STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01 097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden .. ..."..___, Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 43-0141.51-16/210 Q!"esden, Kleine Anfrage der Abgeordneten Luise Neuhaus-Wartenberg, Fraktion 4j'Apri12016 DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4618 Thema: Förderung von Menschen mit Behinderungen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Die Integration von Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft und die Arbeitswelt wird im Freistaat Sachsen zu einem großen Teil von zivilgesellschaftlichen Akteuren geleistet. Diese sind an enge Vorgaben durch verschiedenste Richtlinien gebunden. Gleichzeitig gibt es von der EU, dem Bund und dem Freistaat Förderprogramme, die zumindest die finanzielle Absicherung der integrativen Strukturen gewährleisten sollen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Richtlinien zur Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen gibt es auf Europäischer, Bundes- und Landesebene? (Auflistung bitte gemäß der verschiedenen politischen Ebenen) Die Belange der Menschen mit Behinderungen werden auf Europäischer Ebene in den einzelnen EU-Förderprogrammen mit berücksichtigt. Ein spezielles Förderprogramm für Rechte von Menschen mit Behinderungen ist uns nicht bekannt. Leistungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sind auf Bundesebene im Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX), Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, und in weiteren Leistungsgesetzen normiert. Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de Freistaat STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ ... __ ,.,.,. ........ SACHSEN Auf Landesebene sind folgende Richtlinien zu benennen, welche Aspekte der Barrierefreiheit berücksichtigen: • Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des lnnern zur Förderung der energetischen Sanierung von Wohnraum, des barrierereduzierenden Umbaus von Wohnraum und der Schaffung von selbstgenutztem Wohnraum (RL Wohnraumförderung ) vom 6. Oktober 2015 • Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des lnnern zur Förderung von Wohnraumanpassungen für generationenübergreifendes Wohnen (RL Mehrgenerationenwohnen ) vom 28. Juni 2013 • Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Gewährung einer Zuwendung für besondere Maßnahmen zur Integration von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen in allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen vom 18. Februar 2003 • Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW-Infra) vom 14. Juli 2015 • Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Tourismuswirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur " (GRW) (RIGA) vom 29. Juni 2015 • Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Förderung von Querschnittsaufgaben der Betreuungsvereine vom 29. Oktober 2015 Frage 2: Welche Programme zur Integration von Menschen mit Behinderung in Gesellschaft und Arbeitsmarkt fördert der Freistaat Sachsen? Welche finanziellen Mittel stehen den jeweiligen Programmen zur Verfügung? Die Programme zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen in Gesellschaft und Arbeitsmarkt im Freistaat Sachsen und deren finanzielle Ausstattung ergeben sich aus nachfolgender Tabelle: Bezeichnung des Förderprogramms Mittel im HHJ 2016 inT€ Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur 3.500,0 Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (RL Teilhabe) vom 9. April .2009 Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales 17.305,5 und Verbraucherschutz zur investiven Förderung von Einrichtungen , Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen (RL Investitionen Teilhabe) vom 21. Dezember 2015 Arbeitsmarktprogramm des Sächsischen Staatsministeriums 1.850,0 für Soziales und Verbraucherschutz "Wir machen das!- Mensehen mit Behinderungen in Ausbildung und Beschäftigung" - Richtlinie zur Förderung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen vom 15.04.2016 Das Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit beauftragt die 100,0 Tourismus Marketing Gesellschaft Sachsen mbH mit Marketingmaßnahmen unter Berücksichtigung des Bereiches "Sach- Seite2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ sen Barrierefrei - Urlaub ohne Barrieren". Das umfasst die laufende Entwicklung von Kommunikationsmitteln, Vertriebsmaßnahmen wie auch Sensibilisierungs- und Weiterbildungsangebote . Frage 3: ln der Antwort auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/3565 wird Bezug genommen auf einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Welche Personen sind an der Erarbeitung dieses Plans beteiligt? Wann ist mit seiner Fertigstellung zu rechnen? Welche Inhalte sind bisher verankert? Unter Federführung des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz wird derzeit ein ressortübergreifender Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erarbeitet. Näheres dazu siehe "Bericht zum Stand der Erstellung des ressortübergreifenden Aktionsplans der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention" (L T-Drs.- Nr. 6/4439). Mit freundlichen Grüßen ~ba~ h Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2016-04-19T08:57:54+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes