STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/4680 Thema: Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit - Förderung der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: Vorbemerkung: Die Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit wurde Anfang März 2016 vom Kabinett beschlossen und ist rückwirkend zum 01. Januar 2016 in Kraft getreten. Diese Richtlinie löst die gleichlautende Richtlinie vom 22. Mai 2007 ab. Im Vergleich zur Vorgängerrichtlinie sind nunmehr auch „Vorhaben zur Förderung der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt" förderfähig. Gemäß B.11.6. der Richtlinie sind Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für Vorhaben gemäß B.11.2. Buchstabe a und b spätestens bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres für das Folgejahr zu stellen. Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Höhe stehen Mittel für den Fördergegenstand „Vorhaben zur Förderung der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt" zur Verfügung? (Bitte unter Angabe des Haushaltstitels jeweils für die Jahre 2015 und 2016.) Vorhaben zur Förderung der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt werden aus Kapitel 0810 Titel 684 52 „Förderung der Gleichberechtigung von Frau und Mann" bezuschusst. Da gemäß neuer Förderrichtlinie auch Kommunen Träger entsprechender Projekte sein können, sind hierfür auch Mittel des Titels 633 52 einsetzbar. Im Haushaltsjahr 2015 standen im Titel 684 52 insgesamt 640,0 T€ zur Verfügung , wovon 50,0 T€ für Projekte zur Vielfalt von Lebensentwürfen vorgesehen waren. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration Durchwahl Telefon +49 351 564-54905 Telefax +49 351 564-54909 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) GL-0141.51-16/257 Dresden, 22. April 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fllr Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden Besucheradresse: Bautzner Straße 19a 01099 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat Im Haushaltsjahr 2016 beträgt das Soll in diesem Titel insgesamt 900,0 T€. Hiervon sind für Projekte zur Vielfalt von Lebensentwürfen 250,0 T€ veranschlagt. Im Titel 633 52 wurde im Haushaltsplan 2015/2016 keine Aufschlüsselung der Mittel auf die Fördergegenstände vorgenommen. Frage 2: Welche Projekte wurden im Haushaltsjahr 2015 aus dem Titel „Förderung der Gleichberechtigung von Frau und Mann", „Projekte zur Vielfalt von Lebensentwürfen " (HH Titel 08 10 684 52) gefördert? (Bitte unter Angabe der Projektträger und der konkreten Förderhöhe.) Da der Fördergegenstand „Vorhaben zur Förderung der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt" erst in der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit vom 9. März 2016 enthalten ist, wurde 2015 nur ein Projekt zur Vielfalt von Lebensentwürfen gefördert, das inhaltlich der 2015 gültigen Richtlinie zuzuordnen war. Es handelt sich hierbei um die Erarbeitung und den Druck einer Informationsbroschüre zum Thema „Trans". Träger war der Verein Gerede - homo, bi und trans e. V. Dresden. Die Förderhöhe betrug 4,5 T€. Darüber hinaus wurde 2015 die Studie „Strukturanalyse zu Initiativen, Programmen und Angeboten von LSBTTl-Menschen in Sachsen und Entwicklung eines Konzepts zur Selbstorganisation" realisiert. Hierfür standen 45,0 T€ zur Verfügung. Folgende drei Vereine erarbeiteten die Studie: Rosalinde e. V. Leipzig, different people e. V. Chemnitz , Gerede - homo, bi und trans e. V. Dresden. Die Finanzierung erfolgte jedoch nicht aus Fördermitteln, sondern aus dem Kapitel 0810 Titel 547 52 „Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben". Mit der Durchführung der Strukturanalyse wurde unter anderem dem Anliegen Rechnung getragen, Grundlagen für eine effektive und zielorientierte Förderung von Projekten zur Vielfalt von Lebensentwürfen nach der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit zu schaffen. Frage 3: SACHSEN Inwiefern können Zuwendungsempfänger noch in diesem Jahr Mittel für das laufende Jahr für Vorhaben gemäß 11.2. Buchstabe a und b der Richtlinie beantragen ? Für das laufende Jahr war eine Antragstellung aufgrund der Novellierung der Richtlinie bis zu diesem Zeitpunkt nicht möglich. Es wird aber sichergestellt werden, dass Antragsstellungen für das laufende Jahr noch möglich sind. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2016-04-25T14:40:43+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes