STAATSMINìSTERIUM DER JUSTIZ SÄCHSISCHES STAqTSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4688 Thema: Zwangsräumungen von Wohnungen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wie viele Anträge auf Zwangsräumung von Wohnungen wurden in den Jahren 2014 und 2015 im Freistaat Sachsen durch Gerichtsvollzieher vollstreckt (bitte nach Jahren getrennt und nach Amtsgericht, Landesgerichts - und Oberlandesgerichtsbezirk insgesamt aufschlüsseln)? Für die Beantwortung wurden die statistisch erfassten Räumungsaufträge aus Übersichten über die Geschäftstätigkeit der Gerichtsvollzieher des Oberlandesgerichts Dresden 1ür 2014 und 2015 entnommen und in der nachfolgenden Übersicht dargestellt. Wie bereits in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 612227 vermerkt, wird in der seit 2014 verwendeten bundeseinheitlichen Statistik die Anzahl der erledigten Räumungsaufträge nicht mehr erfasst. Weiterhin wird bei den erfassten Räumungsaufträgen nicht zwischen Wohnraum und Geschäftsräumen differenziert . Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzelchen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E-KLR-1 062/l 6 Dresden, ¿7 Aqtit2016 Ët r Hllt tË WANDEL H]NTER GITTERN 300 Jahre Gcfãngnis Waldhcim 3@ Jah¡e sächsische Vollzugsqcschichte Hausanschrlft: Sächslsches Staatsmlnlsterlum der Justlz Hospitalstraße 7 01 097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www justiz.sachsen de/smj Verkehrsverblndung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8,11 Parken und behindertengerechter Zugang {Jber Einfahrt Hospitalstraße 7 .zugang fúr aloklron¡sch s¡gn¡6rle sow¡ê fiir verschlüsselte elektron¡scho Dokum €nts nur übsr das Eleklronische Gerichts- und V€Maltungspostfsch; náh€re lnformalion€n unler www sgvp de Seite 1 von 5 STAÀTSMìNISTERIUM DER JUSTìZ I FreistaatI SACHSEN I Gerichtsbezirk 2014 2015 AG Aue 78 66 AG Chemnitz 364 297 AG Döbeln 91 96 AG Freiberg 47 46 AG Marienberg 35 49 LG-Bezirk ChemniE insgesamt 615 554 AG Dippoldiswalde 59 64 AG Dresden 848 727 AG Meißen 79 68 AG Pirna 93 89 AG Riesa 63 57 LG-Bezirk Dresden insgesamt 1.1 42 1.005 AG Bautzen 61 58 AG Görlitz 53 55 AG Hoyerswerda 75 75 AG Kamenz 59 63 AG Weißwasser 31 24 AG Zittau 39 36 LG-Bezirk Görlitz insgesamt 318 311 AG Borna 94 149 AG Eilenburg 118 99 AG Grimma 54 88 AG Leipzig 1.026 1.022 AG Torgau 61 57 Landgerichtsbezirk Leipzig insgesamt 1.353 1.415 AG Auerbach 36 30 AG Hohenstein-Ernstthal 85 77 AG Plauen 111 96 AG Zwickau 259 226 Landgerichtsbezirk Zwickau insgesamt 491 429 OLG-Bezirk insgesamt 3.9r9 3.714 Seite 2 von 5 STAATSMINìSTERIUM DER JUSTìZ Freistaat SACHSEN Von einer weitergehenden Beantwortung der Frage wird abgesehen, da die Mitteilung der genauen Anzahl der erledigten Räumungsaufträge für Wohnungen eine manuelle Auswertung erfordern würde, die mit zumutbarem Autwand nicht geleistet werden kann. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarischer Anfragen nach bestem Wissen unvezüglich und vollständig zu beantworten. Bestem Wissen entspricht die Antwort, wenn das Wissen, das bei der Staatsregierung präsent ist, sowie jene lnformationen, die innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand zumindest in ihren Geschäftsbereichen eingeholt werden können, mitgeteilt wird (SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 19-l-97). Vollständig ist die Antwort, wenn alle lnformationen, über die die Staatsregierung verfügt oder mit zumutbarem Aufwand verfügen könnte, lückenlos mitgeteilt werden können (SächsVerfGH, a. a. O.). Zur Vorbereitung der Beantwortung ist eine umfassende Sachverhaltsermittlung vozunehmen. Diese Sachverhaltsermittlung ist jedoch im Hinblick auf die zeitlichen Vorgaben der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages beschränkt. Bei der Sachverhaltsermittlung kann daher nicht in jedem Fall das Ausschöpfen jeder denkbaren Erkenntnisquelle verlangt werden (SächsVerfGH, a. a. O.). Der Staatsregierung selbst liegen die erfragten lnformationen über die obenstehende Antwort hinaus nicht vor. Eine die angefragten Daten umfassende Statistik zu erledigten Räumungsaufträgen, die Wohnungen betreffen, wird nicht geführt. Auch in den der Staatsregierung nachgeordneten Behörden sind die erfragten lnformationen nicht unmittelbar verfügbar. Vielmehr wären umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den dortigen Aktenbeständen erforderlich. Eine weitergehende Beantwortung der Anfrage ist daher innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand nicht zu leisten. Die genaue Anzahl durch Gerichtsvollzieher in Sachsen in den Jahren 2Q14 und 2015 geräumten Wohnungen kann nur nach Durchsicht jeder der insgesamt 7.633 Zwangsvollstreckungsakten ermittelt werden, wozu jeder sächsische Gerichtsvollzieher jede einzelne Akte händisch ziehen und auf die erfolgte Erledigung und den zugrundeliegenden Titel hin überprüfen müsste. Bereits die große Zahl der durchzusehenden Akten und die Vielzahl der zu beteiligenden Gerichtsvollzieher lässt erkennen, dass die konkrete Beantwortung der Frage innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu leisten ist, ohne die Arbeitsfähigkeit der sächsischen Gerichtsvollzieher erheblich einzuschränken. Seite 3 von 5 STAATSMìNISTERIUM DER JUSTìZ Freìstaat SACHSEN Eine über die obenstehende Antwort hinausgehende Beantwortung der Frage ist deshalb im Ergebnis der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen lnformationsinteresse einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Behörden andererseits, auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen lnformationsinteresses, unverhältnismäßig. Dabei fand auch Bertrcksichtigung, dass das parlamentarische lnformationsinteresse vorliegend nicht vollständig zurücktreten musste, sondern die mit vertretbarem Aufwand recherchierbaren Daten übermittelt werden. Frage 2: Wie hat sich die Zahl der Anträge auf Zwangsräumungen in Sachsen von 2013 bis 2015 prozentual verändert (bitte nach Jahren getrennt und nach Amtsgericht, Landesgerichtsbezirk und Oberlandesgerichtsbezirk insgesamt aufschlüsseln)? Für die Beantwortung wurden wiederum die statistisch erfassten Räumungsaufträge aus den Übersichten über die Geschäftstätigkeit der Gerichtsvollzieher des Oberlandesgerichts Dresden herangezogen. Auf die Hinweise zu Frage 1 wird Bezug genommen. Dargestellt ist jeweils die prozentuale Veränderung zum Vorjahr. Veränderungen der durch die Gerichtsvollzieher im Freistaat Sachsen erledigten Räumungsaufträge im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr in Prozent: Gerichtsbezirk 2014 2015 AG Aue 39,29 - 15,38 AG Chemnitz 8,33 - 18,41 AG Döbeln 30,00 5,49 AG Freiberg 2,17 - 2.13 AG Marienberg - 18,60 40,00 LG-Bezirk Ghemnitz insgesamt 11,62 - 9,92 AG Dippoldiswalde 5,36 8,47 AG Dresden 1,80 - 14,27 AG Meißen - 8,14 - 13,92 AG Pirna - 16,22 - 4,30 AG Riesa - 18,18 - 9,52 LG-Bezirk Dresden insgesamt '1,81 - 12,00 Seite 4 von 5 STAATSMTNTSTERTUM I DER JUSTìZ I Freistaat SACHSEN AG Bautzen 12,96 - 4,92 AG Görlitz 43,24 3,77 AG Hoyerswerda 15,38 0,00 AG Kamenz 28,26 6 78 AG Weißwasser 34,78 -22,58 AG Zittau 50,00 7 69 LG-Bezirk Görlitz insgesamt 26,69 2,2O AG Borna 13,25 58,51 AG Döbeln 30,00 5,49 AG Eilenburg 40,48 - 16,10 AG Grimma 1,89 62,96 AG Leipzig 3,74 - 0,39 AG Torgau 32,61 6 56 LG-Bezirk Leipzig insgesamt 7,81 4,58 AG Aue 39,29 - 15,38 AG Auerbach - 2,70 - 16,67 AG Hohenstein-Ernstthal 4,94 - 9,41 AG Plauen 3,74 - 13,51 AG Zwickau 3,60 - 12,74 LG-Bezirk Zwickau insgesamt 3,37 - 12,63 OLG-Bezirk insgesamt 6,06 - 5,23 Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 5 von 5 2016-04-27T13:55:34+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes