STAATSMINISTERIIJM DBS INNERN prejstgat |p SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 51-0141.51^449 Dresden r Januar 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/467 Thema: Drohender Abriss des Ensembles Rittergut Seifersdorf in der Gemeinde Wachau (Landkreis Bautzen) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Gebäude bzw. Gebäudebestandteile oder sonstigen Objekte auf dem Areal des Ensembles Rittergut Seifersdorf in welchem baulichen Zustand stehen aufgrund welcher Kriterien unter Denkmalschutz, worin besteht der denkmalpflegerische Wert des Ensembles des Rittergutes in unmittelbarer Nähe des Seifersdorfer Tales aus Sicht der Staatsregierung bzw. des Landesamtes für Denkmalpflege (LfD) und welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung darüber, inwieweit die zum Rittergut gehörenden Bauten durch Karl Friedrich Schinkel beeinflusst wurden? Das Rittergut, das Schloss und der Schlosspark Seifersdorf, die miteinander eine bauliche Einheit bilden, sind als Sachgesamtheit nach § 2 Abs. 1 Sächsisches Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG) erfasst und sowohl als solche, wie auch mit den folgenden, zusätzlich als Einzeldenkmale ausgewiesenen Gebäuden in der Denkmalliste eingetragen: Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de "Sachgesamtheit Rittergut, Schloss und Schlosspark Seifersdorf mit folgenden Einzeldenkmalen: Schloss (heute Gemeindeverwaltung), Schlossbrücke, Teich und Wassergraben mit Stützmauer, Grotte der Familie Young und Einfriedungsmauer der Parkanlage mit zwei Toranlagen, sowie Herrenhaus, Gutscheune, zwei Wirtschaftsgebäude und Einfriedungsmauer des ehern. Rittergutes, Gärtnerhaus, der Schlosspark, nordöstliche Lindenallee und Bereich des ehern. Küchengartens nördlich des Ritterguts (Gartendenkmale) sowie der Wirtschaftshof des Rittergutes als Sachgesamtheitsteil; (...) baugeschichtlich, sozialgeschichtlich, ortsgeschichtlich und landschaftsgestaltend von Bedeutung". Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM11M1STER1UM des mmm Freistaat SACHSEN Auf Bitten des Grafen Karl von Brühl kam Karl Friedrich Schinkel 1817 nach Seifersdorf und baute das Schloss von 1818 bis 1826 im neogotischen Baustil um. Es ist nicht auszuschließen, aber bislang nicht bekannt, dass Schinkel in dieser Zeit auch Umgestaltungsvorschläge oder -entwürfe für das Rittergutsareal erarbeitet oder zumindest sachverständigen Rat dafür abgegeben haben könnte. In der überkommenen Rittergutssubstanz ist ein solcher Einfluss nach Einschätzung des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsen (LfD) aber nicht erkennbar. Wann und wie wurden die untere Denkmalschutzbehörde und das Landesamt für Denkmalpflege (LfD) bisher von den Abrissplänen in Kenntnis gesetzt bzw. am Verfahren beteiligt und zu welchen Stellungnahmen gelangten die beiden Behörden zu welchem Zeitpunkt? Mit Posteingang am 19. August 2014 beim Landratsamt Bautzen beantragte die ABC Capitalanlage Nachf. Gernot Glatz e.K. eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung für die Abbrüche von drei Gebäuden (Wohnstallhaus/Scheune/Stall und Wohnhaus). Mit Datum vom 14. Oktober 2014 wurde die denkmalschutzrechtliche Genehmigung versagt. Der Widerspruch ging am 6. November 2014 ohne Widerspruchsbegründung beim Landratsamt Bautzen ein. Eine Begründung soll folgen, wenn die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vorliegen. Die Bearbeitung des Widerspruchs ruht bis zum Eingang der angekündigten Widerspruchsbegründung. Der Verzicht auf die Erhaltung der Gutsscheune und der beiden Wirtschaftsgebäude ist ein Kompromissvorschlag des LfD, um die geplante Überbauung des Areals in städtebaulich unangemessener Weise zu vermeiden. Unter Verweis auf eine dokumentierte spätbarocke Dreiflügelanlage wurde vorgeschlagen, die vom Bauherrn beabsichtigte Seniorenwohnanlage an diesem Standort zu errichten statt auf historischem Parkgelände. Das Herrenhaus wäre als zentraler Kern einzubinden und neue abgeknickte Seitenflügel wieder zu errichten. Im Gegenzug hätte die geplante Wohnhausbebauung auf dem Areal erheblich reduziert und aus Sicht des LfD in städtebaulich besser geeigneter Form auf den südlichen Bereich des Plangebietes beschränkt werden sollen. Auf diesen Vorschlag ging der Architekt des Investors nur anteilig ein, indem er die Seniorenwohnanlage auf Kosten des Erhalts der Rittergutsgebäude (mit Ausnahme des Herrenhauses) zwar umverlegte, von seinen Bebauungsabsichten im Gegenzug jedoch nicht abließ. Gegen diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gab das LfD mit Datum 25. November 2014 eine negative Stellungnahme ab. Am 20. November 2014 gab die untere Denkmalschutzbehörde des Landratsamtes Bautzen eine Stellungnahme zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Schloss“ der Gemeinde Wachau ab. Der Inhalt dieser Stellungnahme ist der Sächsischen Staatsregierung nicht bekannt. Frage 3: Welche Initiativen von Vereinen, Verbänden und einzelner Personen zum Erhalt und zur Nutzung des Ensembles Rittergutes Seifersdorf sind der Staatsregierung bekannt und inwieweit können diese unterstützt werden? Frage 2: Seite 2 von 3 STAATSTVHJMISTERIUTVf DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Förderverein Schloss Seifersdorf e.V. wandte sich mit Schreiben vom 12. Oktober 2014 und E-Mail vom 21. Oktober 2014 u. a. auch an Herrn Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich mit dem Anliegen, die historische Bausubstanz von Schloss Seifersdorf zu erhalten, auf eine dem Ensemble angemessene Sanierung und Restaurierung hinzuwirken und Abrisse des historischen Rittergutes bis auf das Herrenhaus zu verhindern. Drei Seifersdorfer Bürger wandten sich mit Schreiben vom 26. November 2014 an das Sächsische Staatsministerium des Innern und wiesen insbesondere auf die historische Bedeutung des Ensembles für Seifersdorf hin. Die baurechtlichen und denkmalschutzrechtlichen Verwaltungsverfahren sind bislang nicht abgeschlossen, siehe Antwort auf Frage 2. Die Sächsische Staatsregierung geht davon aus, dass die Behörden des Landkreises Bautzen und der Gemeinde Wachau die gebotene Interessensabwägung zwischen öffentlichen und privaten Interessen mit der gebotenen Sorgfalt vornehmen werden. Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung wann, mit welchen Ergebnissen unternommen bzw. plant sie wann zu unternehmen, um die Durchsetzung der denkmalschutzrechtlichen Auflagen notfalls durch aufsichtsrechtliche Maßnahmen zu erwirken und welche Informationen hat dje Staatsregierung von der Treuhandnachfolgerin BvS erhalten, zu im Zuge der Übertragung des Rittergutes Seifersdorf an den aktuellen Besitzer festlegten Auflagen? Frage 5: Unter welchen Voraussetzungen kann bei Nichterfüllung der denkmalschutzrechtlichen Auflagen eine zwangsweise Versteigerung bzw. Rückübertragung des Rittergutes Seifersdorf erfolgen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Der Antrag auf Genehmigung des Abrisses der drei Gebäude im Areal des Rittergutes wurde von der unteren Denkmalschutzbehörde am 14. Oktober 2014 abgelehnt, siehe Antwort auf Frage 2. Mit dem Genehmigungsbescheid verbundene denkmalschutzrechtliche Auflagen, die es durchzusetzen gilt, gibt es folglich nicht. Die Staatsregierung hat keine Informationen von der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) über im Zuge der Übertragung des Ritterguts festgelegte Auflagen erhalten. Angesichts dessen, dass derzeit alle Beteiligten mit einer denkmalgerechten Umgestaltung Zier Sachgesamtheit Rittergut, Schloss und Schlosspark Seifersdorf einschließlich ' lenkmale befasst sind, ist für Zwangsmaßnahmen kein Raum. strument der Enteignung gern. §§ 27 ff. SächsDSchG. Frage 4: Seite 3 von 3