenden Stützung der Liquidität für gewerbliche Unternehmen bis zur Erstellung eines Umstrukturierungskonzeptes oder der Finanzierung von Maßnahmen zur wirtschaftlichen und finanziellen Unternehmensumstrukturierung die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Gewährung von Zuwendungen zur Rettung und Umstrukturierung von kleinen und mittleren Unternehmen im Freistaat Sachsen zur Anwendung kommen. Detaillierte lnformationen sind unter: http://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/16839-FRL-Rettunq-und-Umstrukturierunq- KMU zu entnehmen. Ziel ist die Konsolidierung beziehungsweise Sanierung zur Erhaltung von Standort, Know-how und Arbeitsplätzen im Freistaat Sachsen. Dies setzt jedoch die genaue Ermittlung des wirtschaftlichen und finanziellen Schadens voraus. Für eine Unterstützung einer weiteren lntensivierung der Beratung steht beispielsweise das lnstrument der Förderung des Wissenstransfers laut Förderrichtlinie Landwirtschaft , lnnovation, Wissenstransfer (http://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/14196- Foerderrichtlinie-Landwirtschaft-lnnovation-Wissenstransfer) zur Verfügung. Ferner ist auf die ESF-Technologieförderung (http://www. revosax.sachsen.de/vorschrifV16734- ESF-Technolooiefoerderunq-2014-bis-2020) hinzuweisen. Hier können sogenannte Transferassistenten bezuschusst werden. Diese haben dann die Aufgabe, Unternehmen durch lnformations- und Beratungsleistungen bei der ldentifikation und Übertragung technologischen Wissens von Technologiegebern zur Vorbereitung und Realisierung von Produkt- oder Verfahrensinnovationen zu unterstützen oder Forschungsergebnisse der Wissenschaft für die gewerbliche Wirtschaft aufzubereiten. Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UI4WELT UND LANDWIRTSCHAFT Frage 3: lnwieweit beabsichtigt die Staatsregierung das Amt und die entsprechende Aufgabenerfüllung des bereits vor Jahren abgeschafften staatlich geprtiften Weinberater wieder einzuführen und einen solchen förmlich zu bestellen? Durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie werden in folgenden Aufgabenbereichen Beratungsleistungen für sächsische Winzer erbracht: Förderberatung, Fachrechtsberatu ng (einschließlich Pflanzensch utz), Beratung der Einkommens- und Vermögenssicherung Eine darüber hinausgehende produktionstechnische Beratung von Einzelbetrieben plant der Freistaat Sachsen nicht einzuführen. Frage 4: lnwieweit beabsichtigt die Staatsregierung in Auswertung der Ereignisse die Einführung einer Kontrolle von Trauben vor deren Verwertung auf Rückstände von lnsektiziden oder anderen bei der Weinherstel I u ng/-anbau n icht zugelassenen Su bstanzen ei nzufü h ren? Die Lebensmittelunternehmer haben bereits jetzt die gesetzliche Verpflichtung, auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen ihres Unternehmens dafür zu sorgen, dass die Lebensmittel die einschlägigen rechtlichen Anforderungen erfüllen; sie haben die Einhaltung dieser Anforderungen zu überprüfen. Dem Staat obliegt die Kontrolle der Eigenkontrolle der Unternehmer; dem kommen die zuständigen Behörden durch risikoorientiert geplante Stichproben und darüber hinaus durch anlassbezogene Kontrollen nach. Frage 5: lnwieweit beabsichtigt die Staatsregierung ein Verbot des Einsatzes von Dimethoat und Glyphosat in der Landwirtschaft generell oder im Umfeld von Weinanbauflächen in Sachsen, um auf diesem Wege die Gefahr von Verwehungen oder anderweitige Eintrag dieser Substanzen in Weinbauflächen zu vermeiden? Die Zulassung, das lnverkehrbringen und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln folgen mit der Verordnung (EG) Nr. 110712009 über das lnverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln sowie der Richtlinie 20091128 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Veruvendung von Pestiziden EU-weit einheitlichen Vor.gaben. Diese sind durch das Pflanzenschutzgesetz vom 6. Februar 2012 in nationales Recht umgesetzt worden. ln der Bundesrepublik Deutschland dürfen nur die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) amtlich zugelassene Pflanzenschutzmittel - unter Einhaltung der Kriterien des integrierten Pflanzenschutzes und der guten fachlichen Praxis - angewendet werden. Sowohl Dimethoat als auch Glyphosat sind Wirkstoffe, die EU-weit überprüft worden sind und in den Mitgliedstaaten der EU für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln venruendet werden dürfen. Das BVL hat 35 Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Dimethoat und 96 Präparate mit dem Wirkstoff Glyphosat amtlich für das lnverkehrbringen und die Anwendung in der Landwirtschaft, im Gartenbau sowie im Haus- und Kleingarten zugelassen. Freistaat SACHSEN Seite 3 von 4 STAATST\4INISTERIUIM FÜR UIVIWEUT UND TANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Die Staatsregierung ist nicht zuständig firr die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und hat dementsprechend keine Möglichkeit, von einer Bundesbehörde amtlich zugelassene Pflanzenschutzmittel generell zu verbieten. Dies trifft auch für zugelassene Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen Dimethoat oder Glyphosat zu. Bei Einhaltung der Anwendungsvorschriften, die mit der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels festgelegt werden, kann das Risiko einer unbeabsichtigten Abdrift von Pflanzenschutzmitteln auf Nichtzielflächen auf ein Minimum reduziert werden. Die Einhaltung der Anwendungsvorschriften wird durch die zuständige Behörde überuvacht und Verstöße werden geahndet. Mit freundlichen Grüßen tu Thomas Anlagen: 1 6* Schmidt Seite 4 von 4 Anlage 1 Dimethoat belasteten Weine: Eetroffene Welne Stand: 23-t3.?t16 Jahrgang Sarte Bestand beirn Erzeuger in Litern 2tl1¡[ GeEamt t64,797 Dornfelde,r 26.0t0 Morio Muskat 776 Müller Thurgau 83.239 Rivarer 1.0.o46 Sächsischer Landwein L8.488 Scheurebe t2.91Ð Spätbureu nder lileißherbst 161 Weißbursunder 3.677 2t15 Gesamt 378.187 tsaechus 4.0ûû ûornfelder 31" 160 Goldriesline ?9.1t0 Grauburgunder 17.6ü0 Morio Muskat 3.ûût Müller Thursau 173.3tCI fieHent 7"7ü3 Riesling ]6.56¿+ Spätburgunder Weißherbst 5.0üÐ Scheurebe 12.11Ð Schieler 12.G0û Spätburgunder 12.3tÐ Traminer 15.35Ð Weißburgunder ?s.ûû0 2015 Sehieler ?.526 Flasc,hen insgesamt ca.: 545.Oû0 Líter 2016-04-14T07:52:06+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes