STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-0141.50/9787 Dresden, fik .April 2016^ Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE; Drs-Nr.: 6/4738 Thema: Verletzungen sächsischer Polizistinnen und Polizisten im Dienst 2015 - Aktualisierung der Kleinen Anfrage Drs. 6/1344 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Fra9e 1: Wie" viele Beamtinnen und Beamte der sächsischen Polizei verletzten sich 2015 in der Ausübung ihres Dienstes? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen, Art der Verletzung und Grund der Verletzung!) Frage 2: ..... _ ... . . . _, Wie" viele Tarifbeschäftigte der sächsischen Polizei verletzten 2015 in der Ausübung ihres Dienstes? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen, Art der Verletzung und Grund der Verletzung!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Für die Erhebung der Angaben (siehe Anlagen 1 und 2) wurde die von allen Polizeidienststellen und der Einrichtung für den Polizeivollzugsdienst (Dienststellen) auszufüllende Unfallerfassung und Unfallstatistik herangezogen . Diese Statistik wurde von der Leitenden Fachkraft für Arbeitssicherheit Fm Jahr 2009 gemäß § 3 Abs. 3 Buchst, c i. V. m. § 6 Abs. 3 Buchst c des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) eingeführt. In diese Statistik werden vorgegebene Angaben aus den Unfallanzeigen der Bediensteten eingetragen. Hierzu sind grundsätzlich alle Unfälle während des Dienstes dem Dienstvorgesetzten anzuzeigen. In der Statistik sind demnach alle Unfallanzeigen erfasst, die den Personalreferaten der Dienststellen vorlagen. Die Anzahl der tatsächlichen Verletzungsfälle kann jedoch aufgrund nicht gemeldeter Unfälle bzw. Unfallanzeigen auch höher sein. Darüber hinaus sind Dienstunfälle gemäß § 50 Abs. 1 des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes (SächsBeamtVG) innerhalb einer Ausschluss- Hausanschrift: Sächsisches Staatsmlnisterium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STBWUM DES INNERN Freistaat SÄCftSEN frist von zwölf Monaten nach dem Eintritt des Unfalls zu melden. Demzufolge sind möglicherweise noch nicht alle Unfälle gemeldet worden. Bünden des Datenschutzes werden Diagnosen in Folge von Krankschreibungen ?oiae"bescheimg"ungen den personalverwaltenden Stellen nicht mitgeteilt. _Dahe^r 3n'%aben"zu'de^verletzten Körperteilen gemacht werden, nicht jedoch zur /erlejzung. freundlichen Grüßen Markus U l bi. Anlagen: 2 Seite 2 von 2 Anlage zu Drs.-Nr. 6/4738, Frage Anzahl verletzte Beamte Art der Verletzung Ursache 1 Hand Arbeits-/Tätigkeitsbereich 1 Hals Arbeits-/Tätigkeitsbereich Daumen Arbeits-/Tätigkeitsbereich Halswirbelsäule Brandortbegehung Bisswunde li. Zeigefinger Fremdeinwirkung Teilung re. Knie Fremdeinwirkung körperliche Gewalt Fremdeinwirkung körperliche Gewalt'rellung Kinn/Kiefer :errungMuskelapperat re. Schulter Fremdeinwirkung körperliche Gewalt mit li. Fuß stark umgeknickt Fremdeinwirkung körperliche Gewalt