Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4600 Thema: „Imperium Fighting Championship" am 26. März 2016 in Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 26. März 2016 soll im Eventpalast Leipzig die Veranstaltung ‚Imperium Fighting Championship IV‘ stattfinden. Bei den Vorgängerveranstaltungen wurden sowohl bei antretenden Kämpfern, Sponsoren und dem Publikum Bezüge zur extrem rechten Szene ausgemacht. Die Universität Leipzig hatte die Ausrichtung des ‚Imperium Fighting Championship II‘ in der Ernst-Grube-Halle deswegen im April 2014 abgesagt .“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte“. Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Die Fragestellerin begehrt zum Teil Auskünfte über personenbezogene Daten , insbesondere Namen von Geschehensbeteiligten. Personennamen unterliegen dem Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 33 SächsVerf). Gleiches gilt für Angaben, wenn durch ihre Nennung Rückschlüsse auf Personen gezogen werden könnten. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Recht Dritter im Sinne des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf. Die Staatsregierung hat den Informationsanspruch der Fragestellerin mit den Rechten Dritter am Schutz ihrer persönlichen Daten abgewogen. Die Abwägung hat in den Fällen, in denen der Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2742 Dresden, 18. April 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. Seite 2 von 3 Staatsregierung personenbezogene Daten bekannt sind, zu dem Ergebnis geführt, dass dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Vorrang zukommt, so dass die Angabe dieser Daten mit Extremismusbezug unterbleiben musste. Gerade die Unterrichtung darüber, dass bestimmte Daten im Sinne des § 2 SächsVSG über eine Person bekannt sind, betrifft einen auch in Bezug auf den öffentlichen wie nichtöffentlichen parlamentarischen Umgang besonders geschützten Datenkreis, nämlich Daten, die Rückschlüsse auf politische Meinungen zulassen. Der Schutzgedanke hat umso nachhaltiger zu wirken, als es hier nicht allein um eine schlichte politische Betätigung geht, sondern die betroffene Person einem extremistischen Kontext und einem bestimmten – in der Auseinandersetzung mit anderen befindlichen – Lager zugeordnet werden soll. Frage 1: Welche Bezüge zu welchen Bestrebungen der extremen Rechten können hinsichtlich der Veranstaltung „Imperium Fighting Championship IV“ ausgemacht werden? (bitte einzeln für Veranstalter, antretende Teams und Teammitglieder, Sponsoren sowie weitere Beteiligte aufschlüsseln) An der Veranstaltung „Imperium Fighting Championship“ am 26. März 2016 beteiligten sich drei Rechtsextremisten als Kämpfer. Darüber hinaus sind zu zwei der im Internet aufgeführten Sponsoren rechtsextremistische Bezüge bekannt. Frage 2: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die Beteiligung von als Fußballfans der „Kategorie B“ und „C“ und/oder „Gewalttäter Sport“ bekannten Personen an der Veranstaltung „Imperium Fighting Championship VI“? Der Staatsregierung liegen Informationen vor, wonach Personen im Sinne der Fragestellung an der Veranstaltung teilgenommen haben. Frage 3: Welche Bezüge zu welchen Bestrebungen der extremen Rechten und zu Personen , die als Fußballfans der „Kategorie B“ und „C“ und/oder „Gewalttäter Sport“ bekannt sind, konnten im Hinblick auf die Vorgängerveranstaltung am 10. Oktober 2015 ausgemacht werden? (bitte einzeln für Veranstalter, antretende Teams und Teammitglieder, Sponsoren sowie Publikum aufschlüsseln) An der Veranstaltung am 10. Oktober 2015 beteiligte sich mindestens eine Person mit rechtsextremistischen Bezügen als Kämpfer. Zu einem Sponsor der Veranstaltung sind rechtsextremistische Bezüge bekannt. Darüber hinaus liegen der Staatsregierung Informationen vor, wonach Personen, die in der Fragestellung als Fußballfans der „Kategorie B“ und „C“ und/oder „Gewalttäter Sport“ bezeichnet werden, Bezüge zu der angeführten Veranstaltung als Veranstalter, Teammitglieder und Publikum hatten. STAATSM1N1STBR1UM DES INNERN Freistaat SACtiSETN Frage 4: Welche Veranstaltungen der Kampfsport- und Freefight-Szene sind der Staatsregierung seit Oktober 2015 bekannt geworden, an denen Strukturen (Personen, Gruppierungen, Parteien und sonstige Zusammenschlüsse) der extremen Rechten als Veranstalter, Organisatoren, Teilnehmer oder Publikum beteiligt waren? Eine sogenannte "Kampfsport und Freefight-Szene" ist kein Beobachtungsobjekt des Landesamtes für Verfassungsschutz (LN) Sachsen. Der Staatsregierung liegen keine über die o. g. Veranstaltung hinausgehenden Informationeriyüber die Beteiligung von Rechtsextremisten an Kampfsportveranstaltungen seit Oktober 2015 vor. Mit freLifhdlichen Grüßen < sfrkus Ulbi Seite 3 von 3 6_4600_rs SB2-6PS-Biz16041812300 2016-04-18T13:37:32+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes