STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRA1JCl1ERSCl-IUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4690 Thema: Beitragsschuldner bei der AOK PLUS Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Personen hatten Ende 2015 Schulden bei der AOK PLUS? Am 31. Dezember 2015 hatten insgesamt 69.757 Personen Beitragsschulden bei der AOK PLUS. Frage 2: Wie viele davon kamen aus Sachsen? 48.058 Beitragsschuldner der AOK PLUS kamen aus Sachsen. Frage 3: Wie hoch war Ende 2015 die Gesamtsumme der Beitragsschulden ? Die Gesamtsumme der Beitragsschulden der AOK PLUS betrug am 31. Dezember 2015 insgesamt 206.020.165 EUR. Frage 4: Was waren die wesentlichen Ursachen für Beitragsschulden? Wesentliche Ursache für Beitragsschulden sind nicht entrichtete Beiträge. Es ergeben sich folgende Fallgestaltungen: - Die obligatorische Einkommensüberprüfung wurde vom Mitglied nicht beantwortet. Die Einstufung erfolgte gemäß § 188 Abs. 4 SGB V daher in der Regel mit dem monatlichen Höchstbetrag von bis zu 667 EUR. Dieser Beitrag wurde vom Mitglied nicht entrichtet. - Im Versicherungsverlauf des Mitgliedes bestehende Versicherungslücken wurden zum Teil rückwirkend geschlossen und verbeitragt Die fälligen Beiträge wurden nicht entrichtet. Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.51-16/245 Dresden, ,2t;,April2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www .sms. sachsen.de STAATSMINISTEHlUM fÜR SOZlALES UND VE RBRAUCl iERSCHUTZ - Im Versicherungsverlauf des Mitgliedes bestehende Versicherungslücken zwischen zwei Zeiten des Arbeitslosengeld II-Bezuges wurden geschlossen und verbeitragt Die Durchführung des Beitragseinzugs ist während des Arbeitslosengeld II-Bezuges jedoch nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2016-04-27T09:38:03+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes