STA ATSIVIINI STER! U1VI FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Krauß, CDU-Fraktion Drs.-Nr.: 6/472 Thema: Rabenväter und -mütter Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Väter und Mütter zahlen in Sachsen keine Alimente, sodass Unterhaltsvorschuss gezahlt werden muss (bitte aufgegliedert nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Im Jahr 2013 erhielten 33.740 Kinder Unterhaltsvorschuss. Bezogen auf die Situation in den einzelnen Unterhaltsvorschussstellen wird auf die Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage mit der Drucksache 5/14829 verwiesen. Der Bezug von Unterhaltsvorschuss ist nicht gleichzusetzen mit der Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht. Diese ist deshalb nicht Gegenstand der UVG-Geschäftsstatistik. Frage 2: Welche Kosten entstehen dadurch der öffentlichen Hand (bitte aufgegliedert nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Zu den Kosten wird auf die Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage mit der Drucksache 5/14829 und die der Antwort beigefügte, nach wie vor aktuelle UVG-Geschäftsstatistik R für das Jahr 2013 verwiesen. Nach der gesetzlichen Regelung tragen im Freistaat Sachsen der Bund, das Land und die Kommunen von den ausgewiesenen Ausgaben jeweils ein Drittel. Von den Einnahmen erhalten der Freistaat lediglich 7,7 % und die Kommunen 59 %. Ein Drittel der Einnahmen verbleibt dem Bund. SSACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 42-0141.51-14/756 Dresden, Dezember 2014 Hausanschrift; Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Aibertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMINISTERIUIV] FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Frage 3: Wie hoch liegt die Rückholquote (bitte aufgegliedert nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die UVG-Geschäftsstatistik sieht die Erfassung von Rückholquoten nicht vor. Bezüglich des Verhältnisses der Ausgaben zu den Einnahmen wird ebenfalls auf die UVG-Geschäftsstatistik R für das Jahr 2013 verwiesen (siehe Antwort zu Frage 2). Seite 2 von 2