STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs24.0141.51/8201 Dresden .72 April 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/4704 Thema: Sächsische Asyl- und Flüchtlingspolitik 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viel Geld wurde durch den Freistaat Sachsen im Jahr 2015 aus welchen Haushaltstiteln für die Unterbringung von Asylbewerbern (gemäß § 3 Absatz 1 Ziffern 1 bis 3 des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes aufgeschlüsselt in Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte und sonstigen Unterkünften) insgesamt verausgabt ? Für den Betrieb der landeseigenen Aufnahmeeinrichtung wurden im Jahr 2015 aus Kapitel 03 03, Titel 547 63 des Sächsischen Staatshaushaltsplanes Ausgaben in Höhe von insgesamt 130.280.455,10 EUR getätigt. Gemeinschaftsunterkünfte und sonstige Unterkünfte im Sinne von § 3 Absatz 1 Nr. 2 und 3 des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes (Sächs- FlüAG) werden von den Landkreisen und Kreisfreien Städten als untere Unterbringungsbehörden geschaffen und betrieben. Gemäß § 10 Absatz 1 SächsFlüAG erstattet der Freistaat Sachsen den Landkreisen und Kreisfreien Städten für die im Rahmen der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern entstehenden Kosten eine Pauschale in Höhe von 1.900 EUR je Person und Vierteljahr unabhängig der Form der Unterbringung. Mit der Pauschale werden alle notwendigen Ausgaben unter Einschluss der Ausgaben für personellen und sachlichen Verwaltungsaufwand, für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie für liegenschaftsbezogene Ausgaben und Aufwendungen im Rahmen der Unterbringung abgegolten . Zu den Erstattungen an die Kommunen für das Jahr 2015 wird jeweils auf die Antworten der Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen Drs.-Nr. 6/2752 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCHSBTN sowie Drs.-Nr. 6/3323 verwiesen. Die Ausgaben erfolgten aus Kapitel 03 03, Titel 633 63 des Sächsischen Staatshaushaltsplanes. Zu den Finanzmitteln für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen im Jahr 2015 nach dem Gesetz zur Stärkung der kommunalen Investitionskraft vom 16. Dezember 2015 (SächsGVBI. S. 656) wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/3771 verwiesen. Diese Zuweisungen erfolgten aus folgenden Titeln des Sächsischen Staatshaushaltsplanes: Bedarfszuweisungen in Höhe von 20.000.000 EUR - Kapitel 15 30, Titel 613 32 Investitionspauschale in Höhe von 17.500.000 EUR - Kapitel 15 03, Titel 883 15 Ergänzungspauschale in Höhe von 23.000.000 EUR - Kapitel 15 03, Titel 633 06 Frage 2: Welcher Betrag wurde durch den Freistaat Sachsen im Jahr 2015 aus welchen Haushaltstiteln für Ausreiseeinrichtungen bzw. für Leistungen in Ausreiseeinrichtungen anderer Bundesländer gemäß § 4 des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes insgesamt verausgabt? Der Freistaat Sachsen verfügt über keine Ausreiseeinrichtungen nach § 61 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes und nutzt auch nicht die Ausreiseeinrichtungen in anderen Bundesländern. Frage 3: Wie viel Geld wurde durch den Freistaat Sachsen im Jahr 2015 aus welchen Haushaltstiteln für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§10 Absatz 1 Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz, aufgeschlüsselt nach eigenen Leistungen und Kostenerstattungen an die Landkreise und Kreisfreien Städte) insgesamt ausgegeben? Auf die Antwort auf die Frage 1 wird verwiesen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass Kostenträger für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz die Landkreise und Kreisfreien Städte sind. Ausgaben und Einnahmen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden jährlich vom Statistischen Landesamt Sachsen erhoben. Mit der Auswertung für das Jahr 2015 ist im zweiten Halbjahr 2016 zu rechnen. Frage 4: Wie viel Geld wurde durch den Freistaat Sachsen im Jahr 2015 aus welchen Haushaltstiteln für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§10 Absatz 2 und Absatz 3 Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz, aufgeschlüsselt nach eigenen Leistungen und Kostenerstattungen an die Landkreise und Kreisfreien Städte) insgesamt ausgegeben? Hinsichtlich der Erstattungen gemäß § 10 Absatz 2 SächsFlüAG wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen Drs.-Nr. 6/3771 bzw. 6/4709 verwiesen. Seite 2 von 5 STAATS1V11N1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCHSE1N Für Erstattungen gemäß § 10 Absatz 3 SächsFlüAG ergeben sich folgende Angaben: Landkreis/Kreisfreie Stadt Höhe der Erstattungen gem. § 10 Abs. 3 SächsFlüAG (in EUR) Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Bautzen Meißen Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Görlitz Leipzig, LK Nordsachsen Chemnitz Dresden Leipzig Sachsen gesamt: 15.187,50 14.625,00 16.312,50 19.687,50 10.125,00 14.625,00 7.312,50 17.437,50 21.375,00 0 22.500,00 29.812,50 25.875,00 214.875,00 Frage 5: Wie viel Geld wurde durch den Freistaat Sachsen im Jahr 2015 aus welchen Haushaltstiteln für Sprachkurse und andere Integrationsmaßnahmen (aufgeschlüsselt nach Landkreise und Kreisfreie Städte) insgesamt ausgegeben? 1 Vollzug der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration zur Förderung der sozialen Integration und Partizipation von Personen mit Migrationshintergrund und der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts (Richtlinie Integrative Maßnahmen) vom 13. August 2015 aus Mitteln des Sächsischen Staatshaushaltsplanes bei Kapitel 08 10, Titel 633 51, 547 51 sowie 681 51 Verteilungsschlüssel für die Umsetzung von Teil 2 der Richtlinie (Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen) Kreisfreie Stadt Landkreis Bevölkerung am 31.12.2014 Bevölkerung in % Anteil Finanzmittel in Euro Stadt Chemnitz 243.521 6,01 105.175 Erzgebirgskreis 349.582 8,62 150.850 Mittelsachsen 312.711 7,71 134.925 Vogtlandkreis 232.390 5,73 100.275 Zwickau 325.137 8,01 140.175 Stadt Dresden 536.308 13,22 231.350 Bautzen 306.570 7,55 132.125 Görlitz 260.188 6,41 112.175 Meißen 243.745 6,01 105.175 Seite 3 von 5 STAATSM1N1STER1UM DES 1NN ERN Freistaat SACHSEN Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 245.954 6,06 106.050 Stadt Leipzig 544.479 13,42 234.850 Leipzig 257.647 6,35 111.125 Nordsachsen 197.042 4,85 84.875 Nach Teil 1 der Richtlinie werden Projekte gefördert. Die Mittelaufteilung erfolgt nicht nach Landkreisen und Kreisfreien Städten. Insgesamt wurden 1,75 Mio. Eure an die Projektträger ausgereicht. 2. Vollzug der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration zur Förderung der sozialen Betreuung von Flüchtlingen in kommunalen Unterbringungseinrichtungen (RL Soziale Betreuung Flüchtlinge) vom 8. Juli 2015 aus Mitteln des Sächsisehen Staatshaushaltsplanes bei Kapitel 08 10, Titel 633 51 Verteilung nach der Anzahl der untergebrachten Personen im 4. Quartal 2014 (gewogener Durchschnitt) (Quelle SMI) Kreisfreie Stadt Landkreis Summe Personen Okt - Dez 2014 Anteil an Insgesamt Anteil bei 4.632.000 EUR Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau 2.370 2.729 2.986 1.982 3.261 6,23% 7,18% 7,85% 5,21% 8,57% 288.639,87 332.362,11 363.661,87 241.385,74 397.153,84 Dresden, Stadt Bautzen Görlitz Meißen Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 5.441 3.007 1.961 2.298 2.293 14,31% 7,91% 5, 16% 6,04% 6,03% 662.653,80 366.219,44 238.828,18 279.871,06 279.262,11 Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen 4.954 2.588 2.163 13,03% 6,80% 5,69% 603.342,57 315.189,86 263.429,55 Seite 4 von 5 STAATSM1N1STEE1UM DES INNERN Freistaat SACMSETN 3. Mittel für Rückkehrberatung aus Mitteln des Sächsischen Staatshaushaltsplanes bei Kapitel 08 10, Titel 633 51. Verteilung nach der Anzahl der untergebrachten Personen im 4. Quartal 2014 (gewogener Durchschnitt) (Quelle SMI) Kreisfreie Stadt Landkreis Summe Personen Okt-Dez 2014 Anteil an Insgesamt Okt - Dez 2014 in % Zusatz Rückkehrberatung in 2015 (585.000 Euro) Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Zwickau 2.370 2.729 3.261 8,54 9,83 11,75 49.935,17 57.499,19 68.708,27 Dresden, Stadt Görlitz Meißen 5.441 1.961 2.298 19,60 7,06 8,28 114.640,19 41.317,67 48.418,15 Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen 4.954 2.588 2.163 17,84 9,32 7,79 104.379,25 54.528,36 45.573,74 4. Wegweiserkurse aus Mitteln des Sächsischen Staatshaushaltsplanes bei Kapitel 08 10, Titel 547 51 Asylsuchende erhalten im Rahmen eines Modellprojekts an sechs Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) einen sogenannten Wegweiserkurs (insgesamt 30 h; davon 15 h Sprache, 15 h Wertevermittlung). Darin werden die Grundwerte und Gepflogenheiten unseres Gemeinwesens vermittelt. Dies gibt den Ankommenden Orientierung, beugt möglichen Konflikten vor und erleichtert das Zusammenleben in und im Umfeld der EAE- / Insgesfamt/wurden für die Wegweiserkurse 300.000,00 Euro an die Projektträger aus- ; Mit fr^unpllichen Grüßen Markus Ulbii Seite 5 von 5 2016-04-25T13:28:31+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes