ôto @(f) (o oN STAATSI\4INISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Svend-Gunnar Kirmes, CDU-Fraktion Drs.-Nr.: 614637 Thema: Gewährleistung des Hochwasserschutzes für die Altstadt der Großen Kreisstadt Grimma bis zur Fertigstellung der Hochwasserschutzanlage Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Die Große Kreisstadt Grimma war 2002 und 2013 vom Hochwasser der Mulde stark betroffen. Es entstanden dabei erhebliche Schäden. Als Konsequenz aus dem Hochwasserereignis 2002 wurde für die Große Kreisstadt Grimma die Errichtung einer Hochwasserschutzanlage beschlossen. Zum Hochwasserereignis 2013 war die Hochwasserschutzanlage noch im Bau. Nach lnformationen der Landestalsperrenveruvaltung soll die im Bau befindliche Hochwasserschutzanlage wohl erst 2018 ferti ggestel lt werden. Ei n fu n ktionierender Hochwassersch utz ist aber für die Große Kreisstadt Grimma, insbesondere für die Altstadt, existentiell . Deshalb sind bis zur Fertigstellung andere temporäre bzw. mobile Schutzmaßnahmen erforderlich." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welcher Hochwasserschutz kann bis zur endgültigen Fertigstellung der Hochwasserschutzanlage für die Altstadt Grimma unter Zuhilfenahme mobiler Hochwasserschutzmittel erreicht werden? Frage 2: Welche Kosten fallen für deren Beschaffung und Vorhaltung an? Wer trägt diese Kosten? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 24. Mà¡22016 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-014'1.50t19t5150 Dresden, ll .gt lo lô Tag der I I Deutschen Einheit ¡ 11 I . l¡:r ¡.:lll FreistaatSachsen *, ¡ or,-o3,ro.zot6 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fÍ¡r Umwelt und Landw¡rtschaft Archivskaße 1 01097 Dresden www.smul sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befìnden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden * Kein Zugang für elektron¡sch signierle sowie für verschlüssêltê elêktronischo DokumenteSeite 1 von 2 STAATSMINISTERìUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Frage 3: Wer trägt die Verantwortung und organisiert im Hochwasserfall das lneinandergreifen des bereits bestehenden Hochwasserschutzes durch die teilfertiggestellte Hochwasserschutzmauer und zu errichtender mobiler Hochwasserschutzeinrichtungen? Frage 4: Sofern dies nicht durch die Landestalsperrenverwaltung in eigener Regie und Verantwortung übernommen werden sollte, sollen die Abgrenzung der Kompetenzen und Verantwortlichkeiten sowie die fachliche Beratung der Großen Kreisstadt Grimma für die zu beschaffenden mobilen Hochwasserschutzeinrichtung und deren ordnungsgemäße Anwendung im Hochwasserfall dargestellt werden. Zusammenfassende Antwort zu Fragen 1 bis 4: Die Gefahrenabwehr im Hochwasserfall, der Einsatz diesbezüglicher mobiler Abwehrsysteme und die Einschätzung des damit erreichbaren Schutzniveaus ist gemäß $ 84 Absatz 1 des Sächsischen Wassergesetzes Aufgabe der Gemeinde. Nach jetziger Beurteilung des Baufortschritts wären nach voraussichtlicher Fertigstellung des Teilabschnitts am Volkshausplatz 2016 noch in den Teilabschnitten Klosterkirche bis Gymnasium und Roggenmtihle bis Bootshaus sowie in der Baustellenzufahrt am Volkshausplatz Sicherungen im Zuge der Gefahrenabwehr durch die Stadt Grimma erforderlich. Würde von dieser damit ein Schutz bis zu einem statistisch etwa fünfzigjährlichen Ereignis auf den insgesamt 500 Meter der beiden genannten Abschnitte durch mobile Sicherungen angestrebt, dann würde dies aufgrund der hochwasserexponierten Lage der Altstadt bis zu 3,5 Meter Anlagenhöhe erfordern. Die Kosten für Gefahrenabwehrmaßnahmen trägt die zuständige Gemeinde. Diesbezügliche Planungen und Kostenermittlungen sind bisher nicht bekannt. Die Landestalsperrenverwaltung (LTV) hat im Hochwasserfall für die Sicherung der Baustelleneinrichtungen und der laufenden Baustellen uber ihre Auftragnehmer zu sorgen . Für die fertiggestellten Teile der Hochwasserschutzanlage gilt eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Stadtverwaltung und der LTV, dass die Öffnungen der Hochwasserschutzanlage durch die Wassenryehr der Stadt Grimma eigenverantwortlich verschlossen werden. Dazu finden seit dem Jahr 2015 regelmäßige gemeinsame Einsatzübungen statt. Des Weiteren steht die LTV in Abstimmung mit dem Katastrophenstab des Landkreises den Städten und Gemeinden im Rahmen ihrer Zuständigkeit als Gewässerunterhaltungspflichtiger und Vorhabenträger öffentlicher Hochwasserschutzanlagen zur Fachberatung bei der Gefahrenabwehr zur Verfügung. Darüber hinaus werden aus den Hochwasserschutzlagern der LTV auf Anforderung der Gemeinden Materialien zur Gefahrenabwehr zur Verfügung gestellt. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Seite 2 von 2 2016-04-20T12:30:09+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes