Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4719 Thema: Bearbeitung von Verkehrsverstößen in Zusammenarbeit mit der Zentralen Bußgeldstelle Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Verkehrsverstöße wurden durch die sächsische Polizei jeweils in den Jahren 2009 bis 2015 der Zentralen Bußgeldstelle bei der Landesdirektion Sachsen mit wie vielen Messprotokollen übermittelt? (Bitte aufschlüsseln nach inländischen und ausländischen Fahrzeugen !) Zur Beantwortung der Frage wird auf die folgende Übersicht verwiesen. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die Anzahl der eingegangenen Messprotokolle zu Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen erst ab dem Jahr 2013 statistisch erfasst wird. Die Anzahl der in den Vorjahren eingegangenen Messprotokolle ist nicht mehr recherchierbar. Darüber hinaus erfolgt keine statistische Erhebung darüber, ob es sich bei den angezeigten Verkehrsverstößen um Verstöße mit in- oder ausländischen Fahrzeugen handelt. Jahr Anzahl der eingegangenen Messprotokolle Anzahl der mit Messprotokoll angezeigten Verkehrsverstöße (Geschwindigkeit und Abstand) 2009 154.387 2010 143.276 2011 148.502 2012 188.225 2013 915 151.416 2014 967 161.653 2015 1.131 163.337 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/9771 Dresden, 26. April 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. Seite 2 von 3 Frage 2: Zu wie vielen jeweils in den Jahren 2009 bis 2015 durch die sächsische Polizei festgestellten und an die Zentrale Bußgeldstelle weitergeleiteten Verstößen wurde ein Verwarnungs-/Bußgeldverfahren eingeleitet, in wie vielen Fällen wurde das Verfahren nicht eingeleitet (abgebrochene Verfahren)? (Bitte aufschlüsseln nach inländischen und ausländischen Fahrzeugen!) Frage 3: In wie vielen der „abgebrochenen Fälle“ aus Frage 2 waren die Bildqualität, die eingetretene Verjährung oder das Absehen von der Verfolgung bei aus dem Ausland stammenden Fahrzeugen oder sonstige Gründe ursächlich für die eingestufte Nichtverwertbarkeit? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Zur Beantwortung der Fragen wird auf die folgende Übersicht verwiesen. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die Anzahl der eingeleiteten und nicht eingeleiteten Verfahren summarisch nicht die Anzahl der im gleichen Jahr eingegangenen Verkehrsverstöße ergeben. Dies resultiert entweder aus aufgearbeiteten Rückständen aus dem Vorjahr oder aus übertragenen Überhängen in das folgende Jahr. Eine statistische Auswertung der einzelnen Abbruchgründe ist mit der eingesetzten Auswertungssoftware (esoDigitales II) nicht möglich. Es kann daher nur zwischen Abbrüchen wegen eingetretener (oder drohender) Verjährung und Abbrüchen aus sonstigen Gründen, welche die Bildqualität sowie ausländische Fahrzeuge beinhalten, unterschieden werden. Jahr Anzahl der eingegangenen Verkehrsverstöße insgesamt Anzahl der eingeleiteten Verfahren Anzahl der nicht eingeleiteten Verfahren Nicht eingeleitete Verfahren wegen Bildqualität, ausländisches Fahrzeug, sonstige Gründe eingetretene (oder drohende) Verjährung 2009 167.655 79.931 66.505 66.505 2010 154.971 76.404 75.830 66.318 9.512 2011 159.653 84.136 87.652 67.543 20.109 2012 197.322 82.705 114.779 73.237 41.542 2013 159.773 77.801 83.055 64.328 18.727 2014 172.393 77.298 99.256 72.698 26.558 2015 172.980 74.023 94.889 49.205 45.684 Frage 4: Werden Messprotokolle der sächsischen Polizei in elektronischer Form an die Zentrale Bußgeldstelle übermittelt, wenn ja ab welchem Jahr erfolgte dies, wenn nein, in welcher Form werden Messprotokolle übermittelt? Messprotokolle werden bislang nicht in elektronischer Form an die Zentrale Bußgeldstelle übermittelt. Aufgrund fehlender Schnittstellen werden die Messprotokolle in Papierform und die Messreihen bzw. Datensätze mittels beigelegtem elektronischem Datenträger übersandt. STAATSM1N1STBR1UM ÜBS INNERN Freistaat SACHSEN Frage 5: Wie viele Tablet-PC mit Schnittstellen zur elektronischen Weitergabe der Vorgänge an die Zentrale Bußgeldstelle der Landesdirektion und wie viele mobile Zahlungsgeräte zur Einziehung von Verwarnungsgeldern sind an die sächsische Polizei seit Ende 2012 ausgereicht und in Nutzung gebracht worden? Die sächsische Polizei verfügt nicht über Tablet-PC mit Schnittstellen zur elektronischei / Weitergabe von Vorgängen an die Zentrale Bußgeldstelle. Im Rahmen eines Praxistest^ werden seitens der sächsischen Polizei drei mobile Zahlungsterminals ven^tend^t. Mit freundlichen Grüßen Markus Ulbi Seite 3 von 3 6_4719_rs SB2-6PS-Biz16042809180 2016-04-28T09:57:09+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes