STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Schubert, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/4651 Thema: Gutachten/Studien/Evaluationen zur weiteren Förderung der Sprache und Kultur der Sorben Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragen werden jeweils unter den Kurzbezeichnungen Finanzierungszu ständigkeit des Bundes und 2plus beantwortet. Frage 1: Welche Gutachten/ Studien/ Evaluationen zur weiteren Förde rung der Sprache und Kultur der Sorben hat die Staatsregierung seit 2000 zu welchen Auftragssummen an wen in Auftrag gegeben und wie lautete die jeweilige Zielstellung? Finanzierungszuständigkeit des Bundes: Im Jahr 2009 beauftragte die Sächsische Staatskanzlei (SK) Prof. Dr. Markus Kotzur, Institut für Völkerrecht, Europarecht und ausländisches öffentliches Recht der Universität Leipzig, mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens zur Förderung des sorbischen Volkes. Zielstellung war insbesondere die Klärung der rechtlichen Verpflichtungen des Bundes zur finanziellen Unterstützung der sorbischen Volksgruppe im Rahmen der Minderheitenpolitik des Bundes und der Länder. Das Gutachten trug den Titel „Die Förderung des sorbischen Volkes: Rechtlicher Status, rechtspolitische Gestaltungsmöglichkeiten, insbe sondere die Finanzierungszuständigkeit des Bundes". Die Kosten des Gut achtens betrugen 5.000 EUR. 2plus: Der in der Zuständigkeit des Staatsministeriums für Kultus (SMK) geführte Prozess der Erarbeitung und Erprobung des Konzeptes „2plus - Unterricht nach dem schulartübergreifenden Konzept zweisprachige sorbisch-deutsche Schule im sorbischen Siedlungsgebiet des Freistaates Sachsen" wurde im Zeitraum von 2002 bis 2010 durch Experten aus dem Bereich der Zwei- und Mehrsprachigkeitsforschung wissenschaftlich begleitet. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/1/75-2016/ Dresden, Jtf April 2016 Zertifikat seit J007 audlt berufundfamilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besu cherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden 'Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Frau Prof. Dr. Ingrid Gogolin (Universität Hamburg, Fakultät für Erziehungswissenschaft, Psychologie und Bewegungswissenschaft, Fachbereich Erziehungswissenschaft, Ar beitsbereich International Vergleichende und Interkulturelle Erziehungswissenschaft, Ar beitsstelle Interkulturelle Bildung) und Herr Prof. Dr. Hans-Joachim Roth (Universität Köln, Humanwissenschaftliche Fakultät, Institut für vergleichende Bildungsforschung und Sozialwissenschaften, Arbeitsstelle Interkulturelle Bildungsforschung) führten die wissenschaftliche Begleitung durch. Eingebunden waren außerdem Wissenschaftler der Universität Leipzig, Institut für Sorabistik. Für die wissenschaftliche Begleitung wurden im o. a. Zeitraum insgesamt 117.513,53 EUR aufgewendet. Frage 2: Zu welchen Ergebnissen sind die Gutachten/ Studien/ Evaluationen je weils gekommen? (Bitte aufteilen nach Jahr der Studie/ des Gutachtens und we sentlichen Ergebnissen) Finanzierungszuständigkeit des Bundes: Das o. g. Gutachten kam im Wesentlichen zu dem Ergebnis, dass sich aus der völker rechtlichen Verpflichtung, das Selbstbestimmungsrecht einer Volksgruppe zu gewähr leisten, eine gesamtstaatliche Verantwortung für den Schutz der Sorben in Deutschland ergibt. 2plus: Im Ergebnis der wissenschaftlichen Begleitung wurde bestätigt, dass mit dem Konzept 2plus beachtliche Fortschritte in der Sprachentwicklung aller Schüler erreicht werden. Ein besserer Zugang und eine positivere Einstellung zur sorbischen Sprache konnten nachgewiesen werden. Für die bildungssprachlich relevante textsortenspezifische schriftsprachliche Kompetenz konnte eine starke Entwicklung in beiden Sprachen in al len Sprachgruppen diagnostiziert werden. Frage 3: Sind in den Ergebnissen Vorschläge zu neuen Strukturen wie z.B. einer demokratisch legitimierten Vertretung der Sorben enthalten und wenn ja, wie lau tet der jeweilige Wortlaut? Finanzierungszuständigkeit des Bundes: Vorschläge zu neuen Strukturen in Richtung einer demokratisch legitimierten Vertretung der Sorben wurden in dem Gutachten explizit nicht unterbreitet. 2plus: In den Berichten sind keine Vorschläge zu neuen Strukturen enthalten. Frage 4: Welche Schlussfolgerungen hat die Staatsregierung aus den jeweiligen Ergebnissen gezogen und plant die Staatsregierung daraus abgeleitet weitere kon krete Handlungsschritte? (Bitte Zeitrahmen und Handlungsschritte angeben) Finanzierungszuständigkeit des Bundes: Mit Schreiben vom 18. Dezember 2009 übermittelte die SK das Gutachten von Prof. Dr. Kotzur an das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, das Land Brandenburg sowie das Bundeskanzleramt mit der Empfehlung, das Gutachten zur Kenntnis zu nehmen und in der Stiftung für das sorbische Volk auf fachlicher Ebene zu erörtern. Alle drei Adressaten zeigten sich offen für eine Diskussion auf fachlicher Ebene. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Der Diskussionsprozess wurde beim Stiftungsrat der Stiftung für das Sorbische Volk ko ordiniert. Dort wurde das Gutachten im Zusammenhang mit einem Gutachten des Insti tutes für kulturelle Infrastruktur Sachsen zum Gesamtkonzept zur Förderung der sorbi schen Sprache und Kultur behandelt. Die in der Folge durch den Stiftungsrat berufene Arbeitsgruppe „Körperschaft des öffent lichen Rechts" hatte die Aufgabe, eine Bewertung der beiden vorliegenden Gutachten vorzunehmen. Im Juli 2011 übergab die Arbeitsgruppe der Stiftung den Abschlussbe richt. Darin wurden zwei Modelle zur Verbesserung der Interessenvertretung des sorbi schen Volkes zur Diskussion gestellt. Die Arbeitsgruppe gab keine Empfehlung darüber ab, welches Modell vorzugswürdig sei. Der Stiftungsrat hat den Abschlussbericht in der Sitzung am 08. Juni 2012 erörtert. Ein Beschluss wurde nicht gefasst. 2plus: Nach Auswertung der wissenschaftlichen Ergebnisse wurde das Konzept 2plus im Juni 2013 durch das SMK bestätigt und mit Beginn des Schuljahres 2013/14 regulär einge führt. Frage 5: In welcher Form sind die Ergebnisse der Gutachten/ Studien/ Evaluatio nen öffentlich bekannt gemacht worden; wenn ja, in welcher Form und gibt es un veröffentlichte Ergebnisse (bitte Gründe für NichtVeröffentlichung mit anführen)? Finanzierungszuständigkeit des Bundes: Der in der Arbeitsgruppe „Körperschaft des öffentlichen Rechts" erstellte Abschlussbe richt wurde auf der Internetseite der Stiftung für das Sorbische Volk veröffentlicht. 2plus: Im Ergebnis der wissenschaftlichen Begleitung wurden folgende Berichte veröffentlicht: 1. „Sorbisch-deutsche Grundschulen in Sachsen: Ergebnisse zur Sprachentwicklung. Abschlussbericht der Wissenschaftlichen Begleitung der zweisprachigen sorbisch deutschen Grundschulen in Sachsen. Hamburg und Köln (Universität Hamburg, Uni versität zu Köln) 2009 sowie 2. „Sorbisch-deutsche Schulen in Sachsen: Ergebnisse zur Sprachentwicklung in der Sekundarstufe I. Hamburg und Köln (Universität Hamburg, Universität zu Köln) 2010". Diese Berichte können auf dem Sächsischen Bildungsserver abgerufen werden. Mit freuffdlichen Grüßen ^ Dr. Eva-Maria Stange Seite 3 von 3 2016-04-21T12:40:28+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes