-s :\f STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Be rn h a rd-von-Li nde na u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Svend-Gunnar Kirmes, CDU-Fraktion Drs.-Nr.:6/4635 Thema: Hochwasserschutzanlage für die Altstadt der Großen Kreisstadt Grimma Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Die Große Kreisstadt Grimma war 2002 und 2013 vom Hochwasser der Mulde stark betroffen. Es entstanden dabei erhebliche Schäden. Als Konsequenz aus dem Hochwasserereignis 2002 wurde für die Große Kreisstadt Grimma die Errichtung einer Hochwasserschutzanlage über ca. 2,6 km Länge in Verantwortung des Freistaates Sachsen beschlossen. Zum Hochwasserereignis 2013 war die Hochwasserschutzanlage noch im Bau. Es wurde damals bereits in der Bevölkerung diskutiert, weshalb die Hochwasserschutzanlage noch nicht fertiggestellt werden konnte. Jetzt wird dazu von Seiten der zuständigen Landestalsperrenvenvaltung erklärt, dass ein für die Stadt funktionierender Hochwasserschutz erst 2018 möglich sein soll. Ein funktionierender Hochwasserschutz ist aber für die Große Kreisstadt Grimma, insbesondere für die Altstadt, existentiell. Deshalb sollte ein Hochwasserschutz so zeitig wie möglich gewährleistet werden; sei es auch unter Zuhilfenahme von mobilen Hochwasserschutzeinrichtungen bis zur endgültigen Fertigstellung der Hochwasserschutzanlage ." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Für die Vereinigte Mulde wurde in den Jahren von 2003 bis 2004 ein umfassendes Hochwasserschutzkonzept mit Maßnahmenvorschlägen erarbeitet und im Jahr 2005 in die landesweite Priorisierung einbezogen. Zur nachfolgenden konkreten Maßnahmenplanung gab es zahlreiche Forderungen, Variantendiskussionen und auch Widerstände, wodurch zum Hochwasserschutz für Grimma eine insgesamt fünfjährige Planungs- und Genehmigungsphase erforderlich wurde. Der Planfeststellungsbeschluss Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 24. Màt¿2016 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-Ù't41.50t't915149 Dresden, /0O,4/, þ,ft Tag der I I DeutschenEinheitli,l Il: ¡ I or,-o3.ro.zor6 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fl¡r Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße'1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Ke¡n Zugang für elektronisch s¡gniêrte sowie fúr verschlüsselte elektronische DokumenteSeite I von 3 STAATSIVìNISTERIUi\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENÐ mit umfangreichen und anspruchsvollen Nebenbestimmungen wurde im Februar 2008 erteilt, sodass danach erstmals Ausführungsplanungen ausgeschrieben und beauftragt werden konnten. Gleichzeitig wurde der Beschluss mehrfach beklagt, sodass für einzelne Abschnitte weitere Planungen zunächst ausgesetzt werden mussten. ln den Jahren von 2007 bis 2009 wurden als vorgezogene Maßnahmen bereits circa 200 Meter Hochwasserschutzanlage einschließlich der Gebäudeertüchtigung der Alten Amtshauptmannschaft realisiert. lm Jahr 2009 wurde die für die weitere Realisierung aufgrund der stark eingeschränkten Zugänglichkeit des Baufeldes zwingend erforderliche Baustraße hergestellt, um den weiteren Baufortschritt ab Ende des Jahres 2009 vorantreiben zu können. Frage l: Wann waren die technischen Klärungen für die Hochwasserschutzanlage abgeschlossen und wann wurde der Bauauftrag mit welchem verei n barten Ferti gstellu ngstermi n ausgelöst? Die technischen Klärungen für die fünf über- und unterirdischen Planungsabschnitte der Hochwasserschutzanlage in insgesamt 18 Planungs-Losen wurden ab dem Jahr 2009 bis zum Jahr 2012 abschnittsweise fertiggestellt. lnfolge der Auswertung des Hochwasserereignisses Juni 2013 wurden die Planungen einzelner Abschnitte, insbesondere das Schöpfwerk am Thostgrundbach, entsprechend der neuen Erkenntnisse angepasst. Außerdem wurde seitens der Stadtverwaltung Grimma in diesem Zusammenhang um eine Umplanung der planfestgestellten Lösung im Bereich des Gymnasiums gebeten. Dies erforderte neben der technischen Fortschreibung einen Anderungsantrag und ein Anderungsverfahren bei der Landesdirektion Sachsen. Die einzelnen Bauverträge wurden und werden abschnittsweise entsprechend der logistischen Möglichkeiten vergeben und abgearbeitet. Frage 2: Wann wird jetzt die volle Funktion der Hochwasserschutzanlage für die Grimmaer Altstadt gewährleistet werden? Soweit keine weiteren Vezögerungen durch unvorhersehbare Ereignisse (zum Beispiel neue oder geänderte Anforderungen, den Baufortschritt beeinflussende Vergabestreitigkeiten , Witterungsbedingungen) auftreten, soll der bis zu statistisch einhundertjährlichen Ereignissen bemessene Hochwasserschutz funktional nach Fertigstellungder drei restlichen Teilabschnitte (Volkshausplatz, Gymnasium, Roggenmühle /Bootshaus) im Jahr 2018 gewährleistet werden, wobei der Baustellenrückbau und sonstige Restarbeiten bis zum Jahr 2019 andauern werden. Seite 2 von 3 STAATSÌ\4 I N I STERì U I\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Frage 3: Welche Ursachen lagen für Verzögerungen des Fertigstellungstermins vor? Die Vorschau zu einem voraussichtlichen Fertigstellungstermin ist jeweils immer anhand der aktuellen Situation und unter Hinweis auf die vielfältigen und komplizierten Randbedingungen für dieses innerstädtische Großbauvorhaben erfolgt. Als wesentliche Ursachen für die Planungs- und Bauzeit werden die Komplexität des Vorhabens, die komplizierten städtebaulichen und infrastrukturellen Randbedingungen, erhebliche Bauzeiteinschränkungen (unter anderem auch zur Durchführung von Veranstaltungen, durch Forderungen nach zusätzlichen Ruhezeiten, durch vezögerte Fertigstellung von Vorhaben Dritter), die zu berücksichtigenden klage-, planänderungs-, ausschreibungsund vergabeseitigen Anforderungen, die bauzeitlich auftretenden Hochwasserlagen und die Kapazitätsgrenzen der verfügbaren Bauleistungsträger aufgrund der Auftragslage für Wasserbauvorhaben genannt. Frage 4: ln welcher Höhe belaufen sich die Gesamtinvestitionskosten für die Hochwassersch utzan lage fü r d ie Altstadt G rimma? Die Kosten belaufen sich voraussichtlich auf 55 Millionen Euro. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Seite 3 von 3 2016-04-12T11:28:05+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes