Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/4636 Thema: Härtefallkommission nach dem Aufenthaltsgesetz Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Selbstbefassungsanträge durch ein Mitglied der Härtefallkommission sind bei der Härtefallkommission eingegangen? (Bitte quartalsweise aufschlüsseln für die Jahre 2005 bis März 2016 unter Angabe der Anzahl der Personen, die jeweils Gegenstand des Selbstbefassungsantrages waren.) Frage 2: Bei wie vielen Selbstbefassungsanträgen wurden vom Vorsitzenden zwingende Ausschlussgründe nach § 3 Abs. 1 SächsHFKVO bzw. Ermessensausschlussgründe nach § 3 Abs. 2 SächsHFKVO festgestellt? (Bitte quartalsweise aufschlüsseln für die Jahre 2005 bis März 2016 unter Angabe der Anzahl der Personen, die jeweils Gegenstand des Selbstbefassungsantrages waren.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Von einer Beantwortung wird abgesehen. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich . Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in Ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereiches liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn gem. § 4 Abs. 1 SächsHFKVO wird die Härtefallkommission ausschließlich im Wege der Selbstbefassung tätig. Die Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs-0141.51/8177 Dresden, 18. April 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DBS INNERN Freistaat SACHSBTN Mitglieder können Anträge zur Befassung der Härtefallkommission beim Vorsitzenden stellen. Gem. § 4 Abs. 2 SächsHFKVO prüft der Vorsitzende das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 3 SächsHFKVO. Vorsitzender der Sächsischen Härtefallkommission ist der Sächsische Ausländerbeauftragte. Dort befindet sich seit dem 1. Januar 2016 auch die Geschäftsstelle der Härtefallkommission. Frage 3: In wie vielen Fällen wurde das Innenministerium um die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis ersucht? (Bitte quartalsweise aufschiüsseln für die Jahre 2005 bis März 2016 unter Angabe der Anzahl der Personen, die jeweils Gegenstand des Selbstbefassungsantrages waren.) Frage 4: In wie vielen Fällen wurde das Ersuchen der Härtefallkommission durch das Innenministerium positiv beschieden und die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis angeordnet? (Bitte quartalsweise aufschlüsseln für die Jahre 2005 bis März 2016 unter Angabe der Anzahl der Personen, die jeweils Gegenstand des Selbstbefassungsantrages waren.) Frage 5: In wie vielen Fällen wurde das Ersuchen der Härtefallkommission durch das Innenministerium negativ beschieden? (Bitte quartalsweise aufschlüsseln für die Jahre 2005 bis März 2016 unter Angabe der Anzahl der Personen, die jeweils Gegenstand des Selbstbefassungsantrages waren.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 bis 5: Die ^ Ing^ben sind der Anlage zu entnehmen. Mit freuifidlichen Grüßen Mafkus Ulbic Anlage Seite 2 von 2 Anlage zu Ds 6/4636 Anzahl der Fälle /Anzahl der betroffenen Personen (in Klammern) Jahr Quartal I II III IV I II III IV I II III IV I II III IV Ersuchen an das SMI - - 1 (1) 7 (30) 7 (31) 2 (6) 7 (13) 3 (15) 3 (5) 3 (7) 2 (9) 3 (3) 4 (7) 1 (1) 5 (22) - Anordnung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG aufgrund des Ersuchens an das SMI - - 1 (1) 6 (26) 7 (31) 2 (6) 5 (11) 3 (15) 3 (5) 2 (6) 1 (4) 2 (2) 4 (7) - 4 (21) - Ablehnung des Ersuchens durch das SMI - - - 1 (4) - - 2 (2) - - 1 (1) 1(5) 1 (1) - 1 (1) 1 (1) - Jahr Quartal I II III IV I III III IV I II III IV I II III IV Ersuchen an das SMI 5 (17) 1 (3) 9 (25) 4 (13) 2 (7) 3 (4) 5 (21) 6 (20) 7 (23) 4 (7) 5 (14) 3 (11) 1 (1) 7 (7) 1 (5) 4 (7) Anordnung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG aufgrund des Ersuchens an das SMI 4 (16) 1 (3) 9 (24) 4 (13) 2 (7) 2 (2) 5 (21) 6 (20) 6 (22) 4 (7) 5 (14) 3 (5) 1 (1) 7 (7) 1 (5) 4 (7) Ablehnung des Ersuchens durch das SMI 1 (1) - 1 (1) - - 1 (2) - - 1 (1) - - 1 (6) - - - - Jahr 2016 Quartal I II III IV I II III IV I II III IV I Ersuchen an das SMI 6 (6) 1 (1) 2 (5) 4 (7) 1 (3) 4 (10) 4 (4) 2 (2) 3 (6) 1 (3) - - - Anordnung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG aufgrund des Ersuchens an das SMI 6 (6) 1 (1) 2 (5) 4 (7) 1 (3) 3 (4) 4 (4) 2 (2) 3 (6) 1 (3) - - - Ablehnung des Ersuchens durch das SMI - - - - - 1 (6) - - - - - - - 2012 2008 2013 2014 2015 2005 2006 2007 2009 2010 2011 6_4636_rs SB2-6PS-Biz16041812322 6_4636_Anlage_ew Tabelle1 2016-04-18T14:05:57+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes