SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.:6/4616 Thema: Kontrolle der Humusbilanzen im Rahmen Compliance-relevanten Kontrollen STAATSI\4INISTERIUM FÜR UI\¡WELT UND LÀNDWIRTSCHAFT der Cross- Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 35'1 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 23. Mä¡22016 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141 .50t't9t5146 Dresden, /13. Ov..lüL Tag der I I Deutschen Êinhe¡t I t¡¡¡lll FreistaatSachsenI or.-o3.ro,zor6 Hausanschr¡ft: Sächs¡sches Staatsm¡nisterium fi¡r Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße I 01 097 Dresdên www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlin ¡en 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Beh¡nderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Kön¡gsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. " Kein Zugang für elektronisch signierte sow¡e für verschlüsselte elektron¡schê Dokumente Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Die Gross- Compliance-Regelungen umfassen Regelungen zur Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen im guten landwirtschaftlichen ökologischen Zustand. Dazu gehört auch e¡ne weitestgehend ausgegl¡chene Humusbilanz. Daraus ergeben sich folgende Fragen:" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: ln wie vielen landwirtschaftlichen Betrieben (absolut und prozentual) wurden in Sachsen in den letzten 5 Jahren systematisch Gross-Gompliance-Kontrollen durchgefi,ihrt, und wie viele Kontrollen wurden von jeweils welchen fachlich zuständigen Behörden ¡m Rahmen des sogenannten Cross Ghecks durchgeführt? ln den letzten fünf Jahren wurden bei den Antragstellern auf Agrazahlungen insgesamt 3.530 systematische Cross-Compliance-Kontrollen durchgeführt. _Q Seite 1 von 4 STAATSI\¡INISTERIUN4 FÜR UMWEUT UND LANDWIRTSCHAFT Die Angaben für die einzelnen Jahre sind nachfolgend dargestellt: Jahr Anzahl Betriebe mit systematischen GC-Kontrollen absolut von Hundert (v. H.) 2011 658 8,66 % 2012 668 8,89 % 2013 662 9,05 % 2014 782 10,56 0/o 2015 760 12,06 0/o ln den letzten fünf Jahren wurden bei den Antragstellern auf Agrazahlungen insgesamt 1.280 Cross Checks durch die jeweils fachlich zuständigen Kontrollbehörden: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), die Lebensmittelübenruachungs- und Veterinärämter der Landkreise (LÜVA), die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinänuesen (LUA), die Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise (UNB) sowie die Unteren Wasserbehörden der Landkreise (UWB) durchgeführt. Die Angaben für die einzelnen Jahre sind nachfolgend dargestellt: Jahr Anzahl Betriebe mit Cross Checks kontrollierte Betriebe durch: LfULG LUVA LUA UNB UWB absolut v. H. Anzahl 2011 264 3,47 0/o 99 164 14 24 93 2012 231 3,07 0/o 1 0 1 105 8 11 94 2013 272 3,72 0/o 110 153 10 13 108 2014 273 3,69 0/o 123 111 14 8 98 2015 240 3,81 0/o 44 182 27 I 70 Die Quersumme der durch die unterschiedlichen Kontrollbehörden kontrollierten Betriebe ergibt nicht die Anzahl der Betriebe mit Cross Checks, weil aufgrund von unterschiedlichen Kontrollzeiträumen und -gegenständen Mehrfachbesuche je Betrieb notwendig waren. Frage 2: ln wie vielen Fällen wurde in den letzten 5 Jahren die Humusbilanz der im Rahmen der systematischen Gross-Gompliance-Kontrollen überprüften Betrieben kontrolliert und wie viele Verstöße mit welchen Folgen wurden festgestellt? (Bitte fallgenau aufschlüsseln!) ln den Jahren von 2011 bis 2014 wurde die Humusbilanz bei 54 systematischen Kontrollen geprüft, und es wurden keine Verstöße festgestellt. Seit dem Jahr 2015 ist die Prüfung dieser Bodenschutzverpflichtungen nicht mehr Cross-Compliance-relevant. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 4 STAATSI\4 I N I STERI U I\4 FÜR UMWEUT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENÐ Frage 3: In wie vielen Fällen wurde in den letzten 5 Jahren die Humusbilanz der im Rahmen des sogenannten Cross Ghecks überprüften Betrieben kontrolliert und wie viele Verstöße mit welchen Folgen wurden festgestellt ? (Bitte fallgenau aufschlüsseln!) ln den Jahren von 2011 bis 2014 wurde die Humusbilanz bei zehn Cross Checks geprüft und es wurden keine Verstöße festgestellt. Seit dem Jahr 2015 ist die Prüfung dieser Bodenschutzverpflichtungen nicht mehr Cross-Compliance-relevant. Frage 4: Auf welche Art und Weise wird die Humusbilanz eines Betriebes geprüft, und welche alternativen Verfahren bzw. Modelle gibt es? Wichtige Vorgaben im Bereich der Cross-Compliance-Regelungen betrafen bis Ende des Jahres 2014 den Gegenstand ,,Erhaltung der organischen Substanz im Boden durch geeignete Praktiken". Um nachzuweisen, dass diese eingehalten wurden, hatte ein landwirtschaftlicher Betrieb drei Möglichkeiten. Der Nachweis konnte durch Aufstellen einer Humusbilanz, durch eine den Bodenhumusgehalt bestimmende Bodenuntersuchung oder durch ein Anbauverhältnis mit mindestens drei Kulturen erbracht werden. Bei einer Bewirtschaftung von weniger als drei Kulturen war der Nachweis unter bestimmten Voraussetzungen ebenso möglich. Die Art und Weise der Prüfung der Humusbilanz ist in $ 3 Abs. 1 in Verbindung mit der Anlage 3 zu $ 3 der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung geregelt. Wurden in einem Betrieb ausschließlich Kulturen angebaut, die neutrale oder positive Auswirkungen auf den Bodenhumusgehalt hatten, war der Betriebsinhaber von der Verpflichtung des Erstellens einer Humusbilanz oder einer Bodenhumusuntersuchung befreit, und die Verpflichtung des Erhalts der organischen Substanz galt als erfüllt. Frage 5: Warum wird die in Sachsen angewandte Humusbilanz-Methode anderen vorgezogen? Gemäß $ 3 der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung hatte der Betriebsinhaber bis Ende des Jahres 2014 die Verpflichtung, seine Ackerflächen so zu bewirtschaften, dass die organische Substanz im Boden erhalten blieb. Der Nachweis dazu konnte nach allen in $ 3 Abs. 1 der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung genannten Möglichkeiten geführt werden, das heißt entweder durch Vorlage einer jährlichen Humusbilanz auf betrieblicher Ebene oder durch eine nach einer wissenschaftlich anerkannten Methode durchzuführenden Bodenhumusuntersuchung oder durch die Einhaltung eines Anbauverhältnisses mit mindestens drei Kulturen. Seite 3 von 4 *iül'lüi'åäT,i I æ iÄëilsnu LANDWIRTSCHAFT I !!' lm Freistaat Sachsen wurden bis zum Jahr 2014 alle drei Methoden, die nach S 3 der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung angewendet werden konnten und abhängig davon, welche Methode der Betriebsinhaber jeweils gewählt hatte, im Rahmen der Cross-Compliance Vor-Ort Kontrollen geprüft. Die Humusbilanz-Methode wurde dabei nicht favorisiert. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Seite 4 von 4 2016-04-14T07:52:52+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes