Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4697 Thema: „Kontrollstellen“, „Kontrollbereiche“ und „Straßen von erheblicher Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität“ in Leipzig, 1. Quartal 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann und wo erfolgte im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. März 2016 die Einrichtung von Kontrollstellen bzw. Kontrollbereichen im Zusammenhang mit Versammlungen oder sonstigen Zusammenkünften im öffentlichen Raum, entsprechend §§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 bzw. Nr. 6 SächsPolG? (Bitte nach zeitlicher und räumlicher Ausdehnung der Maßnahmen und auf Grund welcher Lageerkenntnisse oder welcher Einsatzlage auflisten) Kontrollbereiche im Sinne der Fragestellung sind nachfolgend aufgeführt: Die Einrichtung von Kontrollstellen nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Sächs- PolG wird weder statistisch erfasst noch anderweitig zentral dokumentiert. 4. Januar 2016, 16:00 Uhr - 22:00 Uhr Tröndlingring / Gerberstraße / Keilstraße / Kurt-Schumacher-Straße / Preußenseite / Sachsenseite / Brandenburger Straße / Georgiring / Augustusplatz / Roßplatz / Wilhelm-Leuschner-Platz / Peterssteinweg / Straße des 17. Juni / Beethovenstraße / Wilhelm-Seyfferth-Straße / Friedrich-Ebert- Straße / Käthe-Kollwitz-Straße / Thomasiusstraße / Ranstädter Steinweg / Tröndlingring Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-0141.50/9759 Dresden, . April 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. Seite 2 von 5 11. Januar 2016, 15:00 Uhr - 23:00 Uhr Pfaffendorfer Straße / Nordplatz / Kickerlingsberg / Springerstraße / Eutritzscher Straße / Kurt-Schumacher-Straße / Preußenseite / Sachsenseite / Brandenburger Straße / Hofmeisterstraße / Rosa-Luxemburg-Straße / Schützenstraße / Querstraße / Grimmaischer Steinweg / Augustusplatz / Grünewaldstraße / Härtelstraße / Straße des 17. Juni / Beethovenstraße / Kreisverkehr am Johannapark / Edvard-Grieg-Allee / Marschnerstraße / Käthe-Kollwitz-Straße / Friedrich-Ebert-Straße / Jahnallee / Leibnitz Straße / Emil-Fuchs-Straße / Pfaffendorfer Straße 1. Februar 2016, 16:00 Uhr - 22:00 Uhr Pfaffendorfer Straße / Nordplatz / Eutritzscher Straße / Kurt-Schumacher-Straße / Preußenseite / Sachsenseite / Brandenburger Straße incl. OBI-Parkplatz / Hofmeisterstraße / Rosa-Luxemburg-Straße / Schützenstraße / Querstraße / Grimmaischer Steinweg / Augustusplatz / Grünewaldstraße / Härtelstraße / Straße des 17. Juni / Beethovenstraße / Kreisverkehr am Johannapark / Edvard-Grieg-Allee / Marschnerstraße / Käthe-Kollwitz-Straße / Friedrich-Ebert-Straße / Jahnallee / Leibnitz Straße / Emil-Fuchs-Straße / Pfaffendorfer Straße 7. März 2016, 16:00 Uhr - 23:00 Uhr Pfaffendorfer Straße / Nordplatz / Eutritzscher Straße / Kurt-Schumacher-Straße / Preußenseite / Sachsenseite / Brandenburger Straße incl. OBI-Parkplatz / Hofmeisterstraße / Rosa-Luxemburg-Straße / Schützenstraße / Querstraße / Grimmaischer Steinweg / Augustusplatz / Grünewaldstraße / Härtelstraße / Straße des 17. Juni / Beethovenstraße / Kreisverkehr am Johannapark / Edvard-Grieg-Allee / Marschnerstraße / Käthe-Kollwitz-Straße / Friedrich-Ebert-Straße / Jahnallee / Leibnitz Straße / Emil-Fuchs-Straße / Pfaffendorfer Straße Die vorangestellten Kontrollbereiche wurden anlässlich der wiederkehrenden Legida- Veranstaltungen eingerichtet. Grundlage für die jeweilige Gefahrenprognose waren jeweils die Erkenntnisse aus dem Verlauf der vorangegangenen Veranstaltungen bzw. der Polizeieinsätze. So ist öffentlich seitens verschiedener Personen und Vereinigungen bzw. Bündnisse zu Gegenaktionen oder Blockaden aufgerufen worden. Unter den Gegendemonstranten befanden sich stets gewaltbereite bzw. gewaltgeneigte Personen aus dem linksextremistischen Spektrum, die wiederholt und an verschiedenen Standorten der Aufzugsstrecke versuchten, mittels körperlicher Gewalt die polizeilichen Absperrungen zu überwinden, um die Aufzugsstrecke zu blockieren. Potentielle Teilnehmer der LEGIDA- Versammlung und auch unbeteiligte Dritte wurden sowohl auf dem Weg zur Versammlung bzw. beim Abgang angegriffen. Die Störaktionen wurden teils koordiniert durchgeführt und sind dem linksextremen Spektrum zuzuordnen. Es musste weiterhin von einem großen Störinteresse insbesondere des linksextremistischen Lagers mit dem Versuch von Blockaden und des Verübens von Gewalttaten ausgegangen werden. Der Aufruf „Legida läuft nicht!“ ist nach wie vor gültig. Aus der LEGIDA-Kundgebung heraus kam es ebenfalls zu Übergriffen auf Gegendemonstranten . Auch war innerhalb der Kundgebungen LEGIDA eine hohe aggressive Grundstimmung festzustellen. Es war davon auszugehen, dass Versammlungsteilnehmer sowohl bei Provokationen von „Versammlungsgegnern“ als auch bei als Provokation empfundenen polizeilichen Handlungen gewaltsam agieren. Seite 3 von 5 Frage 2: Wie viele Kontrollbereiche entsprechend § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 SächsPolG wurden wo im Gebiet der Stadt Leipzig im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. März 2016 auf Grund welcher Lageerkenntnisse eingerichtet und ausgewiesen ? (Bitte nach zeitlicher und räumlicher Ausdehnung der Maßnahmen und auf Grund welcher Lageerkenntnisse oder welcher Einsatzlage auflisten) Nachfolgend aufgeführter Kontrollbereich wurde im Sinne der Fragestellung eingerichtet : 31. Dezember 2015, 16:00 Uhr bis zum 1. Januar 2016, 06:00 Uhr Karl-Tauchnitz-Brücke / Martin-Luther-Ring / Dittrichring / Goerdelerring / Tröndlinring / Willy-Brandt-Platz / Kurt-Schumacher-Straße / Preußenseite / Sachsenseite / Brandenburger Straße / B2 / Prager Straße / Johannisalle / Straße des 18. Oktober / Semmelweisstraße / Zwickauer Straße / Probstheidaer Straße / Karl-Jungbluth-Straße / Liechtensteinstraße / Bornaische Straße / Prinz-Eugen-Straße / Koburger Straße / B2 / Wundstraße / Karl-Tauchnitz-Straße / Karl-Tauchnitz-Brücke / Martin-Luther-Ring Der vorangestellte Kontrollbereich wurde anlässlich des Jahreswechsels 2015/2016 eingerichtet. Grundlage für die Gefahrenprognose waren die Erkenntnisse aus den Polizeieinsätzen anlässlich des Jahreswechsels vorheriger Jahre. Seit den 1990er Jahren kam es zum Jahreswechsel am Connewitzer Kreuz wiederholt zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen der Connewitzer Szene , erlebnisorientierten Jugendlichen und der Polizei, deren Intensität mit der Zeit zunahm . Im Rahmen dieser Auseinandersetzungen kam es zu spontanen Aufzügen, Verstößen gegen Straf- und Bußgeldvorschriften, sowie zu verletzten Personen; darunter auch Polizeibeamte. Zum Jahreswechsel 2014/2015 hielten sich am 1. Januar 2015 ab 00:00 Uhr ca. 1.000 Personen am Connewitzer Kreuz auf. Gegen 00:30 Uhr formierte sich im Bereich des Connewitzer Kreuzes ein Aufzug von zunächst 30 Personen, welcher sich gegen 00:47 Uhr mit ca. 500 teilweise vermummten Personen in Bewegung setzte. Ein Fronttransparent hatte die Aufschrift: „Nationalismus raus aus den Köpfen“. In Höhe der Wiedebachpassage (Außenstelle des Polizeirevier Leipzig-Südost) wurden aus den Aufzug in Richtung der Fensterscheiben und Einsatzfahrzeuge Flaschen geworfen und Feuerwerkskörper abgefeuert. Es wurde ein Polizeibeamter verletzt und ein Einsatzfahrzeug beschädigt. Ein Vertreter der Versammlungsbehörde verfügte aufgrund des unfriedlichen Verlaufes den Stopp und die Auflösung des Aufzuges. In räumlicher und zeitlicher Nähe wurden mehrere Müllcontainer in Brand gesetzt. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 3: Welche Straßen im Gebiet der Stadt Leipzig wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. März 2016 auf Grund welcher Lageerkenntnisse und welches polizeilichen Konzeptes als „Straßen von erheblicher Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität“ nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SächsPolG ausgewiesen ? (Bitte nach Datum, Zeitraum, Lageerkenntnisse und Benennung des polizeilichen Konzeptes auflisten) Seite 4 von 5 Von der Polizeidirektion Leipzig wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. März 2016 keine Straßen von erheblicher Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 5 SächsPolG ausgewiesen. Frage 4: Wie viele Kontrollen wurden in den unter der Antwort auf Frage 1., 2. und 3. ausgewiesenen Bereichen mit erweiterten Kompetenzen der Polizei tatsächlich durchgeführt? (Bitte getrennt nach Kontrollstellen, Straßen von erheblicher Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität und Kontrollbereichen auflisten ) Die Frage kann nicht beantwortet werden, da von der Polizeidirektion Leipzig keine gesonderte Statistik zu Kontrollen und deren Ergebnissen geführt wird. Frage 5: Wie viele Ordnungswidrigkeiten und Straftaten wurden nachweislich auf Grund der erweiterten polizeilichen Befugnisse festgestellt, geahndet oder verhindert? (Bitte nach Datum und Uhrzeit, Ortsangabe, Personenzahl und Deliktsbenennung und getrennt nach Kontrollstellen, Straßen von erheblicher Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität und Kontrollbereichen auflisten) Gemäß Art. 51 Abs. 1 Sächsische Verfassung ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Bestem Wissen entspricht die Antwort, wenn das Wissen, das der Staatsregierung präsent ist, sowie jene Informationen, die innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand zumindest in ihren Geschäftsbereichen eingeholt werden können, mitgeteilt wird (SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 19-I-97). Vollständig ist die Antwort, wenn alle Informationen, über die die Staatsregierung verfügt oder mit zumutbarem Aufwand verfügen könnte, lückenlos mitgeteilt werden (SächsVerfGH, a.a.O). Zur Vorbereitung der Beantwortung ist eine umfassende Sachverhaltsermittlung vorzunehmen. Die Sachverhaltsermittlung ist jedoch im Hinblick auf die zeitlichen Vorgaben der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags beschränkt. Bei der Sachverhaltsermittlung kann daher nicht in jedem Fall das Ausschöpfen jeder denkbaren Erkenntnisquelle verlangt werden (SächsVerfGH, a.a.O). Eine gesonderte Statistik zu Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die im Zusammenhang mit polizeilichen Befugnissen aufgrund der Einrichtung von Kontrollbereichen festgestellt und geahndet werden, wird durch die sächsische Polizei nicht geführt. Für den angefragten Zeitraum wurden für das gesamte Stadtgebiet Leipzig 24.227 Straftaten erfasst. Elektronisch mit erheblichem Aufwand recherchierbar ist allein, welche dieser Straftaten den Kontrollbereichen in räumlicher Hinsicht zugeordnet werden können. Dazu müsste jeder einzelne Straßenzug des jeweiligen Kontrollbereiches als Abfragekriterium in das polizeiliche Datensystem eingestellt werden. STAATSM1M1STER1IIM DES INNERN Freistaat SACMSETN Für sämtliche sonstige für die Beantwortung erforderliche Recherchen wäre die Durch- Sicht und Auswertung der Verfahrensakten zu den Straftaten erforderlich, die den Kontrollbereichen in räumlicher Hinsicht zugeordnet werden konnten. Aus diesen Verfahrensakten müssten zunächst diejenigen ermittelt werden, bei denen die Straftaten in den jeweiligen zeitlichen Geltungsbereich der betreffenden Kontrollbereiche fallen. Die verbleibenden Verfahrensakten müssten dann darauf hin gesichtet werden, ob die betreffenden Straftaten tatsächlich aufgrund der polizeilichen Befugnisse aufgrund der Einrichtung der betreffenden Kontrollbereiche festgestellt oder geahndet wurden oder ob die Feststellung der Straftat z. B. aufgrund einer Anzeige erfolgte. Erst die so recherchierten Strafverfahrensakten könnten dann nach den Vorgaben der Fragestellung ausgewertet werden. Vorstehende Ausführungen gelten im Wesentlichen auch für Ordnungswidrigkeitenverfahren . Soweit im Rahmen der Fragestellung auch nach der Verhinderung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten aufgrund der polizeilichen Befugnisse infolge der Einrichtung eines Kontroltbereichs gefragt wird, wird darauf verwiesen, dass spezielle Angaben im Sinne der Fragestellung nicht erhoben werden. Die Beantwortung der Frage ist im Ergebnis der vorzunehmenden Abwägung unverhältni ^mäßig und in der zur Verfügung stehenden Zeit ohne erhebliche Einschränkungen dfer sächsischen Polizei nicht zu leisten, Mit ffeu/idlichen Grüßen Markus Ulbi(^ Seite 5 von 5 6_4697_rs SB2-6PS-Biz16042709171 2016-04-27T10:11:09+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes