STAATSMINISTEPIUM DES INNERN Freistaat SÄCtiSBt^ Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-0141.50/9808 Dresden.7 Mai 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE ?hlma; Ausbildung Einsatzfahrer Polizei und Rettungsdienste in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: I^er Grundlage welcher Rechtsvorschriften^ und welc^s^Au^ ^nguskonzepts'?rfolgt die Aus- und Weiterbildung ^"_Eins^fah/; ^ugaführemrvon'Einsa'tzfahr.eugen der säc^sche^Polize^^w;e^iTnuS^eh^evuüg^ld^rbo°denge;^ Säc*hnsB'RKG*'s^wie7ürdieEinsatzfahrer der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehren im Freistaat Sachsen? Wr^Ausbildungsinhalte sind durch welche Rechtsyorsc^hnften u^ d'aswAusbildungskonzept/die Ausbildungskonzepte f^_die_Aus_ .iterbUduna v'on Einsatzfahrzeugführern von Einsatzfahrzeugen ^c'hlli^h^naPoiizersowievon-Emsatzfahrzeugendesbodengeb^d^ ^n"Rettu'nwgsdienstes~sowie der Berufs- und ^Higen^Fe^rw^n im"FreisTaaot~Sachsen vorgeschrieben, z. B. Rechtsgrundlage^sogenannter "Blaulichtfahrten", Fahrzeugbedienung, Einsatziraining r Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Fadirichtuna Polizei: Die Verwaltungsvorschrift des Sächsische^Staatsministeriums^de^lnn^m^ ^ndesp"oiizei'?rasidium "-"über' den^ Kraftfahrzeug- ^"djo^sbetneb^r P°ol£erd"es"7re1taates Sachsen (VwV PolKfz) gestimmt Grundjegendes zu'm'F'ühren von'Dienstfahrzeugen sowie zur Ausbildung von Kraftfahrzeugführern . Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM11M1STBWUM DES INNERN Freistaat SÄCftSEN Die Aus- und Weiterbildung vonEinsatzfahrzeugführern^vo^Ein^ah^eu^ge^^ ^dueT\;e7o^n7desSaächsis~^^^ S^ uvncd^üfuu'nag ^deLaufbahnen^er_Fa^hnch^^g^9liz^ (^hs^po^b^ Seuru^e^ungusvoraschriftvdes"Sachsischen Sta^rnjnisterium^desJ^^J^ ^e ^ens/t^ellFuor?bi^g"der sächsischen Polizei (VwV FortbildungPol) Gegenstand der Ausbildungs- und Fortbildungspläne. Die Ausbildungspläne bzw. Curricula_be^ch^iben d^,A^bi;d^n9,^n,^ S^ ^g?^rke'muinad^'r"sächsischen Polizei. Sie haben folgende Lehr- und Lerninhalte zum Gegenstand: - Grundsätze der polizeilichen Fahrzeugnutzung mit Belehrung gemäß der VwV PolKfz, - Erwerb'der Berechtigung zum Führen von Dienstkraftfahrzeugen,^ ~- ^p^ei'nweisungin3Kraftfahrzeuge mit Automatikgetriebe und Halbgruppenfahrzeuführen von Dienstfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr sowie Erfüllen der polizeilichen Anforderungen während der Fahrt, __ _^ ^ ^ ^ ^ ^ ^ ^ _ - Fna'nspru'chnahme Von Sonder- und Wegerechten gemäß den §§ 35 und 38 ötraßenverkehrsordnung (StVO), - Fahren im geschlossenen Verband und Sicherheits- und Gefahrentraining. Die Kraftfahrausbildung wird durch die Ausbildungsfächer Verkehrsrecht und Verkehrslehre komplettiert. Die Weiterbildung gemäß Fortbildungsplan für F'^ibedtenstete^mtasstj^de^^^s Sil^e^eits""u"ndlG^ahrentraining (Gmnd- und Aufbaulehrgang^nach^Kraftf^h^g^^ reIi'ucndczSlguruppen)"unddenNeuerwerb bzw. Erhalt von dienstlich notwendigen Fahrerlaubnisklassen . Das Sicherheits- und Gefahrentraining_soll dazu beitragen, dass^^K^ftfa^eugfu^- ^dTsonde^- ^'nd Wegerechte'in "Anspruch nehmen Russen JBn^atz^hre^as lFcahrSec;ugusoubeherr'schen3dass "sie für sich und für andere V_erkeh^eiln^hm^^efa^ ^n"vTrrlnae1d'e^bzw.''diesen"ausweichen und somit Sach- und Personenschäden weitestgehend ausschließen. Fachnchtyna Rettunasdienst und Feuerwehr: Rettungsdienst und Brandschutz sind weisungsfreie Pflichtaufgaben der Kommunen. Es gelten die Regelungen des Straßenverkehrsrechts^W^geh^nde^be^nd^ R^^orscuhriftenTes'S°achsischenStaatsministeriums^desJnnem_best^^^^^^^^^ trucngsdTe'n's'te"sowie"Feuen/veh7 nicht: Dies gilt ebenfalls für entsprechende Ausbildungskonzepte . Zur Erhöhung der Sicherheit bei Einsatzfahrten führt das Sächsische Staatsmin^te^m ^s Tnne'mu^it'20:f4"in"Zusammenarbeit mit der 1-andesfeuerwehr-^und^Kata^^e^- ^^utzl^ huirSachlsen"(LFS)'Fahrsicherheitstrainings für die Freiwilligen Feuerwehren durch. Seite 2 von 4 STAATS1VmM1STET?1UM DES INNERN Freistaat SÄCtiSEtM dungsstandorten zur Verfügung? Fap-hrir.htuna Polizei: gung. ^n'ringusouwre'am"ADAC-Fahrsicherheitszentmm Leipzig-Halle eingesetzt. ten zur Verfügung? ^dB2eo1u5fswuen^SST"läFeuce^ehre^^^ Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Fflnhric-htuna Polizei: Die sächsische Polizei verfügt nicht über Fahrsimulatoren. Seite 3 von 4 STAATS1VI1N1STBR1U1V1 DES INNERN Freistaat SACHSEN Fachrichtuna Rettunasdienst und Feuerwehr: An dir LFS steht ein Sondersignal-Fahrsimulator seit Dezember 2015 zur^ Verfügung. SeitSeginn 2016 wurden an diesen bereits ca. 150 Trainingsstunden durch 180 Lehr gan^steilhehmer absolviert. i Mit freundlichen Grüßen < Markus Ulbic Seite 4 von 4 2016-05-03T08:48:12+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes