STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01 097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Lauterbach, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4753 Thema: Geltungsbereich des Familienpasses des Freistaates Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Für welche Einrichtungen galt der Familienpass bei dessen Einführung ? Der Familienpass des Freistaates Sachsen wurde im Internationalen Jahr der Familie, 1994, eingeführt und galt für folgende Einrichtungen: 1. Museen, Sammlungen Staatliche Kunstsammlungen Dresden Grünes Gewölbe: Skulpturensammlung, Münzkabinett, Gemäldegalerie Neue Meister Gemäldegalerie Alte Meister, Rüstkammer Porzellansammlung im Zwinger Museum für Sächsische Volkskunst Staatlicher Mathematisch-Physikalischer Salon im Zwinger Staatliches Museum für Völkerkunde Dresden Staatliches Museum für Tierkunde Landesmuseum für Vorgeschichte Kupferstich-Kabinett Staatliches Museum für Mineralogie und Geologie Kunstgewerbemuseum Schloss Pillnitz Puppentheatersammlung Radebeul Sonstige Museen Deutsches Hygiene-Museum Dresden Verkehrsmuseum Dresden Staatliches Museum für Naturkunde Görlitz Museen der Universität Leipzig Musikinstrumenten-Museum Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 41-0141 .51-16/262 Dresden, .3::> April2016 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden Ägyptisches Museum Antiken Museum Museum für Völkerkunde Leipzig STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Geowissenschaftliehe Sammlungen der Bergakademie Freiberg Köhler-Gedenkstätte Mineralien- und Lagerstättensammlung Sächsische Lehr- und Lagerstättensammlung "Himmelfahrt-Fundgrube" 2. Burgen und Schlösser Albrechtsburg Meißen Schloss Augustusburg Schloss Moritzburg Burg Stolpen Frage 2: Schloss Weesenstein Festung Königstein Burg Scharfenstein Burg Gnandstein Schloss Nossen/Kiosterpark Altzella Burg Mildenstein Burg Kriebstein Barockschloss Rammenau. Wann gab es aus welchen Gründen welche Änderungen hinsichtlich der einbezogenen Einrichtungen? • Der Schlosspark Pillnitz konnte bei der Einführung des Familienpasses 1994 noch kostenlos besucht werden, ab Mai 2005 wurden hierfür Eintrittsgelder verlangt . Seit diesem Zeitpunkt ist der Schlosspark Pillnitz in den Geltungsbereich des Familienpasses des Freistaates Sachsen einbezogen und Inhaber des Familienpasses erhalten kostenfreien Eintritt. • Das Schloss Rochlitz gewährt Inhabern des Landesfamilienpasses seit dem Jahr 2006 kostenfreien Eintritt. • Der Barockgarten Großsedlitz wurde ebenfalls erst nachträglich zur Einführung des Familienpasses des Freistaates Sachsen in dessen Angebot aufgenommen . • Das Völkerkundemuseum Herrnhut gehört als Außenstelle des Museums für Völkerkunde Dresden zu den Ethnografischen Sammlungen und fällt seit dem Jahr 2008 in den Geltungsbereich des Familienpasses des Freistaates Sachsen . • Mit dem Wiederaufbau des Residenzschlosses Dresden kehrte die Rüstkammer dorthin zurück. Die einzigartige Türckische Cammer, Teil der umfangreichen und prächtigen Sammlung der Rüstkammer, wurde im Residenzschloss eingerichtet und 2010 neu eröffnet und zählt seither als Teil der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden auch zum Angebot des Familienpasses des Freistaates Sachsen. • Ende 2008 eröffnete die "terra mineralia" als neue Dauerausstellung der Bergakademie Freiberg und bereichert seit Oktober 2009 das Angebot des Familienpasses des Freistaates Sachsen. Seite 2 von 4 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ • Nach umfangreicher Sanierung des ehemaligen Kaufhauses Schocken beherbergt das denkmalgeschützte Museumsgebäude seit 2014 das smac, Staatliches Museum für Archäologie Chemnitz, welches seit Mai 2015 als weitere neue Einrichtung für das Angebot des Familienpasses gewonnen werden konnte . • Seit dem Jahr 2006 ist das Verkehrsmuseum Dresden eine eigenständige gGmbH, die bis zum Jahr 2015 den Inhabern des Familienpasses des Freistaates Sachsen freien Eintritt gewährte, ohne die dadurch entstandenen Einnahmeausfälle ersetzt zu bekommen. Seit 2016 ist das Verkehrsmuseum Dresden gGmbH auf eigenen Wunsch nicht mehr Partner des Landesfamilienpasses. Frage 3: Für welchen Personenkreis galt der Familienpass bei dessen Einführung? Der Familienpass des Freistaates Sachsen galt bei dessen Einführung für folgenden Personenkreis: • Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, • Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigenden Kindern, • Eltern mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben. Frage 4: Wann gab es aus welchen Gründen welche Änderungen hinsichtlich des berechtigten Personenkreises? (Bitte auch Veränderungen infolge bundesgesetzlicher Neuregelungen anführen, wie z. B. Senkung von Altersgrenzen für Kindergeldbezug !) Seit der Einführung des Familienpasses des Freistaates Sachsen hat sich der berechtigte Empfängerkreis nicht geändert. Frage 5: Aus welchen Gründen überstiegen im Jahr 2010 die Ausgaben für den Familienpass in Höhe von 57.960,21 Euro (siehe Antwort der Staatsregierung auf Frage 111.35 in Drucksache 6/2751) sowohl die Ausgaben der vorhergehenden sowie der nachfolgenden Jahre als auch das Plansoll 2010 deutlich? Im Jahr 2010 wurden durch den Staatsbetrieb "Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen" (SBG) verspätet die Einnahmeausfälle für den kostenlosen Eintritt mit dem Familienpass des Freistaates Sachsen aus den Jahren 2008 und 2009 in Höhe von insgesamt 23.432,91 EUR abgerechnet. Diese verspätet abgerechneten Kosten minderten die Ausgaben in den beiden vorangegangen Haushaltsjahren deutlich und führten andererseits zu einer starken Erhöhung im Jahr 2010. Die verspätete Abrechnung des SBG ist u.a. durch die manuelle Erfassung der Einnahmeausfälle für den kostenlosen Eintritt mit dem Familienpass des Freistaates Sachsen in den einzelnen Schlossbetrieben begründet. Erst im Jahr 2010 wurden die Kassen der Einrichtungen dergestalt umgerüstet, dass eine sofortige Erfassung der Familienpässe erfolgen konnte , was wiederum eine zeitnahe Abrechnung der Einnahmeausfälle gegenüber dem SMS ermöglichte. Seite 3 von 4 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Desweiteren begründet sich die Ausgabenerhöhung im Jahr 2010 mit verteuerten Eintrittspreisen in vielen Einrichtungen und höheren Besucherzahlen (z.B. Burg Stolpen +30%, Albrechtsburg Meißen +45%). Die Einbeziehung der teuren Sonderausstellung "Stein der Weis(s)en" in der Albrechtsburg Meißen führte 2010 ebenfalls zu einer deutlichen Kostensteigerung. Mit freundlichen Grüßen Seite 4 von 4 Freistaat SACHSEN 2016-05-03T09:57:21+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes