STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/9791 Dresden. ?? April 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4746 Thema: Gefährderansprache bei der sächsischen Polizei Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie werden Gefährder und Gefährderansprache durch die Sächsische Staatsregierung definiert? Zu dem Begriff "Gefährder" liegt eine in den polizeilichen Fachgremien der Innenministerkonferenz bundeseinheitlich abgestimmte Definition vor. Nach dieser gemeinsamen Definition von Bund und Ländern handelt es sich bei einem "Gefährder" um eine Person, "bei der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblieher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a StPO, begehen wird". In den hierzu bestehenden, bundeseinheitlich abgestimmten Maßnahmenkatalogen wird eine "Gefährderansprache" als eine Möglichkeit, "einen Gefährder offen anzusprechen" beschrieben. Frage 2: Aufgrund welcher Rechtsgrundlage erfolgen Gefährderansprachen in Sachsen? Rechtsgrundlage für "Gefährderansprachen" ist § 3 SächsPolG Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1M1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Durch Personen welcher Dienststellen der Polizei oder anderer Behörden werden in Sachsen Gefährderansprachen durchgeführt? Mit der Einstufung von "Gefährdern" und Umsetzung der bundeseinheitlichen Maßnahmenkataloge in allen Phänomenbereichen der PMK sind das Landeskriminalamt und das Operative Abwehrzentrum der sächsischen Polizei beauftragt, die diese auch durchführen. Frage 4: Wie viele Gefährderansprachen wurden in Sachsen in den Jahren 2009 bis 2015 durchgeführt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren?) Frage 5: Wie viele Gefährder aus Frage 4 ließen sich den Phänomenbereichen PMK-links, PMK-rechts, PMK-Ausländer, PMK-sonstige, Fußball oder anderen Phänomenbereichen zuordnen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Phänomenbereichen!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Zur erfragten Anzahl der "Gefährderansprachen" und Aufschlüsselung nach Phänomenbereichen der PMK liegt keine gesonderte Statistik vor und eine solche ist auch aus d^n polizeilichen Informations- und Auskunftssystemen nicht zu erstellen. Aus §er lajLifenden Bearbeitung ist ein Fall aus dem Jahr 2015 bekannt, der dem Phänom ^nbe/eich PMK -Ausländer- (Islamismus) zuzuordnen ist. Mit teuijidlichen Grüßen M^/küs Ulbic Seite 2 von 2 2016-04-25T12:24:22+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes