STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4631 Thema: Sozialhilfe für nichtdeutsehe EU-Bürger im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt "Am 3. Dezember 2015 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden : Der SGB II-Ausschiuss ist europarechtskonform und auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, denn die grundrechtlich gebotene Existenzsicherung ist über das SGB XII möglich. Leistungen können als Ermessenleistungen erbracht werden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele nichtdeutsehe EU-Bürger lebten am 31. Dezember 2015 in Sachsen? Am 31. Dezember 2015 lebten 50.182 nichtdeutsehe EU-Bürger im Freistaat Sachsen. Frage 2: Wie viele freizügigkeitsberechtigte nichterwerbstätige nichtdeutsehe EU-Bürger haben im Jahr 2015 einen Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) in Sachsen gestellt und wie vielen wurde positiv beschieden? Hierzu liegen keine Auswertungsmöglichkeiten vor. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 44-0141.51-16/214 Dresden, &,, April2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de Frage 3: STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Für wie viele nichtdeutsehe EU-Bürger erfolgte die Aberkennung des Freizügigkeitsrechts durch die Ausländerbehörden in Sachsen? Im Jahr 2015 erfolgten im Freistaat Sachsen 50 Verlustfeststellungen nach § 6 Freizügigkeitsgesetz /EU (FreizügG/EU), vier Nichtbestehensfeststellungen nach § 2 Abs. 7 FreizügG/EU und 54 Verlust- bzw. Nichtbestehensfeststellungen nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU. Frage 4: Wie viele nichtdeutsehe EU-Bürger erhielten Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII in Sachsen? Dem Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen liegen nur Daten aus dem Jahr 2014 vor. Danach erhielten im Dezember 2014 insgesamt 263 nichtdeutsehe EU- Bürger Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII). Hiervon bezogen 205 Personen Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) bzw. der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) und weitere 58 Personen Leistungen der Sozialhilfe nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2016-04-21T09:39:29+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes