STAATSMlNlSTERlUM fÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, Fraktion AfD Drs.-Nr.: 6/4685 Thema: Nosokomiale Infektionen im Krankenhaus Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch war in den Jahren 2013, 2014 und 2015 die Prävalenzrate einer nosokomialen Infektion in sächsischen Krankenhäusern ? (Bitte differenzieren Sie nach Fachrichtung, nach Intensivstation /nicht Intensivstation und nach Infektionsart Frage 2: Wie hoch war in den Jahren 2013, 2014 und 2015 die Prävalenzrate entsprechend für antibiotikaresistente Keime und für nicht resistente Keime sowie für speziell für MRSA? (Bitte nach Möglichkeit differenzieren wie in Frage 1) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Auf die Antwort zur Frage 1 der Drs.-Nr. 5/3467, sowie auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 der Drs.-Nr. 5/11144 wird verwiesen. Gemäß Infektionsschutzgesetz haben die Leiter von Krankenhäusern und von Einrichtungen für ambulantes Operieren sicherzustellen, dass die vom Robert Koch-Institut festgelegten nosokomialen Infektionen fortlaufend in einer gesonderten Niederschrift aufgezeichnet, bewertet, sachgerechte Schlussfolgerungen gezogen sowie die erforderlichen Präventionsmaßnahmen dem Personal mitgeteilt und umgesetzt werden. Dies schließt das Auftreten von Erregern mit besonderen Resistenzen und Multiresistenzen ein, unabhängig davon ob es einen Zusammenhang mit nosokomialen Infektionen gibt. Die Aufzeichnungen sind 10 Jahre aufzubewahren. Dem zuständigen Gesundheitsamt ist auf Verlangen Einsicht in die Aufzeichnungen zu gewähren. Für eine über die Gesundheitsämter hinaus reichende Berichtspflicht gibt es keine gesetzliche Grundlage. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 23-0141.51-16/251 Dresden, ,26 April 2016 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucher· schutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Verfügbar sind Meldezahlen in Sachsen für die Jahre 2013- 2015 bezüglich MRSA (lnvasive Infektionen) und von gegen alle 4 Antibiotikaklassen multiresistenten gramnegativen Erregern (4MRGN) (Infektionen und Kolonisationen). Eine Differenzierung, ob die Infektionen bzw. Besiedlungen im Krankenhaus (also nosokomial ) erworben wurden oder nicht, ist anhand der Meldedaten jedoch nicht möglich , da nicht danach differenziert wird, sondern es sich um Gesamtzahlen handelt. lnvasive MRSA-Infektionen 4MRGN-Nachweise 2013 283 680 darunter Todesfälle 12 7 2014 254 635 darunter Todesfälle 14 8 2015 273 581 darunter Todesft!JIIe 14 9 Der Sächsischen Staatsregierung liegen darüber hinaus keine Erkenntnisse vor. Frage 3: Wie hoch war in den Jahren 2013, 2014 und 2015 die Letalitätsrate in Bezug auf eine nosokomiale Infektion in sächsischen Krankenhäusern? (Bitte nach Möglichkeit differenzieren wie in Frage 1) Der Sächsischen Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse zur Letalitätsrate in Bezug auf nosokomiale Infektionen in sächsischen Krankenhäusern vor. Frage 4: Welche Maßnahmen sind seitens der Staatsregierung geplant oder durchgeführt worden, um nosokomiale Infektionsraten in sächsischen Krankenhäusern zu senken? Auf die Antwort zur Frage 5 der Drs.-Nr. 5/9454, sowie auf die Antwort zur Frage 3 der Drs.-Nr. 5/11144 wird verwiesen. Grundsätzlich haben gemäß Infektionsschutzgesetz die Leiter von Krankenhäusern sicherzustellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infektionen zu verhüten . So sind entsprechende innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festzulegen. Dazu gehören neben den Standardhygienemaßnahmen zusätzliche Maßnahmen wie Isolierung von Patienten mit bestimmten Risiken sowie Maßnahmen für Diagnostik, Operationen etc. Eine Häufung von zwei oder mehr epidemiologisch zusammenhängenden nosokomialen Infektionen ist an das zuständige Gesundheitsamt zu melden. Weitere Maßnahmen, um die nosokomialen Infektionsraten in Krankenhäusern zu reduzieren , sind die Verabschiedung der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen vom 12. Juni 2012 sowie generell die gemäß Infektionsschutzgesetz und Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen vom 11. Dezember 1991 durchzuführende infektionshygienische Überwachung der Krankenhäuser durch die Gesundheitsämter . Durch die Etablierung einer Curriculären Fortbildung zum Krankenhaushygieniker an der Sächsischen Landesärztekammer wird zusätzliches Hygienepersonal für die Bekämpfung nosokomialer Infektionen zur Verfügung stehen. Auch für das Personal der Gesundheitsämter im Freistaat Sachsen wurde diese Fortbildung angeboten und Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ durchgeführt. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz führt seit dem Jahr 2010 jährlich eine Fachtagung zum Thema Multiresistente Erreger durch. Des Weiteren erstellt die Arbeitsgruppe Hygienemaßnahmen/Kommunikation des Netzwerks gegen multiresistente Erreger im Freistaat Sachsen regelmäßig Empfehlungen zur Prävention des Auftretens und der Verbreitung multiresistenter Erreger. Frage 5: Wie viele Patienten erhielten in den Jahren 2013, 2014 und 2015 ein MRSA Screening bei Krankenhausaufnahme oder während des Krankenhausaufenthaltes ? Der Sächsischen Staatsregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Für eine solche Berichtspflicht gibt es keine gesetzliche Grundlage. Das Aufnahme-Screening auf MRSA-Träger erfolgt nach ärztlicher Risikobewertung des jeweiligen Krankenhauses in Anlehnung an die entsprechende Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut. Mit freundlichen Grüßen ~ra~ Seite 3 von 3 2016-04-27T09:32:35+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes