STAATSM11M1STBR1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/9770 Dresden21 April 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.:6/4718 Thema: Befähigung zum Einsatz von Messgeräten zur Verkehrsüberwachung bei der sächsischen Polizei Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche und wie viele Messgeräte zur Verkehrsüberwachung wurden durch die sächsische Polizei in den Jahren 2000 bis 2015 eingesetzt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Polizeidirektionen, Verwendungsbereich , Gerätemodell und Anschaffungsjahr!) Zur Beantwortung der Frage wird auf die Anlage verwiesen. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die Geräte zur Geschwindigkeits- und Abstandsüberwachung hier nicht enthalten sind. Diese sind in den Übersichten , welche als Anlage 2 der Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/4711 und als Anlage 3 zur Drs.-Nr. 6/4712 beigefügt sind, dargestellt. Von einer weiteren Aufschlüsselung entsprechend der Fragestellung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktionsund Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STEP1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet, weil differenziertere Aussagen für die Jahre 2000 bis 2015 erhebliche manuelle Recherchen in Altsystemen und -Übersichten durch mehrere nachgeordnete Dienststellen notwendig machen. Hintergrund ist die Tatsache, dass ein wesentlicher Teil des im Bestandssystem DALBe vorhandenen Datenbestandes für weiterführende Erhebungen nicht geeignet ist. Darüber hinaus erfolgte im Jahr 2009 eine Änderung der Bestandsnachweisung. Weiterhin fanden im Abfragezeitraum drei Organisationsveränderungen der sächsischen Polizei statt. Insofern wären für die Beantwortung die Bestands-, Beschaffungs- sowie Wartungsunterlagen für jedes einzelne Jahr und Gerät heranzuziehen, wobei eine umfassende und vollständige Beantwortung mithin nicht gesichert werden könnte. Allein für die 2.927 Messgeräte, welche in der als Anlage beigefügten Übersicht dargestellt sind, wären bei einem Gesamtaufwand (Recherche Seriennummer etc., manuelle Durchschau der zugehörigen Dokumente, Entwurf Auswertetabelle und Einpflegen der Daten) von fünf Minuten je Gerät fast 244 Stunden und damit mehr als 30 Manntage erforderlich. Frage 2: Wie viele Bedienstete der sächsischen Polizei waren und sind im Umgang mit den zu Frage 1 erfragten Messgeräten ausgebildet und wie viele Bedienstete der sächsischen Polizei sind aufgrund Aus- und Fortbildungsstand zur Einrichtung der jeweiligen Messstellen befähigt und befugt? (Bitte aufschlüsseln Jahren, Polizeidirektionen , Gerätemodell!) Frage 3: Wie viele Bedienstete der sächsischen Polizei nahmen in den Jahren 2009 bis 2015 in welchem zeitlichen Umfang an Weiterbildungsmaßnahmen zur Einrichtung von Messstellen und zum Einsatz von Messgeräten zur Verkehrsüberwachung teil? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Polizeidirektionen, Polizeibediensteten und Weiterbildungsstunden!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SAC1-ISE1N Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet, weil Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen der Bediensteten zu den Messgeräten der Verkehrsüberwachung weder als Statistik noch durch EDV-Systeme abrufbare Datensätze vorliegen. Eine wie oben geforderte Aufstellung ist innerhalb der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Der Aufwand für die Erhebung der Daten beliefe sich bei der notwendigen manuellen Sichtung der Personalakten auf durchschnittlich mindestens fünf Minuten pro Fall. Bei insgesamt 12.911 Polizeibediensteten (zum Stichtag 1. Januar 2016 - ohne Beamte in Ausbildung) ergäbe sich ein zeitlicher Aufwand von ca. 1.076 Stunden (dies entspricht ca. 27 Wochen). Die Staatsregierung verfügt nicht über ausreichende Kapazitäten in den Personalverwaltungsbereichen der Polizeidienststellen und Einrichtungen für den Polizeivollzugsdienst, um eine solche zeitaufwändige Beantwortung ohne Gefährdung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit vornehmen zu können. Frage 4: Wie viele Bedienstete der sächsischen Polizei waren und waren in den Jahren 2009 bis 2015 zum Führen der ProViDa Kontrolltechnik ausgebildet und befugt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Polizeidirektionen!) Der nachfolgenden Übersicht sind die Anzahlen der Bediensteten der sächsischen Polizei zu entnehmen, die in den Jahren 2009 bis 2015 aufgrund ihrer Tätigkeit ProViDA Kontrolltechnik in den Polizeidirektionen führten. Voraussetzung für das Führen der ProViDa Kontrolltechnik ist die erfolgreiche Teilnahme an der dafür vorgesehenen Fortbildung. Dienststelle 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Polizeidirektion Chemnitz 37 35 34 33 32 30 28 Polizeidirektion Dresden 20 22 22 22 27 31 31 Polizeidirektion Görlitz 12 12 Polizqprektion Leipzig 21 22 22 24 21 20 18 Poliz@'idirektion Zwickau 7 91 92 94 93 95 99 95 Mit frfeunälichen Grüßen Markus Ulbig Anlage Seite 3 von 3 Anlage zur Drucksache 6/4718 Verwendungsbereich Modell Anzahl Längenmessgeräte verschiedene Ausführungen* 691 Höhenmessgeräte verschiedene Ausführungen* 84 Neigungsmessgeräte verschiedene Ausführungen* 24 Alcotest6510 Atemalkoholmessgeräte Alcotest 6820 Alcotest7410 850 110 1000 Drogenvortestgeräte DrugTest 5000 Bremsdruckprüfer Bremsdruckprüf-/Testkoffer EFSV 70 Bremsenprüfkoffer Kretec PK Bremsverzögerungsmesser VZM 100 EFSV 70A S1 EN 837-1 13 |Zurrspannmessgerate DoMessS Radlastwaagen WL 103 EVOCAR-2000 SAW10C SAW2A WL103-10T WL103-2T WL 104 22 10 21 18 12 Stützlastwaagen verschiedene Ausführungen* Schallpegel- und Elektrosmogmessgeräte verschiedene Ausführungen* 35 * im Bestandssystem DALBe nicht näher klassifiziert 2016-04-29T11:31:17+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes