STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/4615 Thema: Bundesfreiwilligendienstleistende an Hochschulen und Universitätskliniken - Nachfrage zu Drs 6/3953 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Auf die Kleine An frage Drs 6/3953 antwortet die Staatsregierung, dass „keine dieser Bundesfreiwilligendienstleistenden mit wissenschaftlichen oder wissenschaftsunterstützenden Aufgaben in Forschungsprojekten betraut wa ren/sind". Unter dem link http;//www.kjp-dresden.de/de/stellenanzeigen/wir-suchen-interessiertef %C3%BCr-denbundesfreiwilligendienst-wm findet sich eine aktuelle Stellenausschreibung für eine/n Bundesfreiwilligendienstleistende/n an der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -Psy chotherapie welche zum Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dres den gehört. Aufgaben umfassen demzufolge u.a. studienspezifische Re cherchearbeiten, Literatursuche, Unterstützung von Pharmastudien, Durchführung von psychologischen Testungen und Auswertung von Fragebögen (bei Eignung), Vor- und Nachbereitung von Forschungster minen. Die Bewerbungsfrist ist für den 31.03.2016 angesetzt. Wie die Ausschreibung unter dem link https://web.archive.org/web/20150409050028/http:/kip-dresden .de/de/stellenanzeigen/wir-suchen-interessierte-f%C3%BCr-denbundesfreiwilligendienst -wm exemplarisch zeigt, gab es nahezu identische Stellenausschreibungen auch schon in der Vergangenheit" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die Diskre panz zwischen ihrer Antwort in Drs 6/3953 Frage 2 und den klar wissenschaftsunterstützenden Aufgabenfeldern in den o.g. Stellenbeschrei bungen? Die Staatsministerin Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/1/70 Dresden, -^f"April 2016 Zertifikat seit 2007 audit berufundfamilieilie Hausanschrift: Staatsministerium fOr Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwksachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besu cherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. 'Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Nach Angaben des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden handelt es sich nicht um eine Kompensation von Wissenschaftlerstellen oder Stellen für Studentische bzw. Wissenschaftliche Hilfskräfte (SHK/WHK). Die Anforderungen im Bundesfreiwilli gendienst sind einfache unterstützende Tätigkeiten, die mit denen eines Wissenschaft lers bzw. einer SHK/WHK nicht vergleichbar sind. Insoweit besteht keine Diskrepanz zwi schen der Antwort der Staatsregierung in der Drs.-Nr. 6/3953 Frage 2 und den o. g. Stel lenbeschreibungen. Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden verweist zum Einsatz von Bundesfreiwilligendienstleistenden an der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (KJP) darauf, dass deren Forschungsmitarbeiter nahezu aus schließlich eigeninitiierte Forschungsprojekte durchführen. Forschungsmitarbeiter inklu sive der Bundesfreiwilligendienstleistenden waren sowohl im Bereich Krankenversor gung und Administration als auch im Bereich Forschung tätig. Drei Professoren leiten je eine Forschungsgruppe und die zugeordnetenfeingeworbenen" Mitarbeiter. Die wissen schaftlichen Mitarbeiter führen die Studien durch und werden dabei von SHK und Bundesfreiwilligendienstleistenden unterstützt. Die SHK führen die Aufgaben durch, für die auf Wissensinhalte aus dem z. B. Psychologiestudium zurückgegriffen werden muss, während die Bundesfreiwilligendienstleistenden einfache Tätigkeiten unter engmaschi ger Betreuung übernehmen. Sämtliche bisherigen Rückmeldungen der Bundesfreiwilligendienstleistenden waren It. Angaben des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden sehr positiv, da sie tie fere Einblicke in die Arbeit einer Kinderklinik gewinnen und damit praktische Erfahrungen und Kenntnisse sammeln und erste Einblicke in die Berufswelt erhalten konnten. Frage 2: Wie ist sichergestellt, dass die Tätigkeiten der Bundesfreiwilligendienstleistenden arbeitsmarktneutral erfolgen und nach geeigneten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bzw. studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften für die Aufgaben gesucht wird? Die Arbeitsmarktneutralität - das heißt die Sicherstellung, dass durch den Einsatz der Freiwilligen die Einstellung von neuen Beschäftigten nicht verhindert wird und keine Kün digung von Beschäftigten droht -wird nach dem vorliegenden Informationsmaterial des Bundes ausdrücklich von Prüferinnen und Prüfern des Bundesamtes für Familie und zi vilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) als federführendes Bundesministerium vor Ort kontrolliert, vgl. S. 9 der Broschüre „Der Bundesfreiwilligendienst von A bis Z des BAFzA", vgl. https://www.bundesfreiwilligendienst.de/fileadmin/de.bundesfreiwilligendienst /content.de/Service/Downloads/BFD Wegweiser A-Z.pdf. Frage 3: Welcher durchschnittliche Stundenlohn ergibt sich für die Bundesfreiwilligendienstleistenden an den einzelnen Universitätsklinika bei einer wöchentli chen Arbeitszeit von 40 Stunden? Es besteht kein Dienst-/Arbeitsverhältnis zwischen den Einrichtungen des Freistaates Sachsen und den Bundesfreiwilligen. Diese werden vom Bund als „Vertragspartner" der Bundesfreiwilligen einer Einrichtung des Freistaates Sachsen zur Erbringung des freiwil ligen Dienstes zugewiesen, vgl. insbesondere § 8 des Gesetzes über den Bundesfreiwil ligendienst (BFDG) sowie die Ausführungen auf der Informationsplattform des Bundes Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN unter http://www.bundes-freiwilligendienst.de/ehrenamt/. Die Vorgaben für die Beschäf tigung der Bundesfreiwilligen obliegen daher dem Bund und nicht dem Freistaat Sach sen. Insoweit handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, für die kein Arbeitsentgelt (vgl. § 1 BFDG), demnach auch kein Stundenlohn, sondern lediglich eine Aufwandsent schädigung durch die Einsatzstelle im Auftrag des Bundes gezahlt wird, vgl. § 17 BFDG sowie Unterpunkt 1.1. und 1.3. der Richtlinien des Bundesministeriums für Familie, Se nioren, Frauen und Jugend zu § 17 BFDG vom 30.10.2014, vgl. https://www.bundesfreiwilligendienst .de/fileadmin/de.bundesfreiwilligendienst/content.de/Service/Downloads/ Richtlinie.pdf. In diesem Zusammenhang ist auch anzumerken, dass eine Verpflichtung zur Zahlung eines Arbeitsentgeltes auch nicht aus dem Mindestlohngesetz folgt, weil ge mäß § 22 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) Personen, die eine ehrenamtliche Tätigkeit erbringen, ausdrücklich vom persönlichen Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes ausgenommen sind. Mit frauffdlichen Grüßen Seite 3 von 3 2016-04-18T10:27:27+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes