STAATSM11MISTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/9756 Dresden . 7o.April 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4693 Thema: Brandanschläge und weitere Straftaten in Brandis Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "In der dritten Märzwoche 2016 wurden in Brandis zwei Pizzalieferfahrzeuge in Brand gesetzt. Mit einem Beitrag im MDR-Fernsehen vom 24. März2016.rücktder Neonazi Manuel S. aus Brandis als mögTicher Jater ins Visier. Dieser bedrohte die Journalistlnnen des MDR'beim Drehen und versuchte sie tätlich anzugreifen. Bei der Ingewahrsamnahme in der Nacht vom 28. auf den 29. März 2016 beschosserdie~Poiizei"mit einer selbstgebauten Armbrust und angespitzten Pfeilen." Namens uncUm Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der Ermittlungsstand im Fall der o. g. Brände in Brandis, welehe Ermittlungsschritte wurden vorgenommen und welche Polizeidienststelle führt die Ermittlungen? Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Leipzig bzw. der Polizeidirektion Leipzig in dem wegen Brandstiftungen am 15. März"2016 und amT 19 März 2016 an zwei Pkw in Brandis geführten Verfahren sind noch'nicht'abae^ schlössen Bisher wurden Zeugen vernommen, die dauert noch an. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACtiSETN Frage 2: Wieso kam es erst in der Nacht vom 28. auf den 29. März 2016 zur Festnähme eines Tatverdächtigen? Der Frage, wieso es erst in der Nacht vom 28. auf den 29. März 2016 zur Festnähme eines Tatverdächtigen kam, scheint zugrunde zu liegen, es befinde sich nunmehr eine Person wegen der unter Ziffer 1 beschriebenen Taten in Untersuchungshaft. Dies trifft mangels dringenden Tatverdachts nicht zu. Als Haftsache wird das Verfahren der Staatsanwaltschaft Leipzig geführt, bei dem einern Beschuldigten zur Last gelegt wird, am 27. März 2016 gegen 22:00 Uhr zwei Brandsätze in ein Anwesen in Brandis geworfen zu haben, wodurch das Holztor einer Garage Feuer fing. Eine Hinweisgeberin hatte nach der Tat über den Notruf der Polizei mitgeteilt, der Täter werde vor Ort von Zeugen festgehalten. Die Täterschaft des Beschuldigten wurde von einer zweiten Augenzeugin bestätigt. Nach dem Eintreffen der Polizeikräfte war der Beschuldigte jedoch bereits geflohen und hatte s7ch in seiner Wohnung verschanzt. Von dort beschoss er die Einsatzkräfte mit einer Armbrust. Er konnte schließlich überwältigt werden und befindet sich seit dem 28. März 2016 in Untersuchungshaft . Auch insoweit dauern die Ermittlungen noch an. Frage 3: Welche strafrechtlichen Konsequenzen haben die Drohungen und tätlichen Angriffe beim Dreh des MDR-Teams durch den genannten Neonazi? Welche strafrechtlichen Konsequenzen das Verhalten des Beschuldigten hat, kann derzeit nicht beurteilt werden. Die Tat ist noch nicht hinreichend aufgekfärt, die'Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Frage 4: ^elc.heweit^r?n' mutmaßlich Politisch rechts motivierten Straftaten, ggf. mit Be- Zügen zum Tatverdächtigen, wurden in Brandis in den Jahren 2015 und 2016 begangen ? (bitte nach Orten, Datum und Deliktsgruppen und politischer Tatmotivation auflisten) ?die Antworten der Staatsregierung auf die Kleinen Anfraaen Drs.-Nr 2898, 6/3131 und 6/3430 verwiesen. t-euiiidlichen Grüßen M Seite 2 von 2 2016-04-21T09:41:09+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes